Zusätzlicher Absatz im Hochzeitseintrag

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  • Boehnke
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2015
    • 411

    [gelöst] Zusätzlicher Absatz im Hochzeitseintrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1850
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ulzburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Schümann


    Hallo,
    den Hochzeitseintrag kann ich ganz gut lesen. Die Witwe heiratet den Bruder ihres verstorbenen Mannes. Nach dem Eintrag kommt noch ein langer Text, der sicherlich etwas mit diesem Umstand zu tun hat (geht auf Seite 2 weiter). Aber dafür reichen meine "Lesekenntnisse" überhaupt gar nicht.

    Jochim Schümann, Inste und Junggeselle
    in Ulzburg, ehel. Sohn des weil. Kätners
    Hans Schümann und der weil. Catha-
    rina, geb. Krohn dasselbst mit
    Agneta Dorothea Schümann, geb. Gries
    in Ulzburg, nachgelassene Witwe (zum
    ersten Mal) des weil. Insten Hans
    Schümann daselbst.

    Und dann weiß ich nicht weiter. Krankheit?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mal gucken mag!

    Danke und einen schönen Tag
    Petra
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Boehnke; 19.03.2018, 09:12.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Goethe sprach: "Mehr Licht!"

    Produciert: Koncession wegen der Ehe im
    verbotenen Grade dd. Segeberger
    Konsistorium 5 Julius 1850.
    Dafür bezahlt laut Quittung der
    Segeberger Hebungs____

    Mit dem Rest soll sich wer anders quälen.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Boehnke
      Erfahrener Benutzer
      • 10.11.2015
      • 411

      #3
      Oh je! Das hört sich kompliziert an!

      Darf ich zusätzlich noch fragen: "War es nicht erlaubt, den Bruder seines Mannes zu heiraten? Brauchte man dafür eine Genehmigung?"

      Danke schonmal

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7831

        #4
        Zitat von Boehnke Beitrag anzeigen
        Oh je! Das hört sich kompliziert an!

        Darf ich zusätzlich noch fragen: "War es nicht erlaubt, den Bruder seines Mannes zu heiraten? Brauchte man dafür eine Genehmigung?"

        Danke schonmal
        Hallo Petra,

        auch die Beziehung zwischen verschwägerten Personen war verboten.
        Irgendwann wurde es dann gelockert. Musst dich mal einlesen.


        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7831

          #5
          Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
          Goethe sprach: "Mehr Licht!"

          Mit dem Rest soll sich wer anders quälen.
          Na toll.

          Produciert: Koncession wegen der Ehe im
          verbotenen Grade dd. Segeberger
          Konsistorium 5 Julius 1850.
          Dafür bezahlt laut Quittung der
          Segeberger Hebungsstelle vom 18
          Sept. 1850 13 _ 9 ½ _ an E__diti
          (gestrichenes Wort) onsgebühren und als

          Links Randvermerk:

          Copulation
          im verbotenem
          Grade
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29973

            #6
            Hallo

            Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
            Goethe sprach: "Mehr Licht!"
            Jesus sprach: "Es werde Licht!"
            Doch er fand den Schalter nicht!


            Ich versuche mich mal am 2. Bild.

            ....gebühren und als

            Re...geition 3 f / 2 f - Abfindungs-
            schein der Braut aus den R.... erster(?)
            Ehe dd. Segeberger Amthaus 15 Octob.
            1850
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Boehnke
              Erfahrener Benutzer
              • 10.11.2015
              • 411

              #7
              Das klingt ja schon ziemlich amtsdeutsch!

              Ich danke Euch!
              Und wieder was gelernt - dachte irgendwie, es wäre üblich "untereinander" zu heiraten. Aber ja eher doch nicht.

              Schönen Tag

              Petra

              Kommentar

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