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  • OlliL
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2017
    • 4627

    [gelöst] Schriftstück

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1879
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schwerin, MV
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo zusammen,

    ein Familienmitglied hat einige Unterlagen zu meinem UrUrgroßvater aufgetan. Vieles kann ich lesen, aber bei folgenden 2 Blättern versagt mein Lesevermögen. Ich versuche mal den Anfang zu machen, aber es ist unheimlich schwer für mich und ich komme auch nicht wirklich weit


    Die Notierung ist nur dem Au???heiden auf dienstlichem
    Wege herbeigeführt
    Inhaber hat:

    1 die Notierung zu seiner Anstellung bei einer Ziwielbehörde
    .....

    Viele Grüße,
    OlliL
    Angehängte Dateien
    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    Die Notierung ist vor dem Ausscheiden auf dienstlichem
    Wege herbeigeführt
    Inhaber hat:

    1 die Notierung zu seiner Anstellung bei einer Civilbehörde,
    wenn eine solche nicht schon bei dem Truppentheil, von welchem er
    .....

    Die Schrift ist schulmäßig, musterhaft einfach. Sehr gut zum Üben geeignet. Also: ein Kurrent-Alphabet aus dem Internet herunter laden und anfangen ... -
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Tinkerbell
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 10194

      #3
      Hallo.
      Ich lese:

      Die Notierung ist nur dem Ausscheiden auf dienstlichem
      Wege herbeigeführt
      Inhaber hat:

      1 die Notierung zu seiner Anstellung bei einer Civilbehörde,
      wenn eine solche nicht schon bei dem Truppentheil, von welchem er
      ausgeschieden, erfolgt ist, direct selbst zu beantragen und das Er-
      gebnis dem Landwehr-Bataillon seines Bezirks sofort zu melden;
      2. So lange, als ihm noch keine Anstellung zu Theil geworden, und
      er eine solche wünscht, die Anzeige hiervon bei dem Landwehr-Ba-
      taillon, in dessen Bezirk er sich aufhält, jährlich am 1. December
      zu erneuern;
      3. Dem ad ? 2 bezeichneten Landwehr-Bataillon jeden dauernder
      Wechsel seines Aufenthalts-Ortes, auch nach seinem Ausscheiden
      aus jedem Militair-Verhältniß, bis zu wirklich erfolgter Anstel-
      lung zu melden.
      Unterläßt dies der Inhaber, so hat er es sich selbst zuzuschreiben,
      wenn er in Bezug auf Versorgung im Civil als abgefunden betrach-
      tet wird.
      Auch hat derselbe, sobald er eine Anstellung erhalten, denjeni-
      gen Behörden, bei welchen er etwa sonst noch notirt ist, sofort
      Anzeige zu machen.
      4. Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin werden die
      Vakanzen ? durch die Bezirks-Commandos den Inhabern, welche die
      gesetzmäßige Prüfung abgeleistet und sich bei ihnen gemeldet ha-
      ben, bekannt gemacht und haben die Inhaber bei jedem einzelnen
      Falle sich zu erklären, ob sie durch die Bezirks-Commandos dem
      Großherzoglichen Militair-Department zwecks Vorschlags bei der
      Civilbehörde gemeldet werden wollen.

      LG Marina

      Kommentar

      • Tinkerbell
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2013
        • 10194

        #4
        Hallo.
        Ich lese:

        Das der Vicefeldwebel Karl, Ludwig, Johann Lange
        von holsteinischen Feld-Artillerie Regiment Nr.24
        anno 1879 (als Invalide = gestrichen worden) zur Versorgung mit einem Ci-
        vildienste aufgezeichnet worden ist, wird demselben hierdurch
        bescheinigt.
        Er ist demnach auf dem Grund dieses Zeugnisses berechtigt,
        seine Versorgung bei den resp ? Civilbehörden nachzusuchen.
        Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin findet jedoch
        eine directe Bewerbung bei den Civilbehörden nicht statt,
        und wird außerdem die Versorgungsanstellung von der
        Ableistung einer Prüfung vor einer besonderen Großherzog-
        lichen Commission abhängig gemacht.
        Altona, den 3. November 1879
        Königliches General "Commando 9 ?" Armen Corps.
        Alter 32 3/12 Jahre
        Nr. 189 ?
        Der (Invaliden = gestrichen) liste ... ? 1879
        zur Civilbedienung.

        Den Rest muss ein anderer lesen.

        LG von Marina
        Zuletzt geändert von Tinkerbell; 02.06.2017, 05:49.

        Kommentar

        • Tinkerbell
          Erfahrener Benutzer
          • 15.01.2013
          • 10194

          #5
          Hallo.
          Ich lese noch:

          Inhaber dieses ist am ... . ... 187 ... zur In-
          validen-Versorgung anerkannt worden.
          Bis dahin, wo dem vorgedachten Invaliden für eine Dienst-
          leistung aus Staats- oder anderen öffentlichen Kassen oder durch
          einzuziehende Gebühren etc. ein Einkommen zufließt, bezieht
          derselbe eine Militair-Invaliden-Pension.
          Erhebt derselbe die Invaliden-Pension weiter hinaus, als
          nach Maßgabe seines Einkommens zulässig ist, so wird der zur
          Ungebühr erhobene Betrag im Disciplinarwege von ihm wieder
          eingezogen und seine Bestrafung wegen der vorschriftswidri-
          gen Erhebung veranlaßt werden.
          ... den ... . ... 187 ...

          LG Marina

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Zitat von Tinkerbell Beitrag anzeigen
            Ich lese:

            Die Notierung ist nur dem Ausscheiden auf dienstlichem
            Wege herbeigeführt
            Es heißt aber wirklich vor.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

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            • Tinkerbell
              Erfahrener Benutzer
              • 15.01.2013
              • 10194

              #7
              Hallo.

              Ja, stimmt. Da habe ich nicht aufgepasst.

              Danke, henrywilhelm

              LG Marina

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              • OlliL
                Erfahrener Benutzer
                • 11.02.2017
                • 4627

                #8
                Vielen vielen lieben Dank für die Mühe und das Finger-wund tippen!!!!

                Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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