Beruf/Tätigkeit im Aufgebot

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  • hotdiscomix
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2008
    • 756

    [gelöst] Beruf/Tätigkeit im Aufgebot

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1664
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Freyburg/U.
    Namen um die es sich handeln sollte: Randler


    Bei folgendem Eintrag komme ich mit dem Beruf/Tätigkeit des Schwiegervaters nicht zurecht.

    Barthol Buhlmann Bürger und Fuhrmann
    allhier, und
    die Tugendsame J. Eva, Johann Randlers ...
    ..... Zum Neuen Hirschstein Sel. nachgel.
    Ehel. Tochter
    Angehängte Dateien
    ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Sta... (Stadt ?) Richters

    Kommentar

    • hotdiscomix
      Erfahrener Benutzer
      • 20.05.2008
      • 756

      #3
      Stadt-Richter hatte ich auch zuerst gedacht. Aber wenn es sich bei "Neuen Hirschstein" um den Ort Neuhirschstein süd-östlich von Riese handelt, war das nie eine Stadt, sondern nur eine kleine Landgemeinde.
      ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

      Kommentar

      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13440

        #4
        Hallo,

        meine Lösung gefällt mir wegen des u-Strichs statt Bogens auch nicht so ganz, aber ein R lese ich mit Bezug auf das Randler-R da nicht.
        Neu-Pächter??

        Frdl. Grüße

        Thomas
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

        Kommentar

        • katrinkasper

          #5
          Guten Tag,
          ich lese:
          weil.
          Richters.
          Pächters lese ich nicht.

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Das sieht gut aus.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • katrinkasper

              #7
              Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
              Das sieht gut aus.
              Mal abwarten...
              Auf die Einlassung "weil + sel. = Pleonasmus" warte ich noch.

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              • hotdiscomix
                Erfahrener Benutzer
                • 20.05.2008
                • 756

                #8
                Die Kombination weil. + Richters überzeugt mich jetzt doch ;-)

                Ich war davon ausgegangen das beide Wörter zusammen gehörten, so wie StadtRichter, LandRichter oder ErbRichter, nur passte das alles nicht.
                Das der damalige Pfarrer bei verstorbenen das Wort "weiland" immer direkt nach den Familiennamen schrieb, hab ich da wohl ignoriert.

                Vielen Dank an die fleißigen Helfer,
                Steffen
                ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

                Kommentar

                • Jürgen Wermich
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.09.2014
                  • 5692

                  #9
                  Zitat von katrinkasper Beitrag anzeigen
                  Auf die Einlassung "weil + sel. = Pleonasmus" warte ich noch.
                  Nur ist dies kein Pleonasmus, denn weiland impliziert nicht verstorben, auch wenn beides fast immer zusammentrifft.

                  Kommentar

                  • katrinkasper

                    #10
                    Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
                    Nur ist dies kein Pleonasmus
                    Guten Abend,
                    das hatte ich auch nicht behauptet.

                    Kommentar

                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11784

                      #11
                      Das hat Jürgen auch nicht behauptet, dass du das behauptet hättest.
                      Er entkräftet nur - prophylaktisch - den von dir vorausgesehenen Einwand.
                      Freu dich doch.
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

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