Quelle bzw. Art des Textes: Verhörprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1585
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dillenburg
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1585
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dillenburg
Namen um die es sich handeln sollte:
Hallo. Ich habe nochmal ein Anliegen. Ich glaube, den Text im großen und ganzen zu verstehen, habe aber einige kleinere Lücken und möchte gerne sichergehen, dass ich nichts wichtiges übersehe. Ich lese:
Zwischen Schaff Lexen vnd Michels Johannen, als D[orschen]
Gutgens sohn Johansen Vormunder, Clegern eins, gegen
Thebußen Theißen allen von Herbach, beclagtten anderteils
Dorn Henchens vnd Dorschen gutgens Irhes Schwigerhern
vnd Mutter Verlaßenschafft anlangendt; Ist bescheiden
Weil Dorn Henchen seine verlaßenschafft uff seine [...]
tochter Creinen vnd Elsen deuoluiret, Elsa aber nach Ihrem(?)
absterben Ihr antheil [...] woll vff Irher Schwester(?)
Elsen (richtig: Crein?) beide hinderlaßene Kinder Cathrein vnd Johanßen Zum
Eigenthumb, als auch Dorschen guttgen Irhe mutter, D[iese]?
ferner nichtt als leibZuchttig weiße weil sie sich in d[ie]
andere ehe begeben vererbet, dernach aber Dorschen
gutgen nach Irhem todlichen abgang Irhe erbschafft vff
Henchen Irhen sohn aus letztter ehe Zum haben theill
vnd die ander helfft vff Irher tochtter Crein beid[er]
Kinder Creinen vnd Johansen v[...]stellt welche v[ol-]
gends dieselbige Ihnen angesellen Altuatter- vnd altt-
mütterliche auch Irher mutter Schwestern erbschafft nach
Irhem absterben vff beclagten Irhen eheleiblichen vatter
bracht, das derowegen cleger schuldig sein sollen den be-
clagten alle vnd Jede von Dorn Henchen Herrurende gutt[er]
volgen Zulaßen, Wie in gleichem Dorschen gutgens nach-
gelaßene gueter In Zwei gleiche theill Zutheilen, vnd da[von]
Johannes der letzten ehe sohn eins nehmen, vnd das an-
der theil dem beclagtten geuolget werden soll.
Kann das jemand ergänzen? Hier wieder betreffende Link ins Archivsystem (Linke Seite):
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