Personalakte Kanert-1

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  • grauer wolf
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2008
    • 519

    [gelöst] Personalakte Kanert-1

    Quelle bzw. Art des Textes: Scans Pertsonalakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1845
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oppeln
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,

    hier meine weitere Übersetzung mit der Bitte um Korrektur:

    Die lt. Referenten auf die vorliegende … über die wirtschaftliche…satzung des, Kahnert in Hellersfleiß mit seinem Dienstbeginn …, daß der, v. Coelhöfel auf den Dienst in Hellersfleiß … zurückkehren wird, und die definitive .. des, Kahnert auf derselben, wenn er die … Dienstzeit zur Zufriedenheit besitzt, keines weiteren Bedarfes unterliegen dürfte.
    Der Herr… habe diesen den Kahnert anhand der Winter Monate … so betreffen, und zum 1. März d.J. über seine Dienst …eines Hülfsmäßigen Berufs zu erstellen.
    Unter diesen Umständen wird daher die..satzung mit dem, v. Coelhöfel jetzt schon antworten könne, wobei woraus zu folgen ist daß derselbe auf seine Forderung von Hellersfleiß … an Gläubiger gegeben haben wird.
    Dabei ist übrigens zu bemerken, daß der, Kahnert den, v. Coelhöfel den Anteil wo der Förster in Hellersfleiß anstellen muß, da er unendlich der Wert regulativ endlich nicht verfahren darf, und über seinen Aufruf auf Vergütung derselben seitens seines Verhaltens hat.
    Wolfgang
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4049

    #2
    Hallo,
    mein Versuch:

    Dem lt. Referenten auf den vor-
    liegenden Bericht über die wirtschaftliche
    Auseinandersetzung des p Kahnert in
    Hellersfleiß mit seinem Dienst Vorgän-
    gern
    zum Bescheide, daß der p v. Coelhö-
    fel auf den Dienst in Hellersfleiß nicht mehr
    zurückkehren wird, und die defi-
    nitive Anstellung des, Kahnert auf
    demselben, wenn er die Probe Dienst-
    zeit zur Zufriedenheit besteht, keinem
    weiteren Bedenken unterliegen dürfte.
    Der Herr Ref. habe dahinn den Kah
    nert während der Winter Monate
    genau zu beobachten, und am 1. März
    k.J. über seine Dienstfahrung einen
    pflicht
    mäßigen Bericht zu erstellen.
    Unter diesen Umständen wird da-
    her die Auseinandersetzung mit dem
    , v. Coelhöfel jetzt schon eintreten kön-
    nen, wobei voraus zu setzen ist daß
    derselbe auf seine Forderung von
    Hellersfleiß wahrscheinlich Cession?
    an Gläubiger gegeben haben wird.
    Dabei ist übrigens zu bemerken, daß der,
    Kahnert dem, v. Coelhöfel den
    Anteil von der Erndte in Raufutter erstatten muß,
    da er namentlich das Stroh regulativ mä-
    ßig
    nicht fortnehmen darf, wol aber
    einen Anspruch auf Vergütung desselben
    seitens seines Nachfolgers hat.

    VG
    mawoi

    Kommentar

    • grauer wolf
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2008
      • 519

      #3
      Vielen vielen Dank.

      Wolfgang

      Kommentar

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