Bitte um Transkription aus einem Bürgerbuch

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  • ConniS1999
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2013
    • 147

    [gelöst] Bitte um Transkription aus einem Bürgerbuch

    Quelle bzw. Art des Textes: Bürgerbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1813
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gebersheim
    Namen um die es sich handeln sollte: Gutbrod




    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe mir eine Kopie aus dem Bürgerbuch der Stadt Gebersheim schicken lassen, die ich als Anlage beifüge. Ebenso beigefügt ist meine Transkription, anhand derer Ihr aber erkennen könnt, dass ich nicht wirklich viel lesen kann. Ich würde mich über Eure Hilfe wieder sehr freuen!
    Liebe Grüße
    Conni
    Angehängte Dateien
  • Karla Hari
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2014
    • 5898

    #2
    hola,

    habe die doc nicht runtergeladen, muss noch verbessert werden:


    Gebersheim!
    den 15.ten November 1813
    maritus
    Johann Michael Gutbrod,
    Weill. Johann Stephan Gutbrod
    gewesenen Bürgers und Bauern
    in Altdorff Cöblniger? Oder-
    amts zu gehörig hinterlassener
    ehl. lediger Sohn, hat sich
    an neben stehende

    uxor,
    Catharina Weill.
    Martin Kimmler Bürgers
    gewesenen Zimmermanns
    dahier hinterlassenen
    ehl. ledige Tochter
    Verheirathet

    derselbe hat sich dato bei Gericht um das Bürger-
    recht dahier gebührent gemeltet und gebotten
    ihn in das Bürgerrecht hier auf und anzunehmen,
    da nun derselbe sich mit einem Vorgelegten Obrig-
    keitl. guten Zeugnis seines Herkommens thum und
    laßens auch Vermögens halber, sich hinlänglich
    legitimiert so hat mann demselben auch das
    Bürgerrecht allmärklich zu gesagt
    Wogegen er zu bezahlen hat an Bürgergeld zu dem
    Bürgermeisteramt baar
    zum Zunft und Arbeithaus
    ...migsburg
    und zur vorraths Pfleg auf
    martoni 1813 dinkel
    und vor einer ....
    ....
    diese Verhandlung bezeugen -- Welches alles gleich baar zu
    ..... u. Richtern -- bezahlen .. verbindet
    -- der Ehrman,
    Lebe lang und in Frieden
    KarlaHari

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4049

      #3
      Hallo,
      ein paar Ergänzungen:

      Gebersheim!
      den 15.ten November 1813
      maritus
      Johann Michael Gutbrod,
      Weill. Johann Stephan Gutbrod
      gewesenen Bürgers und Bauern
      in Altdorff Böblinger Ober-
      amts zu gehörig hinterlassener
      ehl. lediger Sohn, hat sich
      an neben stehende

      uxor,
      Catharina Weill.
      Martin Kimmler Bürgers
      gewesenen Zimmermanns
      dahier hinterlassenen
      ehl. ledige Tochter
      Verheirathet

      derselbe hat sich dato bei Gericht um das Bürger-
      recht dahier gebührent gemeltet und gebetten
      ihn in das Bürgerrecht hier auf und anzunehmen,
      da nun derselbe sich mit einem Vorgelegten Obrig-
      keitl. guten Zeugnis seines Herkommens thum und
      laßens auch Vermögens halber, sich hinlänglich
      legitimiert so hat mann demselben auch das
      Bürgerrecht allmärklich zu gesagt
      Wogegen er zu bezahlen hat an Bürgergeld zu dem
      Bürgermeisteramt baar
      zum Zunft und Arbeithaus
      Ludwigsburg
      und zur vorraths Pfleg auf
      martoni 1813 dinkel
      und vor einen neuen feuer
      Aimer
      diese Verhandlung bezeugen
      Schultheiß u. Richter
      Cop. G. Schäufelen
      Joh Conrad Stiefbold
      Joh. Mich. Jüngling
      Martin Prozser

      Welches alles gleich baar zu
      bezahlen sich verbindet
      der Ehemann

      Michael Gutbrod

      VG
      mawoi

      Kommentar

      • ConniS1999
        Erfahrener Benutzer
        • 29.03.2013
        • 147

        #4
        Ihr Lieben,
        ganz herzlichen Dank!
        LG Conni

        Kommentar

        • didirich
          Erfahrener Benutzer
          • 02.12.2011
          • 1372

          #5
          Hallo
          nur noch eine Kleinigkeit
          Er musste nicht an das Zunft und Arbeitshaus Ludwigburg zahlen sondern an das Zucht und Arbeitshaus ----- 1 Gulden
          MfG didirich

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