Bitte um Lesehilfe Randbemerkung Heiratsurkunde 1894

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  • JensMartin
    Erfahrener Benutzer
    • 20.12.2013
    • 450

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe Randbemerkung Heiratsurkunde 1894

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1894
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Insterburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Ferdinand Gellner, Marie Schlösser


    Hallo an Alle,

    es ist fast zum Verzweifeln, die Randberkung kann ich fast nicht lesen. Kann bitte jemand die fehlenden Passagen ergänzen? Danke!

    Ich lese:

    Zu N 102
    Insterburg den 30
    Dezember 1897
    ????????????
    ????????????
    ??? Königlichen
    Landgerichts zu Inster-
    burg zweiten Civil-
    kammer vom 12ten
    October 1897 N 8/96
    III N 7224 ?????
    ????????????
    ???????? 19ten
    Dezember1897 ???
    ????????????????
    die Ehe zwischen dem
    Schneider Ferdinand
    Gelner und dessen
    Ehefrau der Marie geb.
    Schlößer, ge-
    trennt ist.
    der Standesbeamte
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von JensMartin; 08.08.2016, 19:39. Grund: Tippfehler
    Schöne Grüße
    Jens
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Ein Anfang:

    Zu N 102
    Insterburg den 30
    Dezember 1897
    Auf Grund des Ehe-
    scheidungs Erkenntnisses
    des
    Königlichen
    Landgerichts zu Inster-
    burg zweite Civil-
    kammer vom 12ten
    October 1897 RN 8/96
    III N 7224 versehen
    mit dem Atteste der

    ???????? vom 19ten
    Dezember1897 wird
    hierdurch vermerkt, daß

    die Ehe zwischen dem
    Schneider Ferdinand
    Gelner und dessen
    Ehefrau der Marie geb.
    Schlößer, ge-
    trennt ist.
    der Standesbeamte
    ...
    gez. Krueger

    Eingetragen auf Grund der
    auf § 14 Abs. 3 Strafsgesetz (?)
    vom 6/2 1875 von der Aufsichts-
    behörde übersandten be-
    glaubigten Abschrift obiger
    an Hauptregister zu-
    massen (?) vermerkt.
    ... den 15 Januar 1898
    Königliches Amtsgericht
    Lehmann
    Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 08.08.2016, 20:06.

    Kommentar

    • malu

      #3
      Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen

      § 14 Abs. 3 Strafsgesetz

      Hallo,
      nach § 14 III Reichsgesetz

      weiter oben: mit dem Atteste der Rechtskraft...


      LG
      Malu
      Zuletzt geändert von Gast; 08.08.2016, 20:19.

      Kommentar

      • JensMartin
        Erfahrener Benutzer
        • 20.12.2013
        • 450

        #4
        Vielen Dank Jürgen und Malu. Ich hoffe, dass ich auch mal die Texte so einfach lesen kann.
        Schöne Grüße
        Jens

        Kommentar

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