nicht vollständig lesbares Verhör wegen unehelicher Schwangerschaft

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  • iehu
    Erfahrener Benutzer
    • 06.10.2009
    • 772

    [gelöst] nicht vollständig lesbares Verhör wegen unehelicher Schwangerschaft

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenkonventsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1762
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Pfarrei Lombach (Württemberg) für Loßburg
    Namen um die es sich handeln sollte: s. Text

    Hallo Zusammen,
    ich benötige Hilfe bei der Transkription eines Verhörs btr. einer unehelichen Schwangerschaft.

    Bei der Transkription habe ich folgende Regeln angewandt:
    • bekannte bzw. offensichtliche Abkürzungen wurden unkommentiert aufgelöst
    • Groß- und Kleinschreibung an heutige Regeln angepasst
    • Fragezeichen wurden dort, wo sie fehlten, ergänzt
    • Ergänzungen in eckigen Klammern
    • Frage- und Antwort-Bereich: Spalten wurden aufgelöst, Frage und Antwort nacheinander
    • unsichere Transkription bzw. Unklares rot
    • nachträgliche Änderungen aufgrund der Antworten rosa

    Betroffene Personen:
    • Anna Barbara Hetzel (* 24.05.1734, + 10.04.1809), Tochter von Johannes Hetzel (+ vor 14.03.1762), Bauer in Loßburg
    • Magdalena Hetzel (* 27.05.1762, + 10.01.1800), uneheliche Tochter der vorigen

    Ich habe von den entsprechenden Seiten mehrere Fotos (mit unterschiedlicher Qualität, 520 - 720 kB):

    Blatt 30r:






    Blatt 30v:






    Es würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Schönen Gruß

    Uwe

    Die Transkription folgt:


    [Bl. 30r]
    Actum Loßburg den 14. Martii 1762.
    Protocoll wegen unehelicher Schwangerschaft Annae Barbarae,
    weyland Hanß Hetzels gewesener Bürgers und Baurens allda nachgelassene eheliche Tochter.

    [etwas verschnörkelte Überschriften über den „Spalten“ für Fragen und Antworten:]
    Q [= Quaestio; und] R [=Responsum]

    Wie alt sie seye?
    25 Jahr. [Tatsächlich 27 Jahre und 10 Monate alt.]

    Was sie im Vermögen habe?
    50 Gulden hab sie bey ihrem Schwager Jacob Reich in Loßburg stehen.

    Ob sie schwanger sey?
    Ja.

    Seit wann?
    Seit Petri und Pauli. [Petri und Pauli = Gedenktag der beiden Apostel Petrus und Paulus am 29. Juni - das wäre vor über acht Monaten gewesen! Gibt es noch ein anderes Petri und Pauli?]

    Wo sie damals gedient?
    Bey Hanß Michel Schaebern, Bauren im Sultzbach. [Sultzbach = Sulzbach = Ortsteil von Lombach.]

    Warum sie ihre Schwangerschaft nicht balden angegeben und bestanden habe? [bestanden = gestanden?]
    Sie habe sich geschähmt und gedacht, es sey allemahl zu bald, wann es heraus komme.

    Von wem sie schwanger sey?
    Es sey 2 fremde Kerl im Wald von Dornstetten aus in Sultzbach ihro begegnet und haben sie gleich zu Boden gerissen.

    Was sie zu Dornstetten gethan?
    Sie hab Saltz gehollt und seye im Heimweg geweßt da sie durch den Wald gemußt.

    Ob die Kerl sie zur Unzucht gezwungen?
    Ja. Einer hätte sie nicht allein gezwungen.

    Ob sie dann beede an ihro geweßt?
    Der eine hab sie gehebt und der andre hab sie gebraucht.

    Ob sie dann nicht auch um Hülffe geschryn?
    Sie hab niemand um Hülffe ruffen können, da sie niemand um und an sich gewußt.

    Obs junge Kerl geweßt?
    Ja. Dem Ansehen nach.

    Ob sie groß geweßt?
    Ja. Beede.

    Was sie angehabt?
    Braune Gewandter.

    Ob sie was getragen?
    Nein.

    Wo sie gesagt haben, daß sie herkommen?
    Sie haben nicht Zeit gehabt zu fragen.

    [Bl. 30v]
    [„Spaltenüberschriften“:] Q [= Quaestio; und] R [=Responsum]

    Wo sie gesagt habe, daß sie hinwollen?
    Sie habens ihro auch nicht gesagt.

    Sie w[o]lle sich wohl besinnen und doch reden gewißen Vatter angeben, es mög seyn wer es wolle, od[er] man werde ihr schon den Ernst zeigen.
    Sie könne keinen andern angeben, man mög ihro thun was man wolle.

    Ob sie dann mit gutem Gewissen dabey beharren könne und wolle?
    Ja mit guten Gewissen, und wann sie anderst red[en] sollte, so müßte sie wid[er] Wissen und Gewissen reden.

    Ob dann auch vor oder nach sie mit keinem Mannsbild zugehalten?
    Nein. Es sey ihro ihr Lebtag sonst keiner an die Seite gekommen.


    Zu h[och]löblichem gemeinschaftlichem Oberamt
    allsgleich eingeschickt.

    [Unterschriften der Kirchenkonventsrichter]

    Zuletzt geändert von iehu; 03.08.2016, 13:15. Grund: nachträgliche Änderungen aufgrund der Antworten eingefügt
    Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
    Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
    Quellen für die Biografien von Bergleuten in Baden-Württemberg auf www.uwe-heizmann.de/bergleute.html
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4046

    #2
    Hallo,
    könnte es heißen:

    Ob dann auch vor oder nach sie mit keinem Mannsbild gehalten?

    VG
    mawoi

    Kommentar

    • Jürgen Wermich
      Erfahrener Benutzer
      • 05.09.2014
      • 5692

      #3
      Ich stimme mawoi zu.

      Das ō bedeutet nicht (abgekürzt aus non).
      "ō alli": nicht allein.

      Die Spaltenüberschrift links könnte ein Q für Quaestio sein,
      zu rechts fiel mir erst nichts ein, auf der zweiten Seite ist es aber deutlicher: R für Responsum.

      Warum sie ihre Schwangerschaft nicht balde angegeben und bestanden habe?
      Sie hab sich geschähmt und gedacht, es sey allemahl zu bald, wann es heraus komme.
      Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 02.08.2016, 01:57.

      Kommentar

      • iehu
        Erfahrener Benutzer
        • 06.10.2009
        • 772

        #4
        Hallo,

        danke für eure Hilfe! Damit ist so gut wie alles geklärt.
        Wenn es nun kein anderen "Petri und Pauli" als den 29. Juni gibt, verschweigt die Anna Barbara etwas, da ihre Tochter Magdalena, * 27.05.1762, wohl eher nicht am 29.06.1761 gezeugt wurde.

        Schönen Gruß

        Uwe
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        Kommentar

        • iehu
          Erfahrener Benutzer
          • 06.10.2009
          • 772

          #5
          Nachtrag: peinlich, peinlich - das Geburtsdatum ist der 27.03.1762, nicht der 27.05.1762 - also passt das "Zeugungsdatum" 29.06.1761. ... ähem
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