Personalakte Kanert

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  • grauer wolf
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2008
    • 519

    [gelöst] Personalakte Kanert

    Quelle bzw. Art des Textes: Scans Personalakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1845
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Staatsarchiv Oppeln
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte wieder um Korrektur. Meine Überstzung wie folgt:

    Chrzelitz, den 8. Juli 1844
    Die Übergabe des Waldwärter Dienstes zu Jägerhaus an den nun angestellten Waldwärter Kahnert betreffend F.A. III 653f
    Vermerk
    1. ....?
    2. ....?

    Euer königlich hochlöblicher Regierung wird zufolge hohen Verfügung vom 22/28 d. M. anliegend die Verhandlung über die Übergabe des Dienstes an den nun angestellten Waldwärter Kahnet zu Jägerhaus unterthierung überprüft; aber so folgt auf die Verhandlung über die Übergabe der dortigen Dienstlaendereien bei.
    Die Vereidung des Kahnert ist nun folgt und wird die darüber aufgenommene Verhandlung über den von demselben eigenhaendig vollzogen anliegend Diensteide untersttaenig überreicht
    Ad 1 ... diesseitigen Jurentorium ist die in der Verhandlung vom 4.ten aufgeführte Dienstanweisung vom 21. April 1817 nicht darzueichnet; ... habe dieselbe nachzutragen.
    Ad2 Die Dienstlaenderreien sowohl als auch des dafür rückgenommenen Zins sind richtig

    An Eure königliche hochlöbliche Regierung F.T. zu Oppeln Chrzelitz Kreise
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4049

    #2
    Hallo,
    mein Vorschlag:

    Chrzelitz, den 8. Juli 1844
    Die Übergabe des Waldwärter Dienstes zu Jägerhaus an den nun angestellten Waldwärter Kahnert betreffend F.A. III 653f
    Vermerk
    1.Vergleichung mit dem Inventa-
    rien Conto

    2.mit der Nachweisung
    der Dienstländereien

    Einer königlich hochlöblichen
    Regierung wird zufolge Hoher
    Verfügung vom 22/28 v. M. anliegend
    die Verhandlung über die Übergabe
    des Dienstes an den neu angestellten
    Waldwärter Kahnert zu Jägerhaus
    unterthänig überreicht; eben so folgt
    auch die Verhandlung über die
    Übergabe der dortigen Dienstlaen-
    dereien bei.
    Die Vereidung des Kahnert ist er-
    folgt und wird die darüber aufge-
    nommene Verhandlung nebst dem
    von demselben eigenhändig vollzo-
    genem Diensteide anliegend unter-
    thänig
    überreicht
    Ad 1 In diesseitigen Inventarium
    ist die in der Verhandlung vom 4.ten
    aufgeführte Dienst-
    anweisung vom 21. April 1817
    nicht verzeichnet; ich habe
    dieselbe nachgetragen.
    Ad2 Die Dienstlaendereien sowohl als
    auch der dafür ausgeworfene Zins
    sind richtig

    VG
    mawoi

    An Eure königliche hochlöbliche Regierung F.T. zu Oppeln Chrzelitz Kreise
    Zuletzt geändert von mawoi; 18.05.2016, 15:15.

    Kommentar

    • grauer wolf
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2008
      • 519

      #3
      Hallo Mawoi

      vielen Dank.

      Wolfgang

      Kommentar

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