Hilfe bei Kirchenbuße

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  • alphabet
    Erfahrener Benutzer
    • 12.05.2012
    • 446

    [gelöst] Hilfe bei Kirchenbuße

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuße
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1701
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schwalm-Eder-Kreis
    Namen um die es sich handeln sollte: Lohr und Heßler


    Liebe Helfer,

    ich habe mit der beigefügten Kirchenbuße an einigen Stellen noch ein paar Schwierigkeiten und ich würde mich sehr freuen, wenn der ein oder andere vielleicht ein paar Ideen oder Ergänzungen hat. Habt vielen lieben Dank, ich wünsche euch einen guten Start ins Wochenende!

    Ich lese:

    'ANNO 1701

    d. 18. 7bris hatt Curt Lohr wegen
    begangener Ehebruchs Sünde mit
    vorgesetzter Anna Gertraut Heßler-
    in kraft fürstl. Consistorials Befehl
    seinen Bußstand öffentlich auf ei-
    nen Sonntag nach gehaltener Predigt
    abgelegt. Jetzt be_______ Heßlerin
    ist auch noch wegen dieser zweyten be-
    gangenen Fornications-Sünde ihren
    Bußstand abzulegen schuldig, _____
    _______ sie zum öfteren darzu angehalt-
    ten worden, hatt etliche Mahl zur And-
    wort gegeben, der Rentmeister zu Borcken
    habe gesagt, es wäre noch zu neu,
    vielleicht dass die Sache solle überjäh-
    ret, __ also desto ______supprimiert
    werden, pro memoria.'
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7831

    #2
    Hallo Alphabet,

    so lese ich die Lücken:

    bemelde
    ohn eingesehe oder ohn eingestehe
    v(ielleicht)
    beßer
    Zuletzt geändert von Verano; 14.07.2017, 12:05.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • alphabet
      Erfahrener Benutzer
      • 12.05.2012
      • 446

      #3
      Vielen Dank! Das klingt plausibel! Jemand Einwände?

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7831

        #4
        Zitat von alphabet Beitrag anzeigen
        Jemand Einwände?
        Ja, ich!


        Die Heßlerin, ohn angesehen, ist also auch in ihrer Abwesenheit des Öfteren angehalten worden, ihre Buße abzulegen.


        Aber bitte auch noch andere Meinungen dazu.
        Zuletzt geändert von Verano; 14.07.2017, 13:22.
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7831

          #5
          Mir ist noch eine andere Idee gekommen:


          ohne Ansehen, d.h. ungeachtet, trotz sie zum öfteren darzu angehalt-
          ten worden, hatt etliche Mahl zur And-
          wort gegeben, der Rentmeister zu Borcken … usw.

          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • alphabet
            Erfahrener Benutzer
            • 12.05.2012
            • 446

            #6
            Danke, Verano! Liegt alles im Bereich des möglichen. Was ich allerdings noch nicht recht verstanden habe, ist, warum die Zucht noch zu früh ist. Die gute Heßlerin ist übrigens erst im August 1704 in die Gelegenheit gekommen, ihren
            Bußstand abzulegen.

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7831

              #7
              Zitat von alphabet Beitrag anzeigen
              ... warum die Zucht noch zu früh ist. Die gute Heßlerin ist übrigens erst im August 1704 in die Gelegenheit gekommen, ihren Bußstand abzulegen.
              Meine Meinung
              Da war der Rentmeister mitleidig und wollte barmherzig sein. Aus welchem Grund auch immer!
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

              Kommentar

              • alphabet
                Erfahrener Benutzer
                • 12.05.2012
                • 446

                #8
                Und der böse Pfarrer hat sie am Ende doch vor sein Tribunal gezerrt

                Kommentar

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