Lesehilfe bei einem Dispens

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  • ahnen_rob
    Benutzer
    • 19.02.2018
    • 25

    [gelöst] Lesehilfe bei einem Dispens

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauungsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1948
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Kärnten - Österreich
    Namen um die es sich handeln sollte: ???


    Hallo Community,

    brauche Hilfe bei folgendem Text (Bild siehe Anhang)

    3.) Geburts- und Taufschein, Ledigschein der Braut von der Pfarre Dorfgastein vom 03. April 1948


    4.) Dispens von 2 aufgehoben???? ..... Klagenfurt vom 01.12.1948


    Was steht da bitte im Zusammenhang mit Dispens? Danke
    Angehängte Dateien
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 3953

    #2
    Dispens von 2 Aufgeboten ?Dec(anal)Amt?
    Zuletzt geändert von Gaby; 25.02.2018, 11:25.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

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    • Christian40489
      Erfahrener Benutzer
      • 24.03.2008
      • 1753

      #3
      Dec Amt = Decanatamt
      Als Dekanat (vgl. lat. decem=zehn) bezeichnet man ein Gebiet von etwa zehn Kirchengemeinden. Es ist die erste kirchliche Verwaltungsebene über der örtlichen Gemeinde. Dekanate gibt es in einigen evangelischen Landeskirchen (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen-Nassau, Pfalz) bezeichnet aber vor allem in der katholischen Kirche die mittlere Verwaltungsebene zwischen Gemeinde und Bistum.
      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

      Kommentar

      • ahnen_rob
        Benutzer
        • 19.02.2018
        • 25

        #4
        Zitat von Christian40489 Beitrag anzeigen
        Dec Amt = Decanatamt
        Als Dekanat (vgl. lat. decem=zehn) bezeichnet man ein Gebiet von etwa zehn Kirchengemeinden. Es ist die erste kirchliche Verwaltungsebene über der örtlichen Gemeinde. Dekanate gibt es in einigen evangelischen Landeskirchen (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen-Nassau, Pfalz) bezeichnet aber vor allem in der katholischen Kirche die mittlere Verwaltungsebene zwischen Gemeinde und Bistum.
        Vielen Dank für die Bereitstellung deines Wissens! Kannst du mir auch erklären was diese Aussage bedeutet:

        Dispens von 2 aufgeboten - Decanatamt Klagenfurt!

        Heißt das, dass das Amt in Klagenfurt irgendetwas aufgehoben hat?

        Gruß

        Kommentar

        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 21623

          #5
          Hallo,
          das Dek.-Amt hat durch die Dispens eine Befreiung von zwei Aufgeboten ausgesprochen.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 24.03.2008
            • 1753

            #6
            Hallo ahnen_rob,
            die Beurteilung des Sachverhalts ist ohne Kenntnis des Gesamtzusammenhangs nicht so gang einfach. Doch der Reihe nach, im Originaltext steht:
            ...
            4. Dispens von 2 Aufgeboten Dec[anat] Amt
            Klagenfurt vom 1.12.1948
            ...
            Hierbei handelt es sich um die Aufzählung der zur Trauung vorgelegten Dokumente, darunter der Dispens. Als Dispens wird im katholischen Kirchenrecht die Befreiung von einer geltenden Vorschrift bezeichnet. (Nenn es vielleicht Ausnahme- oder Sondergenehmigung.) Hier handelt es sich um einen Ehedispens, also um die kirchliche Genehmigung trotz eines Ehehindernis heiraten zu dürfen. Ehehindernisse sind z.B. Blutsverwandtschaft, Schwägerschaft, Konfessionsverschiedenheit. Im vorliegenden Fall wurde aber offensichtlich die Vorschrift des dreimaligen Aufgebots aufgehoben, und auf eine Proklamation beschränkt. Der Grund ist nicht eindeutig erkennbar. im Hinblick auf das Datum des Dispens vom 1.12.1948 handelt es sich vielleicht um einen Dispens vom Eheverbot in der Adventszeit. In vielen katholischen Gemeinden galt für die "geschlossenen Zeiten" (das sind die Bußzeiten im Kirchenjahr, also Fastenzeit und Advent) ein Eheverbot. Es sieht so aus, dass das erste Aufgebot vor dem Beginn der Adventszeit (der erste Advent 1948 war der 28.11.1948) verkündet wurde. Wann die Trauung stattfand, geht aus dem Scan nicht hervor. Es könnte aber auch andere Gründe für die Befreiung von der vollständigen Aufgebotspflicht gegeben haben. Denkbar wäre z.B. eine schwere Krankheit von einem der Ehepartner, oder dass die Braut schwanger war, das Kind aber unbedingt ehelich geboren werden sollte. Vielleicht machten die Verhältnisse von 1948 es auch aus anderen Gründen sinnvoll, die Dauer der Aufgebotszeit (i.d.R. drei Wochen) zu verkürzen?

            Gruß Christian
            suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

            Kommentar

            • ahnen_rob
              Benutzer
              • 19.02.2018
              • 25

              #7
              Zitat von Christian40489 Beitrag anzeigen
              Hallo ahnen_rob,
              die Beurteilung des Sachverhalts ist ohne Kenntnis des Gesamtzusammenhangs nicht so gang einfach. Doch der Reihe nach, im Originaltext steht:
              ...
              4. Dispens von 2 Aufgeboten Dec[anat] Amt
              Klagenfurt vom 1.12.1948
              ...
              Hierbei handelt es sich um die Aufzählung der zur Trauung vorgelegten Dokumente, darunter der Dispens. Als Dispens wird im katholischen Kirchenrecht die Befreiung von einer geltenden Vorschrift bezeichnet. (Nenn es vielleicht Ausnahme- oder Sondergenehmigung.) Hier handelt es sich um einen Ehedispens, also um die kirchliche Genehmigung trotz eines Ehehindernis heiraten zu dürfen. Ehehindernisse sind z.B. Blutsverwandtschaft, Schwägerschaft, Konfessionsverschiedenheit. Im vorliegenden Fall wurde aber offensichtlich die Vorschrift des dreimaligen Aufgebots aufgehoben, und auf eine Proklamation beschränkt. Der Grund ist nicht eindeutig erkennbar. im Hinblick auf das Datum des Dispens vom 1.12.1948 handelt es sich vielleicht um einen Dispens vom Eheverbot in der Adventszeit. In vielen katholischen Gemeinden galt für die "geschlossenen Zeiten" (das sind die Bußzeiten im Kirchenjahr, also Fastenzeit und Advent) ein Eheverbot. Es sieht so aus, dass das erste Aufgebot vor dem Beginn der Adventszeit (der erste Advent 1948 war der 28.11.1948) verkündet wurde. Wann die Trauung stattfand, geht aus dem Scan nicht hervor. Es könnte aber auch andere Gründe für die Befreiung von der vollständigen Aufgebotspflicht gegeben haben. Denkbar wäre z.B. eine schwere Krankheit von einem der Ehepartner, oder dass die Braut schwanger war, das Kind aber unbedingt ehelich geboren werden sollte. Vielleicht machten die Verhältnisse von 1948 es auch aus anderen Gründen sinnvoll, die Dauer der Aufgebotszeit (i.d.R. drei Wochen) zu verkürzen?

              Gruß Christian
              Christian - danke für deine Bemühungen - das erklärt dann einiges! Zu deinen offenen Punkten noch etwas!

              a) Es ist allgemein vermerkt das kein Ehehinderniss vorlag

              b) geheiratet wurde am 04.Dezember 1948

              c) ich weiß auf jeden Fall das die Braut schwanger war

              Ich habe dann noch eine Frage: Wann startet eine Aufgebotszeit? Die laut dir in der Regel 3 Wochen dauert?

              Gruß Rob

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              • Christian40489
                Erfahrener Benutzer
                • 24.03.2008
                • 1753

                #8
                Hallo Rob,
                auf dem Konzil von Trient (1545-1563) wurde festgelegt, dass das Aufgebot an drei aufeinander folgenden Sonn- oder Feiertagen in der Kirchengemeinde des Bräutigams und der Braut im Gottesdienst verkündet werden musste. Es sollten also mindestens drei Wochen zwischen erster Proklamation und Copulation liegen. Die Kirchenbücher vieler Gemeinden zeigen aber, dass diese Frist sehr oft deutlich länger war.
                Was Deine Hinweise b und c angeht, so würde ich vermuten, dass der Dispens von 2 Aufgeboten seine Begründung in der Trauung in der geschlossenen Zeit des Advents hatte. Schließlich waren Heiraten schwangerer Bräute auch 1948 gang und gäbe, dafür dürfte ein Dispens eher unwahrscheinlich sein. Oder wurde das Kind gleich wenige Tage nach der Heirat geboren? Dann wäre der Sachverhalt eventuell anders zu bewerten.
                Gruß Christian
                suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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