Grundbuchakte Kühling aus Stecklin

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  • Kühling
    Erfahrener Benutzer
    • 06.03.2016
    • 174

    [gelöst] Grundbuchakte Kühling aus Stecklin

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch Teil 1 - 3
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1892 - 1934 (?)
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Stecklin / Pommern
    Namen um die es sich handeln sollte: Carl Ferdinand Kühling, Fraimann ?


    Hallo zusammen,
    Ich könnte ein wenig Hilfe zu den handschriftllichen Ausführungen in einem Grundbuchauszug gebrauchen.

    Über die Bedeutung der einzelnen Grundbuchabteilungen 1-3 bin ich mir im Klaren, aber
    bis auf den Eigentümer Carl Ferdinand Kühling, Fraimann (?) nichts entziffern.

    Die vollständige Akte habe ich hier abgelegt:



    Liebe Grüße und einen schönen Abend
    Heiko
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Seite "23": Acker, Wiese

    Seite "24": Kühling, Carl Ferdinand, Freimann

    eingetragen
    auf Grund Auf-
    lassung des Titel-
    blattgrundstücks
    vom 12 Decbr
    nach Abschreibung
    von Kolonie No.
    13 am 13 Decbr
    1892
    gez König Schmidt

    Seite "25":

    Die Mithaft für
    a, die Rentenpflicht der Ren-
    tenbank gegenüber aus
    Regest vom 13 Septbr 1872,
    b, Vorkaufrecht,
    c, Laudemialberechtigung (ich lese Gaudemial-, aber das scheint es nicht zu gegen)
    d, Roggenrente und
    Kanow (?)
    zu b-d aus Vertrag vom
    24 October 1821 der Pfarre
    gegenüber,
    ist von Kolonie No. 13
    hierher übertragen;
    eingetragen am 13
    December 1892.
    gez. König Schmidt.

    1a Von Amts wegen gelöscht
    am 14. Juni 1934.
    gez. Röst. Fredersdorff.

    1 von Amtswegen gelöscht
    Am 6. Februar 1936.
    Gez. Spanowsky. Fredersdorff.

    Kommentar

    • Kühling
      Erfahrener Benutzer
      • 06.03.2016
      • 174

      #3
      Herzlichen Dank für deine Mühe !!!

      Laudemedial Berechtigung ... Noch nie gehört ...
      Kann mir jemand die Bedeutung erklären ?

      Liebe Grüße
      Heiko

      Kommentar

      • Kühling
        Erfahrener Benutzer
        • 06.03.2016
        • 174

        #5
        Aha ... wieder was gelernt ...
        heute würde man das wohl als Grundsteuer bezeichnen

        Kommentar

        • katrinkasper

          #6
          Guten Tag,
          ich habe mir die Quellen nicht angeschaut, meine aber, dass es um eine Art Erbschaftsteuer geht. Bemessungsgrundlage dürfte aber, wie bei der Grundsteuer, der Wert der Immobilie sein.

          Kommentar

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