Verhörprotokoll 1585

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  • Ditthardt
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2010
    • 873

    [gelöst] Verhörprotokoll 1585

    Quelle bzw. Art des Textes: Verhörprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1585
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dillenburg
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo. Ich habe nochmal ein Anliegen. Ich glaube, den Text im großen und ganzen zu verstehen, habe aber einige kleinere Lücken und möchte gerne sichergehen, dass ich nichts wichtiges übersehe. Ich lese:

    Zwischen Schaff Lexen vnd Michels Johannen, als D[orschen]
    Gutgens sohn Johansen Vormunder, Clegern eins, gegen
    Thebußen Theißen allen von Herbach, beclagtten anderteils
    Dorn Henchens vnd Dorschen gutgens Irhes Schwigerhern
    vnd Mutter Verlaßenschafft anlangendt; Ist bescheiden
    Weil Dorn Henchen seine verlaßenschafft uff seine [...]
    tochter Creinen vnd Elsen deuoluiret, Elsa aber nach Ihrem(?)
    absterben Ihr antheil [...] woll vff Irher Schwester(?)
    Elsen (richtig: Crein?) beide hinderlaßene Kinder Cathrein vnd Johanßen Zum
    Eigenthumb, als auch Dorschen guttgen Irhe mutter, D[iese]?
    ferner nichtt als leibZuchttig weiße weil sie sich in d[ie]
    andere ehe begeben vererbet, dernach aber Dorschen
    gutgen nach Irhem todlichen abgang Irhe erbschafft vff
    Henchen Irhen sohn aus letztter ehe Zum haben theill
    vnd die ander helfft vff Irher tochtter Crein beid[er]
    Kinder Creinen vnd Johansen v[...]stellt welche v[ol-]
    gends dieselbige Ihnen angesellen Altuatter- vnd altt-
    mütterliche auch Irher mutter Schwestern erbschafft nach
    Irhem absterben vff beclagten Irhen eheleiblichen vatter
    bracht, das derowegen cleger schuldig sein sollen den be-
    clagten alle vnd Jede von Dorn Henchen Herrurende gutt[er]
    volgen Zulaßen, Wie in gleichem Dorschen gutgens nach-
    gelaßene gueter In Zwei gleiche theill Zutheilen, vnd da[von]
    Johannes der letzten ehe sohn eins nehmen, vnd das an-
    der theil dem beclagtten geuolget werden soll.

    Kann das jemand ergänzen? Hier wieder betreffende Link ins Archivsystem (Linke Seite):

    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ditthardt; 22.09.2016, 12:16.
    Gruß, B a s t i a n
    ___________________________
    Kreuzburg (Oberschlesien): Anders
    Margonin (Posen): Draheim
    Raum Kolmar (Posen): Saegert
    Flatow-Czernitza: Heldt/Zimmermann
    Raum Preuß. Stargard: Hildebrandt/von Zielinski
    Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7831

    #2
    Schwere Kost,

    ich hoffe, jemand hat Muße für diesen Text.


    Weil Dorn Henchen seine verlaßenschafft uff seine beide
    tochter Creinen vnd Elsen deuoluiret, Elsa aber nach Ihrem(?)
    absterben Ihr antheil ferner so woll vff Irher Schwester(?)
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Ditthardt
      Erfahrener Benutzer
      • 28.10.2010
      • 873

      #3
      Danke verano! Ja, der ist etwas länger. Aber jetzt fehlt ja eigentlich nur noch eine kleine lücke, die kaum noch etwas an der interpretation ändern kann, daher stelle ich mal auf gelöst. Danke nochmal!
      Gruß, B a s t i a n
      ___________________________
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      Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7831

        #4
        Entschuldigung Bastian,


        diese Stelle hatte ich vergessen einzustellen:
        Siehe „Ver“ wie oben bei „Verlaßenschafft“.

        Kinder Creinen vnd Johansen Verstellt welche v[ol-]
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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