Überlassungsvertrag

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  • Chatterhand
    Erfahrener Benutzer
    • 02.04.2009
    • 951

    [gelöst] Überlassungsvertrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Überlassungsvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1821
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:Sachsen/Oppitz


    Lange habe ich getüftelt, während ihr mir Teile der Auswanderungsakte in Windeseile gelesen habt.

    Im Namen Gottes

    Zwische seiner Wohlgeboren Herr Johann Gottlieb Grohmann auf Oppitz und Bornitz
    des Verkäufers und Wenzel Klumksy als
    ....... ist am heutigen Tage folgender
    Überlassungsvertrag wohl bedächtig .....
    ..... nun abgeschlossen worden.

    In Gemäßheit dieses Vertrages hat ged....
    für hinn Johann Gottlieb Grohmann von
    seines Rittergutes Oppitz Grund und Boden
    mir ............, zu .........
    einer ...... nur zu einem ........
    ning .... genannten Wenzel Klumsky
    ....... mir eigenthümlich überlassen.

    II.,

    Ein ..... ist nicht ausgefertigt wor
    den, anstatt der .... hat aber ......
    ..... der übernommen .... für
    sich und seine ....nachkommen die Ver
    bindlichkeit übernommen, alljährlich

    1.,

    zwei Thaler in guten ...... mäßigen Münz
    sorten in zwei gleichen Hälften zu ...... und
    ..... an .....


    soweit die erste Seite des Vertrages..


    Gruß
    Wilfried
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Chatterhand; 27.09.2009, 19:30.
    Umsonst ist nur der Tod und selbst der kostet das Leben
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4846

    #2
    Hallo Wenzel, probier ichs mal

    Zwische seiner Wohlgeboren Herr Johann Gottlieb Grohmann auf Oppitz und Bornitz
    des Verkäufers und Wenzel Klumksy als
    Käufer ist am heutigen Tage folgender
    Überlassungsvertrag wohl bedächtig verabredet und
    abgeschlossen worden.

    In Gemäßheit dieses Vertrages hat gedachter
    Herr
    Johann Gottlieb Grohmann von
    seines Rittergutes Oppitz Grund und Boden
    wie solches beraint worden, zu Erbauung eines Hauses
    und zu einen Gartenfleck
    eingangs genannten Wenzel Klumsky
    erb- und eigenthümlich überlassen.

    II.,

    Ein Kaufpretium ist nicht festgesetzt wor
    den, anstatt desselben hat aber Requirend
    des übernommen Stücklandes für
    sich und seine Besitznachkommen die Ver
    bindlichkeit übernommen, alljährlich

    1.,

    zwei Thaler in guten conventionsmäßigen Münz
    sorten in zwei gleichen Hälften zu Walpurgis und Michaelis
    an Erbzins


    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Friedhard Pfeiffer
      Erfahrener Benutzer
      • 03.02.2006
      • 5051

      #3
      Der Einfachheit halber im Text ergänzt:
      Zitat von Chatterhand Beitrag anzeigen
      Quelle bzw. Art des Textes: Überlassungsvertrag
      Jahr, aus dem der Text stammt: 1821
      Ort/Gegend der Text-Herkunft:Sachsen/Oppitz

      Im Namen Gottes

      Zwischen S[eine]r Wohlgeboren Herrn Johann
      Gottlieb Grohmann auf Oppitz und Bornitz
      als Verkäufern und Wenzel Klumksyw als
      Käufern ist am heutigen Tage folgender
      Überlassungsvertrag wohl bedächtig ver
      abredet und abgeschloßen worden.
      I.)
      In Gemäßheit dieses Vertrages hat gedach
      ter Herr Johann Gottlieb Grohmann von
      seines Rittergutes Oppitz Grund und Boden
      mir solches beraint worden, zu Erbauung
      eines Hauses und zu einem Gartenfleck von
      eingangs genannten Wenzel Klumsky
      erb. und eigenthümlich überlassen.
      II.)
      Ein Kaufpretium ist nicht ......gesetzt wor
      den, anstatt desselben hat aber ......
      und des übernommen Stücklandes für
      sich und seine Besitznachkommen die Ver
      bindlichkeit übernommen, alljährlich
      I.)
      Zwei Thaler in guten ...entionsmäßigen Münz
      sorten in zwei gleichen Hälften zu Welzurgus[?] und
      ........ an Erbzins.

      soweit die erste Seite des Vertrages.
      Mit freundlichen Grüßen
      Friedhard Pfeiffer

      Kommentar

      • Chatterhand
        Erfahrener Benutzer
        • 02.04.2009
        • 951

        #4
        Danke ihr zwei...

        Liebe Grüße

        Wilfried (Wenzel) Klumsky
        Umsonst ist nur der Tod und selbst der kostet das Leben

        Kommentar

        • panzer142
          Neuer Benutzer
          • 24.10.2010
          • 1

          #5
          Hallo, ich würde mich mal dafür interessieren, für welchen Ort (Oppitz oder Bornitz oder eventuell ein angrenzemdes Dorf dieser Region) dieser Überlassungsvertrag gewesen ist. Ich bin aus Oppitz und interessiere mich natürlich immer für solche historischen Einzelheiten.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4846

            #6
            Der Herr von Oppitz und Bornitz (beides gehört ihm)
            hat von seinem Rittergut Oppitz ein Grundstück verkauft.
            Es ist wohl anzunehmen, dass es in Oppitz lag, sonst hätte
            er es näher bezeichnet.

            Gruß Konrad

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