Vaterschaftsanerkennung 1858

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  • yoyo
    Erfahrener Benutzer
    • 06.10.2012
    • 197

    [gelöst] Vaterschaftsanerkennung 1858

    Quelle bzw. Art des Textes: Vaterschaftsanerkennung
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1858
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gottenheim/Baden
    Namen um die es sich handeln sollte: Schwenninger, Schmiedle


    Guten Morgen!
    Heute geht es um einige Lücken in einer Vaterschaftsanerkennung von 1858 in Baden, und die spannende Frage, ob Joseph Schmiedle der leibliche Vater ist (im linken Rand steht "Vaterschaftsanerkennung") oder ob es sich "nur" um eine Adoption handelt (im Text steht "an Kindes Statt").

    Des weiteren die Frage, wieviele Kinder die Braut aus der Vor-Ehe hat (siehe 2. Zeile des Haupttextes). Heißt das wirklich "ein Kind" (ich habe allerdings bisher auch nur eins gefunden: Amalia, 28.8.-15.9.1854).

    Und was ist ein "natürliches Kind"?


    Hier der Text:

    --------------------------------------------------------------------
    Vaterschaftsaner-
    kennung für Carl
    Schwenninger, ???
    Schmiedle, geboren
    d. 6. Dez. 1856.
    Siehe Taufbuch, Seite
    273. Ziffer 29.

    Auszug
    aus dem zu Gottenheim am 7. Sept. 1858 gefertigten Ehevertrag
    zwischen Joseph Schmiedle, lediger Landwirth von Gottenheim,
    und Leopold Schwenninger, Wittwe, Maria geb. Schwenninger dort.

    Artikel zwei
    Die Braut, welche aus erster Ehe mit Leopold Schwenninger, gestor-
    ben am 31. August 1854 ??? Kind?? hat, hat am 6. Dezemb.
    1856. ein natürliches Kind namens Carl Schwenninger geboren.
    Dieses Kind , welches von seinem natürlichen Vater noch nicht
    anerkannt ist, nimmt der Bräutigam mit Einwilligung der
    Braut, im Sinn des Land??? 345a an Kindes Statt
    hiermit an, und bittet, von dieser Anerkennung, dem bürger-
    lichen Standesbeamten dahier, die nötige Ausfertigung
    mit dem Ersuchen zu übersenden, wegen Eintragung dieser
    An???ung in das Geburtsbuch und ??????????????????
    ????
    zu besorgen.

    No.7329.
    Vorstehender Auszug ist ???, und ??? an des Großherzogliche Pfarr-
    amt in Gottenheim zur gefälligen Kenntnisnahme ??? Ein-
    trag in das ????? Standesbuch.
    Breisach den achten September 18...
    Amts??? und ????

    ??? diesen ???? Eintrag,
    ???? des ???? Pfarramt
    Gottenheim, den 8. Sept. 1858.

    --------------------------------------------------------------------

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.
    LG, Jürgen
    Angehängte Dateien
    Beste Grüße,
    yoyo
  • malu

    #2
    Hallo,


    Vaterschaftsaner-
    kennung für Carl
    Schwenninger, modo
    Schmiedle, geboren
    d. 6. Dez. 1856.
    Siehe Taufbuch, Seite
    273. Ziffer 29.

    Auszug
    aus dem zu Gottenheim am 7. Sept. 1858 gefertigten Ehevertrag
    zwischen Joseph Schmiedle, lediger Landwirth von Gottenheim,
    und Leopold Schwenninger, Wittwe, Maria geb. Schwenninger dort.

    Artikel zwei
    Die Braut, welche aus erster Ehe mit Leopold Schwenninger, gestor-
    ben am 31. August 1854 keine Kinder hat, hat am 6. Dezemb.
    1856. ein natürliches Kind namens Carl Schwenninger geboren.
    Dieses Kind , welches von seinem natürlichen Vater noch nicht
    anerkannt ist, nimmt der Bräutigam mit Einwilligung der
    Braut, im Sinn des Landrechtsatzes 345a an Kindes Statt
    hiermit an, und bittet, von dieser Anerkennung, dem bürger-
    lichen Standesbeamten dahier, die nötige Ausfertigung
    mit dem Ersuchen zu übersenden, wegen Eintragung dieser
    Anwei??ung in das Geburtsbuch und Duplicat das Weitere
    zu besorgen.

    LG
    Malu
    Zuletzt geändert von Gast; 30.04.2016, 12:04.

    Kommentar

    • Pat10
      Erfahrener Benutzer
      • 07.08.2015
      • 2093

      #3
      Hallo Jürgen,

      ich lese, verstehe folgendes so:
      Die Braut, welche aus erster Ehe mit Leopold Schwenninger, gestor-
      ben am 31. August 1854 keine Kinder hat, hat am 6. Dezemb 1856 .....
      Natürlicher Vater soll heißen, leiblicher Vater.

      VG Pat

      Kommentar

      • yoyo
        Erfahrener Benutzer
        • 06.10.2012
        • 197

        #4
        OK, "keine Kinder", weil das Kind bereits verstorben war.

        Danke + LG, yoyo
        Beste Grüße,
        yoyo

        Kommentar

        • Balthasar70
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2008
          • 2954

          #5
          Hallo,

          malus Version mal fortgesetzt heißt es weiter:

          Anweißung? in das Geburtsbuch und Duplicat das Weitere zu besorgen.

          No.7329.
          Vorstehender Auszug ist treu?, und gethan? des Großherzogliche Pfarr-
          amt in Gottenheim zur gefälligen Kenntnisnahme und zum Ein-
          trag in das bürgerliche Standesbuch.
          Breisach den achten September 18...
          Amtsweiser? und Bezirksnotar
          Schlachter


          Für diesen wortgetreuen Eintrag,
          zeugt das kathol. Pfarramt
          Gottenheim, den 8. Sept. 1858.[/I]


          Gruß Balthasar70
          Gruß Balthasar70

          Kommentar

          • yoyo
            Erfahrener Benutzer
            • 06.10.2012
            • 197

            #6
            Danke für Eure Mühe bei der Entzifferung.

            Könnte "gethan des" nicht "geht an das" heißen? Das wird ja dann auch zu einem sinnvollen Satz.

            Den Amtsweiser lese ich inzwischen als "Amtsrevisor". Ist das sinnvoll?

            Nochmals danke und noch einen schönen Abend,
            yoyo
            Beste Grüße,
            yoyo

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            • malu

              #7
              Halo,
              Schlachter war Amtsrevisor.

              LG
              Malu

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