Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsurkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1574/79
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Knielingen
Namen um die es sich handeln sollte: -
Jahr, aus dem der Text stammt: 1574/79
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Knielingen
Namen um die es sich handeln sollte: -
Hallo,
nun habe ich die nächste Seite bearbeitet. Aber es fehlen noch einige Worte.
Danke
Gruß Harald
gemelt, nit beschehen würde, das alßdann vnns
vnd vnsern Erben vorbehallten sein solle, das wir
oder an vnserstatt vnser Vischschreiber Zu
Mülburg one weiter Rechtfertigung, das obgemelt
wasser wieder Zu vnsere handen nemmen, vnd Ziehen Zu-
lassen, vnd solches fürt er andere Zu verleihen, wie
vnd wem wir wollen, darzu auch der obgenanten
Bestendergüeter ligende vnd Varende anzugreiffen
vnd zu bekümmern? mögen so lang, biß wir vmb alle
vsstehende Zinß oder andere mengel, auch ….sten
so …. darauff gangen, bezalt vnd gentzlich
ver...gt werden …., sonst ander Irrung alß der
von Knieling, Bulach, Beürtheim vnd Dachßland
halber lassen wir es Jetzmals bey dem entschaid vnd vertrag?
Innhalt hieuoriger Bestallung vorgümelter? be-
stender …. vff gericht …. vnd be.....,
alß aber sich Zu mehrmalen Zugetragen, das
etlich der Bestender, vor ausgang Irer Bestendnus?
Jhar verstorben witwe vnd waisen verlassen, die
Zu der Vischerey Zugebrauchen nit tauglich, dardurch
sich die ander geselschafft, mit den angestellten
linker Rand:
unsrem ge... Pfleg....? vnd dem … geschefft
v....liche bez... vnd …. beschehen
verz....
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