Geleitbuch Seite 238

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  • Hummelchen
    Erfahrener Benutzer
    • 24.07.2011
    • 207

    [gelöst] Geleitbuch Seite 238

    Quelle bzw. Art des Textes: Geleitbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1605
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Spessart
    Namen um die es sich handeln sollte: -


    Hallo liebe Forenleser,
    der nachfolgende Text stammt aus einem sogenannten Geleitbuch, das die Birkenhainer Straße betrifft. Die Birkenhainer Straße ist eine alte Handelsstraße im Spessart. Der Text stammt aus dem Jahr 1605. Ich habe mich zusammen mit einigen Bekannten an der Übertragung versucht. In der Hoffnung, dass Ihr (wieder einmal) die Lücken füllt und unsere Fehler berichtigt stelle ich den Text hier ein. Diesmal sind es wieder vier Seiten, die ich nacheinander einstellen werde.
    Vielen Dank schon mal
    Hummelchen

    Hier findet Ihr die Seite238



    Nachfolgend unser Übertragungsversuch:

    Judt Pfennige mit: Und sonder-
    bare Obrigkeit. Zweifels ohn
    zu _____ minderer von
    Undeklichem _____, von dem
    H. _____ Lehenbaren, Und Alt-
    _____ Gebrauchs der Land-
    straßen _____ _____ _____
    _____ möge.
    Wann damit an sich selbsten
    billich. Daß _____ seines
    _____ _____ werde,
    einem iedem auch billich frey
    stehen solle der freien offenen
    Landstraßen _____ sich
    zu gebrauchen,Alß habe Ich
    keinen Umgang _____ wollen
    noch sollen, E Churfl. Gn. selbsten
    als die Ich hierunter andere ihm
    sonsten Vilfaltig obligenden
    Hochwichtigem _____ Vil lieber
    deßhalb __ruhiget gesel__
    _____ ._____ fleißes
    _____, Sie dem ihrigen ____-
    _____ _____ wollen, meiner und
    :vorfahren: Hummel - Schneemann - Langer - Solero
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4046

    #2
    Noch ein paar Vorschläge:

    Judt Pfennige mit: Und sonder-
    bare Obrigkeit. (Zweifels ohn
    zu _____ minderer von
    Undeklichen Jharen, von dem
    H. _____ Lehenbaren, Und Alt-
    hergeprachten Gebrauchs der Land-
    straßen (F auch Zol)und Gleitens? Gerechtichkeit)
    khommen möge.
    Wann dann ie an sich selbsten
    billich. Daß _____ seines
    ...pringers entfreyet werde,
    einem iedem auch billich frey
    stehen solle der freien offenen
    Landstraßen ungehindert sich
    zu gebrauchen,Alß habe Ich
    keinen Umgang nhemen wollen
    noch sollen, E Churfl. Gn. selbsten
    als die Ich hierunter andere ihm
    sonsten Vilfaltig obligenden
    Hochwichtigen Geschafften Vil lieber
    dißfalls unbeun ruhiget gesehen
    hette. Undethenigstes fleißes
    zuersuchen, Sie dem ihrigen gne-
    digst befehlen wollen, meiner und


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7831

      #3
      Noch ein wenig:

      zu Schenckung meiner von
      Undencklichen Jharen, von dem
      H. Reich Lehenbaren, Und Alt-
      herprachten Gebrauchs der Land-
      straßen (F auch Zol) und Gleitens Gerechtigkeit)

      billich. Daß kheiner seines
      her pringens entsetzet werde,

      als die Ich hier unter andern ihren
      sonsten Vilfaltig obligenden
      Hochwichtigen Geschefften Vil lieber

      digst befhelen wollen, meiner und
      Zuletzt geändert von Verano; 04.02.2018, 14:51.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Hummelchen
        Erfahrener Benutzer
        • 24.07.2011
        • 207

        #4
        Vielen Dank Euch beiden. Wieder eine Seite fertig.
        Liebe Grüße
        Hummelchen
        :vorfahren: Hummel - Schneemann - Langer - Solero

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