Welcher Hausname greift?

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  • woodstockssnoopy
    Erfahrener Benutzer
    • 21.08.2011
    • 363

    [gelöst] Welcher Hausname greift?

    Quelle bzw. Art des Textes: KB katholisch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1730
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Möhnesee NRW
    Namen um die es sich handeln sollte: MULLER - GROTE


    MOIN again,

    Der letzte Eintrag betrifft Joan Ernst, unehelich geboren.

    1. Welchen Familiennamen hat ihm der Pfarrer verpasst?

    2. Was steht hinter dem Wort Muller bzw. was bedeutet es?


    Besten Dank für Support!
    Angehängte Dateien
  • katrinkasper

    #2
    Guten Tag,
    1. keinen.
    2. Hinter Mullers der Herkunftsort. Wie weit ist es nach Neheim?
    Zuletzt geändert von Gast; 03.01.2017, 21:00.

    Kommentar

    • detailsachse

      #3
      Hallo Katrin,
      von Delecke (Möhnesee gibts erst seit dem Jahr meiner Geburt) nach Neheim sind es angeblich 9 Kilometer.
      Sollte das im Sauerland sein, wäre das zu weit.
      Zuletzt geändert von Gast; 03.01.2017, 21:10. Grund: Kathrin heißt Katrin. Sorry, Kathrin!

      Kommentar

      • woodstockssnoopy
        Erfahrener Benutzer
        • 21.08.2011
        • 363

        #4
        Moin,

        Danke, Neheim macht Sinn. Laut Google bloss 8km.

        Aber welchen Namen bekam wohl das Kind. Der Vater ist ja bekannt!

        VG

        Kommentar

        • detailsachse

          #5
          Hi,
          wenns doch nicht dasteht!

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          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29761

            #6
            Hallo,

            da er es nirgends hingeschrieben hat, würde ich mal von der Regel ausgehen. Legitime/eheliche Kinder bekommen den Namen des Vaters, illegitime/uneheliche den der Mutter.
            Gibt es später einen Traueintrag der Eltern? Wenn ja wurde das Kind vermutlich nachträglich legitimiert.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Wolfg. G. Fischer
              Erfahrener Benutzer
              • 18.06.2007
              • 5353

              #7
              Zitat von detailsachse Beitrag anzeigen
              Hi,

              wenn's doch nicht dasteht!
              Ja, bei unehelichen Kindern kann sowohl der Familienname des Vaters als auch der der Mutter vergeben worden sein, manchmal änderte sich das noch nach der Konfirmation.

              LG Wolfgang

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