Bericht eines Landgerichtsrichters

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  • zlipw
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2014
    • 389

    [gelöst] Bericht eines Landgerichtsrichters

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsstück
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1770
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oberösterreich
    Namen um die es sich handeln sollte: Mayr, Hueber


    Habe hier einen 10 Seiten langen Text und bitte um Hilfe bei (vorerst ) ersten Seite, auf deren Basis ich dann hoffe, selber weiterzukommen.

    Hochlöbl: Kayserl. königl.. Landshaubtmannschaft
    in Ö. ob der Ennß
    ?gräfl: Excellenz

    Hochgeborner Reichsgraf
    Gnädig und hochgebietender Herr Herr ee.

    A. Tenore Decreti A. haben Füer hochgräfl. Excellenz
    an mich so will gnädig ? ? ? ? ?
    bey der Herrschaft Rannariedl innengelangenen= und von
    dannen aus dem Arrest entwichenen Herrschaft ?-
    ? ? Mayrs Thomas Huebmers beschuldigt
    Herrschaft Rannaridl: Landt.lstsdiener Joseph Strix-
    ner, dann dessen ältern Sohn Johann Georg in dem
    hiesigen ? /: allwohin ? selber aber ? den
    15:en Xbris (Dezember) jüngst abgerückt (1)769:en Jahres eingeliefert
    worden :/ übernehmen „Landtgerichtlich inquiriren“
    und den abgeführten Inquisitions= Act mitls eines
    gutachtl. berichts einst hochlöbl: Landshaubt-
    manschaft gg. übergeben sollen.

    Gleichwie ich nun aus dem von dem kk Herrn Creyß-
    haubtmann des Mühl und Machlands Viertls ?
    V: ? gg. ?= und von lit. A. biß lit. A.a.
    B- inclusive instruirten bericht B. in facto so will ersehen,
    winach ? besagter ? Mayr Thomas

    Wer ist eigentlich entwichen? Mayr oder Huebmer?

    Vielen Dank

    Wolfgang
    Angehängte Dateien
  • Hobby-Forscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2015
    • 676

    #2
    Hallo Wolfgang,

    ich kann noch beitragen:

    Hochgeborner Reichsgraf
    Gnädig und hochgebietender Herr Herr ee.

    A. Tenore Decreti A. haben Füer hochgräfl. Excellenz
    an mich so will gnädig gelangen lassen ...
    bey der Herrschaft Rannariedl innengelangenen= und von
    dannen aus dem Arrest entwichenen Herrschaft Mar-
    stachi...Standt Mayrs Thomas Huebmers beschuldigt
    Herrschaft Rannaridl: Landt.lstsdiener Joseph Strix-
    ner, dann dessen ältern Sohn Johann Georg in dem
    hiesigen Wahßerthürn?? /: allwohin ? selber aber erst den
    15:en Xbris (Dezember) jüngst abgerückt (1)769:en Jahres eingeliefert
    worden :/ übernehmen „Landtgerichtlich inquiriren“
    und den abgeführten Inquisitions= Act mitls eines
    gutachtl. berichts einst hochlöbl: Landshaubt-
    manschaft gg. übergeben sollen.

    Gleichwie ich nun aus dem von dem kk Herrn Creyß-
    haubtmann des Mühl und Machlands Viertls grohßen
    V: Salbourg gg. erstattet und von lit. A. biß lit. A.a.
    B- inclusive instruirten bericht B. in facto so will ersehen,
    winach eingangs besagter Standt Mayr Thomas
    Zuletzt geändert von Hobby-Forscher; 07.02.2016, 18:33. Grund: Ergänzung(en)
    Gruß
    der "Hobby-Forscher"

    Kommentar

    • malu

      #3
      Hallo,
      beed kommt nach allwohin.

      LG
      Malu

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4046

        #4
        Hallo,
        noch ein paar Vorschläge:

        A. Tenore Decreti A. haben Euer hochgräfl. Excellenz
        an mich so vill gnädig gelangen lassen , d ich den...
        bey der Herrschaft Rannariedl innengelegenen= und von
        dannen aus dem Arrest entwichenen Herrschaft Mar-
        stachi...Bestandt Mayrs Thomas Huebmers beschuldigt
        Herrschaft Rannaridl: Landtschts diener Joseph Strix-
        ner, und dessen ältern Sohn Johann Georg in dem
        hiesigen Wazserthurn /: allwohin beed selber aber erst den
        15:en Xbris (Dezember) jüngst abgerückt (1)769:en Jahres eingeliefert
        worden :/ übernehmen „Landtgerichtlich inquiriren“
        und den abgeführten Inquisitions= Act mitls eines
        gutachtl. berichts einer hochlöbl: Landshaubt-
        manschaft pp. übergeben sollen.

        Gleichwie ich nun aus dem von dem kk Herrn Creyß-
        haubtmann des Mühl und Machlands Viertls grafen
        V: Salbourg pp. erstattet und von lit. A. biß lit. A.a.
        B- inclusive instruirten bericht B. in facto so vill ersehen,
        winach eingangs besagter Bestandt Mayr Thomas


        VG
        mawoi

        Kommentar

        • zlipw
          Erfahrener Benutzer
          • 20.01.2014
          • 389

          #5
          Vielen Dank

          ----
          Wolfgang

          Kommentar

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