Niedersachsen 1767

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  • Haube
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2012
    • 571

    [gelöst] Niedersachsen 1767

    Quelle bzw. Art des Textes: Niederschrift
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1767
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Niedersachsen
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo! Ich bitte freundlichst um Mithilfe bei folgendem Text:



    Als H. Conductor Benecke zur ________ beschwehrend angeg….
    ….., dass die Dorfschaft Anderten sich weniger, den Zufaten ___
    der von H. Oberhaug ____ _____ angewiesenen Art ausge…..
    zu lassen.
    so wird der Dorfschaft Anderten hiermit bey 10 _____
    welche sofort beygetrieben werden soll, und wozu der Jäger Schlo-
    dermann hiemit befehligt ist, anbefohlen H. Conductor in der
    zehnte Ziehung nicht zu stören, oder ____ schärferer Verord-
    nung zu gewärtigen.
    Hoya d. 19ten Aug. 1767 aus dem ______
    ________ Gerichte

    GG Reichmann






    Vielen Dank im voraus und LG Haube
    Angehängte Dateien
    Hentschel (Barzdorf bei Jauernig, Matzwitz, Nitterwitz, Kalkau), Klings (Gostitz, Neu Nossen, Hertwigswalde, Nitterwitz), Hönigschmid/Hönigschmidt (Römerstadt, Irmsdorf, Ziegenhals, Ottmachau), Lux (Ottmachau), Ziegler (Neurode, Hertwigswalde)

    Wöhler (Anderten bei Heemsen, Hassbergen, Rohrsen), von der Kammer (Rethem/Aller, Verden)


  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Copia
    Lit. B
    Als DH. Conductor Benecke zur Hämelsen (??) beschwehrend angezei-
    get
    , daß die Dorfschaft Anderten sich weniger, den Zehnten nach
    der von DH. Oberhauptmann ihm angewiesenen Art auszeichnen
    zu lassen:
    so wird der Dorffschafft Anderten hiemit bey 10 rthlr Straaf
    welche sofort beygetrieben werden soll, und wozu der Jäger Schlo-
    dermann hiemit befehligt ist, anbefohlen DH. Conductor in der
    Zehnt-Ziehung nicht zu stöhren, oder demnächst schärferer Verord-
    nung zu gewärtigen.
    Hoya d(en) 19ten Aug(ust) 1767 aus dem Ade-
    lichen
    Gerichte

    GG Reichmann

    (Dhl. = Durchlaucht) Falsch; siehe unten!
    Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 05.11.2016, 15:34.

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4049

      #3
      Hallo Jürgen,

      kann es wirklich sein, dass ein (bürgerlicher) Steuereintreiber als Durchlaucht bezeichnet wird? Ich würde hier H(err) lesen, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
        kann es wirklich sein, dass ein (bürgerlicher) Steuereintreiber als Durchlaucht bezeichnet wird? Ich würde hier H(err) lesen, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
        Du hast recht.
        Ich war einerseits durch einen anderen Beitrag auf Durchlaucht falsch konditioniert, andererseits kannte ich auch die Abkürzung nicht; es heißt: d(er) H(err).
        Ist doch immer gut, wenn kritisch gegengelesen wird!

        Kommentar

        • Haube
          Erfahrener Benutzer
          • 22.02.2012
          • 571

          #5
          Vielen Dank euch Beiden!

          LG Haube
          Hentschel (Barzdorf bei Jauernig, Matzwitz, Nitterwitz, Kalkau), Klings (Gostitz, Neu Nossen, Hertwigswalde, Nitterwitz), Hönigschmid/Hönigschmidt (Römerstadt, Irmsdorf, Ziegenhals, Ottmachau), Lux (Ottmachau), Ziegler (Neurode, Hertwigswalde)

          Wöhler (Anderten bei Heemsen, Hassbergen, Rohrsen), von der Kammer (Rethem/Aller, Verden)


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