Anmerkung bei einem Heiratseintrag

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  • fps
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2010
    • 2339

    [gelöst] Anmerkung bei einem Heiratseintrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsmatrik
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Reichenberg, Böhmen
    Namen um die es sich handeln sollte: Augst, Möldner


    Einen schönen Gruß zum Abend!

    Hier (linke Seite, letzter Eintrag) habe ich einen Heiratseintrag, bei dem mir vor allem die Bedeutung des Zusatztexts noch nicht klar ist.

    Der Eintrag:
    Joseph Augst, Sohn des Jakob Augst ... No. 87 in Proschwitz u. der M. Anna Augsten No 61 in Maffersdorf Hft Reichenberg.
    Barbara, nachgeblieb. Tochter des + Anton Möldener gewes. Schullehrer in Maffersdorf No. 85, und der Veronica Worm No. 103 in Maffersdorf Hft. Böhmisch Aicha.

    Zusatz:
    Mit ausdrücklicher Bewilligung des Bräutigams (?) Vater (?), was seine und des obigen Zeugen Unterschrift bestättiget
    xxx Jakob Augsten durch mich
    Ignaz Appelt

    Wozu soll die "ausdrückliche Bewilligung" dienen? Mir ist so etwas bisher noch nicht begegnet.
    Und war Jakob Augsten womöglich nicht schreibkundig, so dass der Trauzeuge Appelt hinzugezogen werden musste?

    Ich freue mich auf Eure Meinungen und Einschätzungen.
    Gruß, fps
    Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen
  • katrinkasper

    #2
    Guten Abend,
    das fehlende Wort ist Häusler.
    Der Bräutigam war noch nicht großjährig. Von daher die Bewilligung. Vgl. Bild 9 Heirat Wundrak. Der war auch noch keine 23 Jahre alt.
    Zuletzt geändert von Gast; 13.02.2017, 21:13.

    Kommentar

    • fps
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2010
      • 2339

      #3
      Hallo Katrin,

      vielen Dank für die Antworten.
      Bei "Häusler" war ich mir nicht sicher, aber da du es auch so liest, wird es stimmen.

      Und beim Alter hatte ich nicht bedacht, dass seinerzeit das Alter für Großjährigkeit bei über 21 Jahren lag! War es bei 23 oder bei 25 Jahren?

      Nochmals herzlichen Dank!
      Gruß, fps
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      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Zitat von fps Beitrag anzeigen
        Bei "Häusler" war ich mir nicht sicher, aber da du es auch so liest, wird es stimmen.
        Dort steht Hsler, etwas weiter oben auch nur Hsl., aber Katrin hat bestimmt recht.
        Rechts oben beim Brautvater auch mal ausgeschrieben Häusler.
        Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 13.02.2017, 22:07.

        Kommentar

        • fps
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2010
          • 2339

          #5
          Danke, Jürgen, für die Bestätigung!
          Gruß, fps
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