Verlassenschaftsakte 1916

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  • Klara_00
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2018
    • 172

    [gelöst] Verlassenschaftsakte 1916

    Hallo,



    Ich komme leider nicht voran und würde Bitte Eure Hilfe brauchen. Es ist ein Verlassenschaftsdokument aus dem Jahre 1916. Ich habe den Bereich rot eingerahmt.

    Bitte um Hilfe

    Vielen lieben Dank.

    Liebe Grüße Klara


    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!
    Angehängte Dateien
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Noch Lücken für die Mitrater:

    Die Mutter Maria Fritz hat sich über das
    Erbtheil mit ihren Kindern verglichen, sie bittet
    um ...

    Dem Gemeindeamte
    mit dem Ersuchen um die Bekanntgabe der genauen Adresse des
    Alois Fritz, Namhaftmachung eines Abwesenheits Kurators für denselben, und
    auch anzuführen ob ein ... Sohn Johann Fritz vorkommt; seine Adresse
    ist auch genau anzuführen. Gegen sogleicher Rücksendung Dieses

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Vor "Sohn" lese ich "erbl."

      Was es mit der "Verlatung" auf sich hat, weiß ich auch nicht.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Vielleicht Verlobung; eine Wiederverheiratung würde die Klärung des Erbes zwischen Mutter und Kindern erster Ehe voraussetzen.

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Nein, ich denke, "Verlatung" stimmt. Kann man googlen.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7831

            #6
            Verlastung,
            undeutlich geschrieben.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11862

              #7
              "Undeutlich" würde dann bedeuten, dass ein Buchstabe fehlt.

              Wie gesagt, "Verlatung" lässt sich googlen. Dieser Hinweis muss bei der Hitze genügen.
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7831

                #8
                Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
                "Undeutlich" würde dann bedeuten, dass ein Buchstabe fehlt.

                Wie gesagt, "Verlatung" lässt sich googlen. Dieser Hinweis muss bei der Hitze genügen.
                Ja, bei Erbtheil ist das t auch unsichtbar.

                Du verlangst aber was bei der Hitze, nach Mittagessen auch noch selber googlen.
                Aber du hast Recht, Verlatung = Übertragung.
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11862

                  #9
                  Das fehlende t bei Erbtheil habe ich tatsächlich nicht bemerkt.

                  Wenn "Verlatung" nicht in das Erbrecht passen würde, wäre ich auch nicht überzeugt ...
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

                  Kommentar

                  • Klara_00
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.02.2018
                    • 172

                    #10
                    Hallo,


                    Vielen herzlichen Dank.


                    Liebe Grüße Klara

                    Kommentar

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