Quelle bzw. Art des Textes:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
Bitte erneut um eure geschätzte Lesehilfe, ich lese:
Präs. 18. Februar 1910 ?.Z.100
Auf Grund des Kaufvertrages vom
30. Dezember 1909 wird das Eigentums-
Recht für Karl und Pauline
Zuza ? zur Hälfte ?.
Präs. 15.?.1929 Z 1783.
Auf Grund der Einantwortung(?) vom 8./6. 1929, 3a 318/29/8
wird das Eigentumsrecht auf die Hälfte der Pauline Zuza
für a) Zuza Karl zu ein Viertel einverleibt
b) Zuza Paula zu ein Achtel einverleibt
c) Zuza Hilda zu ein Achtel einverleibt
d) Zuza Herta zu ein Achtel einverleibt
e) mj. Zuza Walter zu ein Achtel einverleibt
f) mj Zuza Maria zu ein Achtel einverleibt
g) mj Zuza Margaretha zu ein Achtel einverleibt
27./6.1933, 1600. Auf den(?) 1/16 Anteil der Paula Zuza ?
Auf Grund der Einantwortung? Vom 27./9.1932(?), A755/32-3 wird das Eigentumsrecht für:
a) Zuza Karl zur Hälfte = 5/160, hiezu 10/16 ? = 105/160
b) Zuza Hilda zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2c = 11/160
c) Zuza Gretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2d = 11/160
d) Zuza Walter zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2e = 11/160
e) Zuza Maria zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2f = 11/160
f) mj Zuza Margaretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2g = 11/160
27./6.1933, 1600.
Die Anmerkung der mj. Des Walter und der Maria Zuza ? 2 e, f wird gelöscht.
20. September 1957, 4186.
Ob den 11/160-Anteil des Walter Zuza, ? 2e/3d
wird zufolge Beschlusses vom 24. September 1957 die Ab-
weisung des Gesuches um Einverleibugn des
Eigentumsrechtes für: a, Marie Zuza und b,
Hilda Zuza zu je 4/160 Anteile und c, Marga-
retha Thompson, geb. Zuza zu 3/160 Anteile an-
gemerkt
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