Entlassung aus der Staatsangehörigkeit

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3353

    [gelöst] Entlassung aus der Staatsangehörigkeit

    Quelle bzw. Art des Textes: Entlassung aus der Staatsangehörigkeit.
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1892
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Aurich
    Namen um die es sich handeln sollte:



    Ich benötige etwas Hilfe, ich würde gern mehr verstehen.

    Bisher habe ich:

    Aurich, den 5. April 1892

    Der unterzeichnete königliche Regier
    ungs Präsident bescheinigt hierdurch, daß
    ...am 2. August 1835
    in Bokelesch Groß Herzogthum
    Oldenburg
    geborene und in Langholt ....Leer
    ...Witwe Elisabeth Lüken, geb.
    Toben
    auf..... ... .... Auswanderung
    nach Nord Amerika

    die Entlassung aus der Preußischen Staatsange
    hörigkeit erteilt worden ist.
    Diese Entlassungsurkunde bewirkt für die...
    ausdrücklich darin benannte Person mit dem Zeit
    punkte der Aushändigung.......
    ........
    ..........
    ........
    ....


    Mehr kann ich leider nicht lesen.

    Teilweise ist das schon vorgedruckt gewesen und wurde im Bedarfsfall dann mit persönlichen Angaben ergänzt.
    Und der Druck war nicht mehr gut.
    Aber ihr könnt mit eurer Erfahrung bestimmt etwas mehr lesen.
    Vielen Dank für eure Hilfe
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2918

    #2
    Hallo,
    ich ergänze weiter:


    Aurich, den 5. April 1892

    Der unterzeichnete königliche Regier
    ungs Präsident bescheinigt hierdurch, daß
    der am 2. August 1835
    in Bokelesch Groß Herzogthum
    Oldenburg
    geborene und in Langholt Kreis Leer
    wohnhaften Witwe Elisabeth Lüken, geb.
    Toben
    auf Ansuche und behufs Auswanderung
    nach Nord Amerika

    die Entlassung aus der Preußischen Staatsange
    hörigkeit erteilt worden ist.
    Diese Entlassungsurkunde bewirkt für die aus-
    drücklich darin benannte Person mit dem Zeit
    punkte der Aushändigung den Verlust der Preußi
    schen Staatsangehörigkeit, sie wird jedoch unwirk-
    sam, wenn die Entlassene nicht binnen sechs Mo-
    naten vom Tage der Aushändigung der Entlassungs-
    Urkunde ihren Wohnsitz außerhalb des Bundes-
    gebiets verlegt, oder die Staatsangehörigkeit in
    einem anderen Bundesstaate erwirbt (: §18 des Ge-
    setzes über die Erwerbung und den Verlust der Bun-
    des- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 B. G.
    Bl. S. 355: )
    (L. S.) Der Reg. Präsdt.

    _

    Auf den Bericht vom 29. d. M. L 3117 II
    dessen Anlagen wieder beigefügt sind, über
    sende ich die für die Wittwe Elisabeth Lüken
    in Langholt und derem Sohn Bernhard
    ausgefertigte Entlassungs-Urkunde zur gefälligen
    Aushändigung nach Einziehung des für die letztere Urkunde verwendeten Stempelbetrages von
    1 M 50 Pfg
    Der Reg. Präsdt.
    ?
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 03.04.2018, 18:13.
    Gruß Balthasar70

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    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 3353

      #3
      Danke, das ist super
      Lieber Gruß
      Manfred

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