Lesehilfe aus einer Gerichtsakte 1854

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  • stemuh
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 521

    [gelöst] Lesehilfe aus einer Gerichtsakte 1854

    Gerichtsakte Gericht Köslin 1854


    Liebe Lesehelfer, eigentlich recht gut zu lesen und dennoch klebe ich an den beiden markierten Worten fest. Sie dürften identisch sein, auch wenn einmal ein Buchstabe fehlt. Und ich weiß es jetzt schon. Wenn ich Eure Lösung habe, fallen auch bei mir die Schuppen von den Augen herunter. Dennoch. Im Moment harkt wes bei mir. Deshalb schon jetzt vielen Dank für Eure Unterstützung. Stefan
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    Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

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  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23846

    #2
    Hi,
    Implora(n)ten.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #4
      Nein, da fehlt kein Buchstabe.
      Der mit n ist der Kläger, und der ohne n ist der Beklagte.

      Zu schnell auf "gelöst" gestellt!
      Zuletzt geändert von henrywilh; 06.07.2018, 18:38.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • stemuh
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2010
        • 521

        #5
        Herzlichen Dank für Eure Hilfe; henrywilh hat Recht:
        Imploránt (lat.), in der Exekutionsinstanz Bezeichnung für denjenigen, welcher den Antrag auf gerichtliche Hilfe (Imploration) stellt; der Gegner desselben heißt Implorat (s. Zwangsvollstreckung)

        Euch allen vielen Dank, Stefan
        Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

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