Stiftbrief von 1585 Seite 14

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  • PeterMetzger
    Benutzer
    • 31.10.2018
    • 19

    [gelöst] Stiftbrief von 1585 Seite 14

    Quelle bzw. Art des Textes: Stiftbrief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1586
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hüfingen/Villingen
    Namen um die es sich handeln sollte:




    Vielen Dank für ihre Mühe. Das Dokument ist sehr wichtig in meiner Ahnenforschung
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Metzger
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7831

    #2
    Und ihren Studis mit allen Fleiß ob ligen auch sich den Statuten
    Facultatis artio der selbigen universitet, da sie Studieren
    under würfflich machen, und noch auß weißung und gewohnheit derselben
    zu lectiones d. Sputieren Declamation oder anderen Actus poplias
    Versammen also midt der gestalt, das in einer in 6 __ __
    oder quadember

    Hier höre ich erstmal auf.
    Quatember sind die Fastenzeiten. Was steht davor? In dem Zusammenhang müsste es doch Fronfasten sein? Ich lese aber frau Rasten.
    Wo ist der Fehler?
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5898

      #3
      ich les dort: frau Vasten - ist doch schon dicht dran
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7831

        #4
        Hallo Karla,

        so ein V habe ich noch nicht gesehen, wird aber wohl so sein.

        In der Schweiz sagt man „Frau faste“
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7831

          #5
          Hier noch ein Link:



          ... frau fasten
          oder quadember öel ander Halb Jahr gradu Magisteris gewist
          und ohnefehl barlich K_rd. und mag und sollen die promotiones
          ad gradu Banclauratos L. Magisteris indessen Stipentis Kösten
          gehalten werden, nach solchen aber mag Sich ein Stipendius auff eine
          auß denen dreyen gefreusten facultaeten menlichen Theolgie
          vnd iures prudentiam vnd Mediciam, welche ihme geliebt undt
          wohl gefält, begehben, und in selben usque ad gradu Doctoradus
          studieren doch das er aber mahls seinen Cursu in der zeit welche der
          der erstgenanden drey facultaeten bestimbt und gesetzt ist
          nit weisig besuchung bekome und was zugehörig falendte
          und _eyer Heyrath bleiben Casu oder Doctoradu inerhalb gebirender
          zeit nit absovieren und p_e upienter zeit nit absolvieren oder
          inerhalb der selbigen verheirathen würdt soll er dessen Stipentis
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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