Personalakte Kanert - 3

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  • grauer wolf
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2008
    • 519

    [gelöst] Personalakte Kanert - 3

    Quelle bzw. Art des Textes: Personalakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1845
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oppeln
    Namen um die es sich handeln sollte:



    Hier meine Übersetzung der 4 Bilder: Bitte um Korrektur:

    Die geschlagenen Holzbestände waren an den Kahnert nicht zu übergeben; dagegen werden ihm die den abgehenden Waldwärter Nitsche abgenommen und eingangs spezielle aufgeführte Garantieen kundt übergeben, welche dasselbe wichtig übernommen zu haben hier durch mein Kraut.
    Auf das Holz..platz Gesetz vom 7. Juni 1821 ist der Kahnert bereits vereidet, und ist dem .. von einmaliger .. Vereidung nicht erforderlich.
    Den vorschriftsmäßigen Diensteid wird der Kahnert gesondert ableisten. Die Gebaare sind dem Kahnert vorläufig zur Benutzung übergeben worden und wird die spezielle Überprüfung derselben .. von dem beurkundenden .. erfolgen.
    Hiermit war die Uebergabe des hiesigen Waldwärter … den man … zum Waldwärter Kahnert findet, und würde demselben und auf …, … abliegenden .. mit allen Ehren zu erfüllen, damit derselbe führen …. Und nach deren Amtsgemäß auf weitere Beförderung zu erwirken. Kahnert gelobte das durch Handschlag freundlich von Meister? man nicht zu … , dafür wird die Verhandlung entschloßen und unentschieden.
    Kanert Sternitzky Forstinspektor


    Wolfgang
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von grauer wolf; 19.05.2016, 18:55.
  • malu

    #2
    Hallo,
    komisch, dass er selbt mit Kanert ohne h unterschrieb,
    ansonsten aber als Kahnert bezeichnet wurde:



    LG
    Malu
    Zuletzt geändert von Gast; 19.05.2016, 14:34.

    Kommentar

    • grauer wolf
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2008
      • 519

      #3
      Scheinbar ist das nicht unüblich gewesen, dass er mal mit h und dann wieder ohne h geschreiben wurde. Auf anderen Seiten schreibt er sich sogar Rudolf Ludwig Kanert, obwohl im Kirchenbuch nachweislich Rudolf Loui Kanert steht.

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5385

        #4
        Hallo,

        ich lese


        "Die geschlagenen Holzbestände waren an den Kahnert nicht zu übergeben; dagegen werden ihm die den abgehenden Waldwärter Nitsche abgenommen und eingangs spezielle aufgeführte Inventarien Stücke übergeben, welche derselbe richtig übernommen zu haben hier durch anerkennt.

        Auf das Huh(?)diebstahls Gesetz vom 7. Juni 1821 ist der [etc. ]Kahnert bereits vereidet, und ist daher eine nochmalige Vereidung nicht erforderlich.

        Den vorschriftsmäßigen Diensteid wird der Kahnert gesondert ableisten. Die Gebäude sind dem Kahnert vorläufig zur Benutzung übergeben worden und wird die spezielle Überreichung derselben nächstens von dem Bau-Inspektor Schilling erfolgen.

        Hiermit war die Uebergabe des hiesigen Waldwärterdienstes an den neu angestellten Waldwärter Kahnert beendet, und wurde derselbe nur auch ermahnt, seine hiesingen Dienstobliegenheiten mit aller Treue zu erfüllen, damit derselbe höheren Orts empfohlen werden könne und sich dadurch Ansprüche auf weitere Beförderung zu erwirken.

        Kahnert gelobte das durch Handschlag feierlich an.

        Weiter war nichts zu erinnern, daher wurde die Verhandlung geschloßen und unterschrieben.

        Kanert Sternitzky könig. Forstinspektor"


        Gruß Wolfgang

        Kommentar

        • malu

          #5
          Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen

          Auf das Huh(?)diebstahls Gesetz vom 7. Juni 1821 ist der [etc. ]Kahnert bereits vereidet, und ist daher eine nochmalige Vereidung nicht erforderlich.

          Den vorschriftsmäßigen Diensteid wird der Kahnert gesondert ableisten. Die Gebäude sind dem Kahnert vorläufig zur Benutzung übergeben worden und wird die spezielle Überreichung derselben nächstens von dem Bau-Inspektor Schilling erfolgen.



          Hallo,
          das Gesetz ist das berühmte Holzdiebstahlsgesetz vom 7.6.1821.

          Und Bau-Inspector ist noch immer Illing ohne Sch-.

          LG
          Malu
          Zuletzt geändert von Gast; 19.05.2016, 20:06.

          Kommentar

          • Wolfg. G. Fischer
            Erfahrener Benutzer
            • 18.06.2007
            • 5385

            #6
            Hallo Malu,

            zumindest steht da "Hulzdiebstahlsgesetz". ;-)

            LG Wolfgang

            Kommentar

            • malu

              #7
              Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen
              Hallo Malu,

              zumindest steht da "Hulzdiebstahlsgesetz". ;-)

              LG Wolfgang

              Hallo,
              nein, das ist kein U-Strich. Vgl. den übrigen Text. Oben und unten steht jeweils Holz-....
              Es ist und bleibt das Holzdiebstahlesgesetz.

              LG
              Malu

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              • grauer wolf
                Erfahrener Benutzer
                • 17.02.2008
                • 519

                #8
                Vieln Dank für die tolle Hilfe.
                Wolfgang

                Kommentar

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