Vertrag 1844 bei Tod von Michael Gutbrod

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  • ConniS1999
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2013
    • 147

    [ungelöst] Vertrag 1844 bei Tod von Michael Gutbrod

    Quelle bzw. Art des Textes: Vertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1844
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gebersheim
    Namen um die es sich handeln sollte: Gutbrod



    Ihr Lieben habe mal wieder ein paar Stellen, wo ich nicht weiterkomme und wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.

    Liebe Grüße
    Conni
    Angehängte Dateien
  • Bendis
    Erfahrener Benutzer
    • 28.08.2012
    • 798

    #2
    Mache ich mal Seite 1:

    Gebersheim
    Gerichtsbezirk Leonberg
    Verhandelt den 23. Mei 1844
    vor dem
    Gerichtsnotar Härtin, aus dem Weisengericht Schult-
    heiß Häker, Gemeinderath Proret und Warh.
    Michael Gutbrod Taglöhner dahier ist unterm 22. Febr.
    1844. mit Tod abgegangen und hat zu landrrecht-
    lichen Erben seiner Verlaßenschaft hinterlaßen
    1. die Wittwe Katharina geb. Kemmler
    Kinder
    2. der Sohn Jakob Gutbrod, ledig 31. Jahr alt
    3. die Tochter Regina Margaretha, ledig 29.
    4. die Tochter Christina, ledig 27 Jahr alt
    5. der Sohn Michael Gutbrod, verheirather in Simoz-
    heim o/a Calw
    Zur Vornahme der Eventualtheilung wurde von
    Seiten des Gerichtsnotars der heutige Tag be-
    stimt, den betreffenden K. Beamtungen die
    vorgeschriebe Anzeige hiervon erstattet, und die In-
    tereßenten hiezu vorbeschieden.
    Auf deren Erscheinen (wurden sie zur getreuen
    und pflichtmäßigen O) erklären solche zu Proto-
    coll:
    Ihre Mutter habe bereits das
    37te Lebensjahr zurückgelegt
    sei als eine Haushälterin be-
    kannt, und finde voraussichtlich
    eine Wiederverehelichung nicht
    statt, daher sie auf die Vornahme
    einer Eventualtheilung im Ein
    Verständniß des Weisengerichts

    Geschäftstagb.
    Ziffer 117
    VG
    Bendis

    Kommentar

    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5898

      #3
      hola,

      ich lade mir garantiert kein "doc" aus irgendeinem Forum herunter. Wenn möglich den Text einfach als Text hier ablegen - dann wird er auch zügig korrigiert (sofern gut lesbar - wie in diesem Fall). Alles neu abtippen bin ich im Moment zu faul. Schon, weil es wahrscheinlich unnötig ist.
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • didirich
        Erfahrener Benutzer
        • 02.12.2011
        • 1372

        #4
        Hallo Conni
        Ich mach mal ein wenig mit dem Bild 2, rechte Seite, weiter :
        Schaafhausen, Oberamt Böblingen
        Michael Gutbrot von Gebersheim
        Oberamt Leonberg jetzt Ziegler
        dahir gibt an, daß ihm recht sei das
        seine Geschwister in der Erbtheilung
        deß verstorbenen Vaters für Gut heißen
        und was seine Geschwister verfüg
        solches bezeugt mit seiner eignen
        Unterschrift T.: Michael Gutbrod
        Die Echtheit der Unterschrift
        beurkundet den 23 t. May 1844
        in Abwesenheit des Schultheiß
        Gemeinderath Hofmayer

        Gruß didirich

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Scan 3 kann man ruhig runterladen und zügig transkribieren.

          Es ist eine bloße Fleißarbeit.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Tinkerbell
            Erfahrener Benutzer
            • 15.01.2013
            • 10776

            #6
            Hallo.
            Zu:

            "Ihre Mutter habe bereits das
            37te Lebensjahr zurückgelegt ..."

            Wohl eher das 57te Lebensjahr ... oder habe ich was falsch verstanden ?

            LG Marina

            Kommentar

            • Tinkerbell
              Erfahrener Benutzer
              • 15.01.2013
              • 10776

              #7
              Hallo.
              Zu Seite 3 ein wenig:

              Hierauf von Seiten des Waisengerichts Behufs des An-
              satzes der Cognitionssportel die Verlassenschaft des Ver-
              storbenen waisengerichtlich angeschlagen zu:

              ... ?

              ... ? ...mit ? beurkundet ?

              Gerichtsnotar Waisengericht
              Schultheis Häker
              Pro... ?
              Empfänger ... ?
              Cognit. Sportel

              Nicht alles.

              LG Marina

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11862

                #8
                Hierauf von Seiten des Waisengerichts Behufs des An-
                satzes der Cognitionssportel die Verlaßenschaft des Ver-
                storbenen waisengerichtlich angeschlagen zu:

                700 f

                was er mit beurkundet

                Gerichtsnotar Waisengericht
                Schultheis Häker
                [Unterschrift]
                Empfangen [Unterschrift]
                Cognit. Sportel
                aus 700 f ------30 T [Unterschrift]
                Waisengericht
                Schultheiß Häker ---- 15 T [Unt.]
                Gemeinderath Prophet --- 12 T [Unt.]
                -------------- Weeh --- 12 T Alt. Häker
                Rathsdiener ---- 6 T
                ___
                und Bauser

                Betrag
                ---------- 1 f 15 c

                Nicht weiter als
                1 f 15 Einen Gulden 15 c

                bezahlt zu haben
                T AA
                Schultheis Häker
                Zuletzt geändert von henrywilh; 15.06.2016, 09:33.
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                • Karla Hari
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.11.2014
                  • 5898

                  #9
                  hola,

                  na gut, hab ich die linke Seite 2 mal abgetippt:

                  ..ter den vorliegenden Verhält-
                  nissen freiwillig verzichten, und
                  sich mit dem begnügen, was ihnen
                  ihre Mutter auf ihr dereinst er-
                  folgtes Ableben hinterlaße,
                  zugleich erklärt der verehelichte
                  Sohn in Beziehung auf den er-
                  haltenen Vorempfang, daß er
                  sich bei der mütterlichen Endab-
                  theilung zu deren Einwerfung
                  hiermit verbindlich mache
                  Auf Vorlesen
                  T. Catarina Gutbrod
                  T. Jacob Gutbrod
                  T. Reginal? Gutbrod
                  T. Christina Gutbrodin
                  T. Siehe beiligende Beglaub-
                  igte Urkunde
                  Vorstehende Verhandlung beurkunden
                  Gerichts Notar Waisengericht
                  ... Schultheis Häker
                  Prozkat?
                  Werg?
                  Es werde
                  Lebe lang und in Frieden
                  KarlaHari

                  Kommentar

                  • ConniS1999
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.03.2013
                    • 147

                    #10
                    Super, vielen, vielen herzlichen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen. Es ist schön jetzt alles zu verstehen, was nach dem Tod von Michael Gutbrod war.
                    Die 4xUrgroßmutter war 57 Jahre alt, als ihr Mann starb. Herzlichen Dank für die Korrektur, Marina.
                    Ganz liebe Grüße
                    Conni

                    Kommentar

                    • Karla Hari
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.11.2014
                      • 5898

                      #11
                      hola,

                      Seite 2 das erste Wort heißt sicher "unter" mit Schnörkelmuster davor.
                      Die Namen Prophet und Weeh (als Unterschrift nicht wirklich als solches lesbar für mich) sind aber auf Seite 3 gut lesbar. Das große T mag für Testes - Zeuge stehen.
                      Lebe lang und in Frieden
                      KarlaHari

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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11862

                        #12
                        Ja, genau.

                        Kleine Klugscheißer-Anmerkung:
                        testis - der Zeuge; testes - die Zeugen (Plural).
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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