Bitte für jedes Dokument, bzw. jeden Eintrag, ein eigenes Thema eröffnen! Please open a separate topic for each document or entry! Mehrseitige Dokumente bitte auf höchstens 3-5 Bilder pro Thema teilen! Bei frei online-zugänglichen Scans bitte den Link dorthin einstellen!
Bitte soviel Lückentext wie möglich vorgeben, damit die Helfer nicht alles abtippen müssen! Unbedingt auch enthaltene Namen, Art, Herkunftsort und Jahr des Dokuments angeben!
Bilder aus Archion dürfen nur als Original PDF an den Beitrag angehängt werden!Siehe hier!
Die Umstellung gelöst - ungelöst ist nur innerhalb 3 Tagen möglich! Danach bitte den Beitrag einfach melden! ACHTUNG: Manchmal dauert es etwas (bis zu 24 Stunden!), bis die Umstellung sichtbar wird. Hier eine kurze Anleitung zur Umstellung.
natürlich nicht vom Sterbetag zur Beerdigung.
Vielleicht hat das Kindlein zwei volle Tage gelebt, ist spät in der Nacht zum 7. gestorben, da war der Pastor unbewusst „großzügig“.
Viele Grüße August
Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
Die Großzügigkeit der Pastöre ist allgemein zu bewundern in Bezug auf Berechnung des Alters.
Da ich verschiedenste Kuriositäten habe, die Datum und Dauer angehen, hätte es ja auch sein können, dass z.B. das Lebensalter erst ab der Taufe gerechnet wurde (Das kommt natürlich nicht für obiges Beispiel in Betracht).
Aber dort - wo nur das Taufdatum angegeben ist - müsste man dieses Datum als 1. Lebenstag nehmen? Oder gab es diese Regelung gar nicht?
ich denke ab ca. 15./16. Jahrhundert wurde die Geburt bei Taufeintragungen festgehalten. Der Tauftag war ein religiöser Akt und wahrscheinlich wichtiger als der Geburtstag, aber gezählt wurde der Tag der biologischen Geburt.
Anderes ist mir nicht bekannt.
Viele Grüße August
Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
ich denke ab ca. 15./16. Jahrhundert wurde die Geburt bei Taufeintragungen festgehalten.
Es gibt in Deutschland keine Kirchenbücher aus dem 15. Jahrhundert.
Nach meiner Erfahrung ist gerade in den älteren Kirchenbüchern oft nicht das Geburtsdatum angegeben.
Wenn man Geburts- und Taufdatum hat, liegen allenfalls wenige Tage dazwischen:
Man wollte in jedem Fall verhindern, dass ein Säugling ungetauft verstirbt.
In kritischen Situationen wurde das Kind von Anwesenden notgetauft, ohne dass ein Pfarrer daran teilnehmen musste.
Oft wurde am Tag nach der Geburt getauft, selten mehr als drei Tage danach.
Größere Zeitabstände zwischen Geburt und Taufe (Wochen) kenne ich in bestimmten Fällen erst aus dem 19. Jahrhundert,
wenn Verwandte als Taufpaten erst anreisen mussten; dies aber eher in besseren Kreisen.
In Deinem konkreten Fall: Ist der 5.3. das Geburts- oder Taufdatum?
Es gibt in Deutschland keine Kirchenbücher aus dem 15. Jahrhundert.
Ich meine, ich hätte hier schon Einträge aus dem 15. Jahrhundert gelesen, aber dann irre ich mich wohl.
Hallo Michael,
bei deinem Eintrag wäre auch ein 8. als Sterbetag möglich (Verschreiber, Übertragungsfehler?). Denn drei Tage bis zur Beerdigung finde ich außergewöhnlich lange.
Die ältesten erhaltenen Kirchenbücher Deutschlands sind Traubücher von Nürnberg (St. Sebald und St. Lorenz) ab 1524, Taufen setzen 1533 ein.
Aus den 1530er Jahren sind auch in verschiedenen weiteren Orten Kirchenbücher vorhanden.
...
Die Einführung der Taufregister wird dort vor allem mit der als notwendig empfundenen besseren Dokumentation unehelicher Geburten begründet. In der württembergischen Kirchenordnung von 1559 wurde in einem Absatz die Art und Weise der Führung der Taufregister festgelegt: Jeder Pfarrer sollte die Taufen unter Angabe des Datums und der Namen des Kindes, der Eltern sowie der Paten in ein eigens dafür anzulegendes und bei der Kirche zu verwahrendes Buch eintragen.
...
Kommentar