Heiraten von Juden

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    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2016
    • 354

    [gelöst] Heiraten von Juden

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Mitforscher ich brauche Eure Hilfe.

    Ich bin nicht gut im Lesen dieser Schrift, könnt ihr mir helfen?

    Ich sag schon mal danke
    Bin nicht gut im Lesen dieser Schrift
    Zuletzt geändert von Page; 07.12.2017, 10:50.
  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6847

    #2
    Hallo Page,

    es wäre hilfreich, wenn du den Fragebogen ausfüllen würdest.

    LG Zita

    Kommentar

    • russenmaedchen
      Erfahrener Benutzer
      • 01.08.2010
      • 1857

      #3
      Hallo Page,
      ich fang mal an
      Von dem unterzeichneten Gericht wird hierdurch zur
      wissentlichen Kenntniß gebracht,

      daß der Handelsmann Eisig Kramer zu (Ort?)

      und
      die Jette Heinemann, Tochter des Handelsmannes
      Anton Daniel Heinemann hierselbst
      laut Verhandlung vom 26ten Mai 1852
      gekommen sind, eine eheliche Verbindung
      mit einander einzugehen, und jeder, der sich

      für befugt hält, einen Einspruch dagegen
      zu erheben, aufgefordert, sich derhalb un-
      verzüglich bei dem unterzeichneten Gericht
      zu melden.
      Wolmirstedt, 26. Mai 1852
      Königliches Kreis Gericht Commission I
      (Name)
      Viele Grüße
      russenmädchen






      Kommentar

      • russenmaedchen
        Erfahrener Benutzer
        • 01.08.2010
        • 1857

        #4
        Bekanntmachung
        Der Kaufmann Louis Heinemann hierselbst geboren am 14. August 1843,
        Sohn des hiesigen Kaufmanns Aron Daniel Heinemann und dessen verstorbene
        Ehefrau Nett geborene Meyer
        und
        die unverehelichte Henriette Hirschfeld aus Wulfen im Herzogtum An-
        halt, geboren am 19. April 1846, Tochter des Rentiers Louis Hirschfeld
        und dessen Ehefrau Sidonie geborenen Löwenthal daselbst
        Beide jüdischen Glaubens beabsichtigen mit einander eine eheliche
        Verbindung einzugehen, was hierdurch in Gemäßheit des §12 des
        Gesetzes vom 23. Juli 1847 - Gesetzsammlung S. 263 - zur öffent-
        lichen Kenntniß gebracht wird.
        Urkundlich unter Gerichtshand und Siegel
        Wolmirstedt, den 2. Juni 1868
        Königliche Stadt- und Kreisgerichts- Deputation
        (Name)
        in der Schulzenwohnung angeschlagen
        zu Wulfen den 10. Juni 1868 durch
        den Kreisgerichtsboten
        Unterschrift
        abgenommen den 27. Juni 1868
        Cöthen 27/6. 1868
        Unterschrift

        linke Seite
        Aushang am
        Orts- Gemeindehause zu Wulfen
        (auf 14 Tage)
        Viele Grüße
        russenmädchen






        Kommentar

        • russenmaedchen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.08.2010
          • 1857

          #5
          Nr 3 hat den gleichen Text wie Nr 2,
          Aushang an Gerichtsstelle hierselbst (gemeint ist Wolmirstedt)
          Viele Grüße
          russenmädchen






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            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2016
            • 354

            #6
            Heiraten von Juden

            Hallo russenmädchen,
            vielen lieben Dank, daß du das soooo schnell beantwortet hast.
            Hab da mal noch ne Frage, wie machst du das, ich kann das nicht lesen, nur stellenweise.
            Habe noch viele Seiten, aber dies kann ich niemandem zumuten.

            Also nochmals vielen Dank

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              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2016
              • 354

              #7
              Zita,

              Sorry, kannst du mir noch mal verzeihen.

              Gruß Page
              Zuletzt geändert von Page; 16.01.2017, 21:09. Grund: Name falsch

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