Latein im evangelische Eheregister für eine katholische Hochzeit

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  • iehu
    Erfahrener Benutzer
    • 06.10.2009
    • 772

    [gelöst] Latein im evangelische Eheregister für eine katholische Hochzeit

    Quelle bzw. Art des Textes: Eheregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1735
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Alpirsbach
    Namen um die es sich handeln sollte: -

    Hallo Zusammen,

    ich benötige Hilfe beim Übersetzen einer lateinischen Formulierung. Ich habe die Worte schon einzeln übersetzt, bekomme aber keinen sinnvollen Satz hin.

    Bei dem Eheregister in der evangelische Pfarrei Alpirsbach handelt es sich um den Eintrag einer katholischen Hochzeit (Randbemerkung "Hochzeit pontificio religionis"). Der Eintrag beginnt mit

    Den 10. Martii seind ex concessione dignissimi domino decori priesterlich copuliert worden …

    Wie könnte man das übersetzen?

    Schönen Gruß

    Uwe
    Zuletzt geändert von iehu; 11.08.2016, 13:12.
    Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16778

    #2
    Hallo,

    "Den 10.März sind nach Bewilligung würdigst dem Herr ehrenvoll priesterlich verheiratet worden ..."

    Viele Grüsse
    Viele Grüße

    Kommentar

    • malu

      #3
      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
      "Den 10.März sind nach Bewilligung würdigst dem Herr

      Hallo,
      ich sehe in DOMINO einen Ablativ, keinen Dativ.
      Die Genehmigung müsste demnach durch den hochwürdigsten Herrn erfolgt sein.

      LG
      Malu

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16778

        #4
        Ja, vermutlich eher so.

        Der Google-Übersetzer gibt wieder: "concessione dignissimi domino" = "verdient die Gewährung"
        Macht ja Sinn in dem Zusammenhang. Gruss
        Viele Grüße

        Kommentar

        • iehu
          Erfahrener Benutzer
          • 06.10.2009
          • 772

          #5
          danke für die schnelle Antwort.

          Wenn es heißen würde "nach Bewilligung / Genehmigung durch den hochwürdigsten Herrn priesterlich verheiratet worden", müsste dann nicht noch dieser Herr genannt werden? Gott wäre in dem Fall ja nicht gemeint. Nach copuliert worden folgt jedoch der Name des Bräutigams.
          Würde dann "Den 10. März sind nach Bewilligung würdigst dem Herrn ehrenvoll priesterlich verheiratet worden" eher passen?
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          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 16778

            #6
            "Den 10. März sind nach würdigst [durch die Obrigkeit] gewährter Bewilligung ehrenvoll priesterlich verheiratet worden ..."

            vgl. dazu mein letzter Beitrag und Malus' Beitrag
            Gruss
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 11.08.2016, 15:32.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • iehu
              Erfahrener Benutzer
              • 06.10.2009
              • 772

              #7
              So hörst sich das jetzt verständlich an.
              Danke euch beiden!
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