Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsurkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1574/79
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Knielingen
Namen um die es sich handeln sollte: Metz
Jahr, aus dem der Text stammt: 1574/79
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Knielingen
Namen um die es sich handeln sollte: Metz
Hallo,
diese ist zum Glück ohne Randbemerkung

Gruß Harald
auspleiben, Die obgenenten Bestender
sollen auch das vorbemelt Vischwasser Zu In der-
zeit Inn baw vnnd ehren hallten, mit für den
auch die Zeun vnnd bew der Weyher hegen vnnd
anders nach Reins recht vnd altem herkommen,
… zergenglich vnnd bey geschwornen aiden
handhaben, rechfertigen, vnnd daran nicht nachlaß
auch vnder gemeind oder sonst Personen Inn diesem
Bestandwasser Zu fischen gönnen, vnd erlauben,
also das es Zu ausgang Irer bestandnus, vnns
oder vnsere Erben von Inen wieder werdt über-
antwort. Inn baw vnd sonst wir es Inen Jetz und
Ist Zugestellt. Vnnd ….ürfftig würde
Iches daran Zubawen dar Zu fall Inen durch Vnsere die?
…...... Vff der hartholtz gegeben vnd ein In...
vnser amptman Zu Mülburg, durch seine Ampts-
…... Inen sonst zimlich helff? Zugeschehen
verschaffen vnnd alldi.... Sie Inn dieser
Bestandnus …..... fallen ................ bestender der
herrschaft frondienst ...bekummert sein vnd
frey gelaßen ….. , aber dagegen alle samentlich
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