Lesehilfe bei Geburtsurkunde

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sookie75
    Neuer Benutzer
    • 25.02.2017
    • 3

    [gelöst] Lesehilfe bei Geburtsurkunde

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsurkunde Standesamt
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1933
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Friedland, Mecklenburg-Vorpommern


    Hallo,

    ich beginne erst ganz neu mit der Ahnenforschung und habe jetzt meine erste Geburtsurkunde bekommen.
    Leider kann ich so gut wie nichts lesen. Vielleicht könnt ihr mir helfen?

    Erahnen kann ich den Namen der Mutter: Anna Ema Augusta Köhnke, geb. Passow ?
    Name des Vaters Bruno Werner Alwin Köhnke
    Wohnhaft in Friedland, Königsstrasse 22

    und dann nur noch das Geburtsdatum 8.Januar 1933
    und den Namen meines Opas Eberhard Hermann Bruno

    Alles andere sind für mich Hyroglyphen.

    Würde mich über Hilfe freuen.

    Herzliche Grüße
    Nina
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Sookie75; 25.02.2017, 18:00.
  • Leineweber12
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2010
    • 1537

    #2
    Hallo Nina,

    hier der handschriftliche Teil:

    Friedland, am 10. Januar 1933
    -------------- bekannt,
    die Hebamme Frau Augusta Koop
    geborene Prehn,
    wohnhaft in Friedland, Königstrasse Nr. 74,
    ------------------------
    Anna Erna Augusta Köhnke geborenen
    Passow, Ehefrau des Steinarbeiters
    Bruno Werner Alwin Köhnke,
    wohnhaft zu Friedland, Königstrasse Nr.22
    bei ihrem Ehemanne,
    zu Friedland in der Wohnung ihres Ehemannes
    am achten Januar des Jahres
    tausen neunhundert dreissig und drei, nachmittags
    um sieben Uhr ein Knabe
    ------------------------ die Vornamen
    Eberhard Hermann Bruno
    ----. Die Anzeigende erklärte, daß
    sie bei der Niederkunft der Ehefrau
    Köhnke zugegen gewesen sei.
    ---------unterschrieben:
    Augusta Koop geb. Prehn

    Viele Grüße von Leineweber

    P.S. Da hatte ich den Werner dann auch
    Zuletzt geändert von Leineweber12; 25.02.2017, 18:41.

    Kommentar

    • Bendis
      Erfahrener Benutzer
      • 28.08.2012
      • 798

      #3
      Bruno Werner Alwin Köhnke
      VG
      Bendis

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Bruno Werner Alwin Köhnke

        Kommentar

        • AlfredM
          • 21.07.2013
          • 2247

          #5
          Hallo Nina

          Normalerweise beziehen sich die Nebeneinträge auf
          den Neugeborenen, aber hier ist ein Fehler da.

          Er hätte mit knapp über einem Jahr geheiratet.
          MfG

          Alfred

          Kommentar

          • Sookie75
            Neuer Benutzer
            • 25.02.2017
            • 3

            #6
            Vielen, vielen Dank.

            Ja, das mit dem Nebeneintrag hat uns auch etwas verwirrt.
            irgendwas ist da wohl falsch gelaufen.
            bei der Nummer des Standesamtest steht 1953 - ich denke das kommt eher hin.

            Kommentar

            • holsteinforscher
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2013
              • 2496

              #7
              Moinsen,
              die erste Ehe wurde 1953 geschlossen.
              Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland
              Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland...


              Kommentar

              • katrinkasper

                #8
                Guten Tag,
                das falsche Heiratsdatum dürfte dann das Geburtsdatum der Ehefrau gewesen sein. Oder?

                Kommentar

                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Guten Abend,

                  „Alles was Recht ist“

                  Eigentlich unterliegen diese Angaben noch dem Datenschutz.
                  http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist



                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                  Kommentar

                  • Sookie75
                    Neuer Benutzer
                    • 25.02.2017
                    • 3

                    #10
                    Gilt das denn auch für verstorbene Personen? Ich habe das jetzt so verstanden, daß der Datenschutz nur eingehalten werden muß, wenn die betroffene Person noch lebt.
                    Mein Opa ist 2009 bereits verstorben.

                    LG
                    Nina

                    Kommentar

                    • Verano
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2016
                      • 7819

                      #11
                      Guten Morgen,

                      nach meinem Kenntnisstand:
                      110 Jahre nach der Geburt,

                      80 Jahre nach der Eheschließung,
                      30 Jahre nach dem Tod.


                      Du kannst die Namen ausixen oder anders anonymisieren.

                      Viele Grüße August

                      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X