Urkunde Fischereirechte 1561 (7)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Urkunde Fischereirechte 1561 (7)

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1561
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Eggenstein
    Namen um die es sich handeln sollte: -


    Hallo,
    und es geht weiter.
    Danke

    Gruß Harald


    Se.... besiglet, vnd gebn vf sangt Jürgen
    tag Im Jar nach der geburt Christi vnsers
    lieben Herrn, als man zelt fünffzehn
    hundert vnd Im Ein vnd Sechtzigsten,
    Das demnach wir solche bestend..... also
    abgehörter massen vnderth... glichen
    angenomen, vnd hirmit mit hanndt
    gebenden treuem an Aydstatt für vns
    vnd vnsere Erben versprochen vnd Zuge-
    sagt haben sein …. Jedes Jars biß Zu
    endung diser bestend.... den bestimpten
    Zinß also anfalen? Zuentrichten, Vnd
    sonst allem dem Zugeeben vnd nachzu-
    komen was der gedacht seiner …. bestands
    brief vßweißt, alles bey verbidung
    vnser der Beständer hab vnd güeter ligend
    vnd .......... ….... vßgenomen an
    welchen sein …... Im faal mit halt......
    sich alles fels oder man gebs gedachtem
    bestandsbrief nach ..........................
    holen fueg? vnd macht haben. Vnd vns
    darfür gar mit freyen nach fristen soll
    keiner freyheit gnad Recht Wie das Imer
    namen haben möchte. Dann wir dessen
    alles vns gentzlich verzig vnd begeben
    Angehängte Dateien
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Secret besiglet, vnd geben vf sanct Jörgen
    tag Im Jar nach der geburt Christi vnsers
    lieben Herrn, als man zalt fünffzehen
    hundert vnd Im Ein vnd Sechtzigsten,
    Das demnach wir solche bestendnus also
    obgehörter massen vndertheniglichen
    angenomen, vnd hiemit mit hanndt
    gebenden trewen an Aydsstatt fur vns
    vnd vnsere Erben versprochen vnd Zuge-
    sagt haben sein F(ürstliche) G(naden) Jedes Jars biß Zu
    endung diser bestendnus den bestimpten
    Zinß also one felen Zuentrichten, Vnd
    sonst allem dem Zugeleben vnd nachzu-
    komen was der gedacht seiner F(ürstlichen) G(naden) bestands
    brief vßweißt, alles bey verbindung
    vnser der Beständer hab vnd güeter ligender
    vnd vharender nich...t vßgenomen An
    welchen sein F(ürstliche) G(naden) Im faal nit haltenns
    sich alles fels oder man gebs gedachtem
    bestandbrief nach notturfftiglich Zuer-
    holen fueg vnd macht haben. Vnd vns
    darfur gar nit freyen noch fristen soll
    keiner freyheit gnad Recht Wie das Immer
    namen haben möchte. Dann wir dessen
    alles vns gentzlich verzichen vnd begeben

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Danke Jürgen
      Gruß Harald

      Kommentar

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