einige Worte - nachträgliches Auswanderungsgesuch

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  • tosch
    Erfahrener Benutzer
    • 16.12.2011
    • 303

    [gelöst] einige Worte - nachträgliches Auswanderungsgesuch

    Quelle bzw. Art des Textes: nachträgliches Auswanderungsgesuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1858
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Säckingen
    Namen um die es sich handeln sollte: Philipp Schnittspan


    Hallo liebe Mitforscher,

    ich habe hier Auszüge aus einem längeren Auswanderungsgesuch, bei dem mir einige Worte fehlen.

    Die Eltern Louise und Philipp Schnittspan stellen nachträglich ein Auswanderungsgesuch. Ihr Sohn Philipp Schnittspan ist mit 18 Jahren zusammen mit dem Schwiegersohn und der Tochter 1855 nach Amerika ausgewandert.

    Hier der Textentwurf mit der Bitte um Überprüfung und Ergänzung (die Rechtschreibung wurde der heutigen angepasst; unvollständige Sätze in Klammern ergänzt):

    ...
    Unser Tochtermann hat nur das Verzeichnis dieser Kosten überschickt, und deren Rückersatz verlangt, allein wir haben ihm solchen nicht geleistet, weil dessen Vorempfänge (?) jetzt schon bereits
    so viel betragen, als ... ... auf unser Ableben erblich zufallen wird. Unser Sohn hat nur seine Ankunft in Amerika gemeldet, allein seit seiner Ankunft in Amerika befinden wir uns ohne alle weiteren Nachrichten von ihm. Dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort ist uns deshalb unbekannt. Unser Sohn wird im Laufe dieses Jahres konscriptionspflichtig nur er ist uns von Wohl demselben aufgegeben worden, dass sich derselbe nun seine Konscriptionspflicht zu ... bis September d. J. in seiner Heimat einfinde. Um unserem Sohne diese war ehrliche Verfügung eröffnen zu können haben wir [ihn durch amerikanische Blätter aufgefordert, seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort unserer in Matison in Staate Indiana wohnenden Michael Geier verheirateten Tochter Josephine mitzuteilen.]
    ...
    [Wir nehmen daher an, dass er sich in Amerika irgendwo häuslich niedergelassen habe und haben zu bemerken, dass wir als dessen Eltern gegen diese Niederlassung keinen Einspruch zu erheben haben, sondern dass wir mit derselben sogar vollkommen einver-]standen sind. Da jedoch unser Sohn zu dieser Auswanderung der nachträglichen Staatsbewilligung bedarf, so nehmen wir uns als dessen gesetzliche Vormünder und ... ... als bevollmächtigte desselben die Freiheit [an wohldesselben die ehrerbietige Bitte zu stellen: ]

    viele Grüße
    Tosch
    Angehängte Dateien
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2920

    #2
    Hallo Tosch,

    kleine Tipps:

    Unser Tochtermann hat nur das Verzeichnis dieser Kosten überschickt, und deren Rückersatz verlangt, allein wir haben ihm solchen nicht geleistet, weil dessen Vorempfänge jetzt schon bereits so viel betragen, als im einstens auf unser Ableben erblich zufallen wird. Unser Sohn hat nur seine Ankunft in Amerika gemeldet, allein seit seiner Ankunft in Amerika befinden wir uns ohne alle weiteren Nachrichten von ihm. Dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort ist uns deshalb unbekannt. Unser Sohn wird im Laufe dieses Jahres konscriptionspflichtig nur er ist uns von Wohl demselben aufgegeben worden, dass sich derselbe nun seiner Konscriptionspflicht zu genügen bis September d. J. in seiner Heimat einfinde. Um unserem Sohne diese ver ehrliche Verfügung eröffnen zu können haben wir [ihn durch amerikanische Blätter aufgefordert, seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort unserer in Matison in Staate Indiana wohnenden Michael Geier verheirateten Tochter Josephine mitzuteilen.]
    ...
    [Wir nehmen daher an, dass er sich in Amerika irgendwo häuslich niedergelassen habe und haben zu bemerken, dass wir als dessen Eltern gegen diese Niederlassung keinen Einspruch zu erheben haben, sondern dass wir mit derselben sogar vollkommen einver-]standen sind. Da jedoch unser Sohn zu dieser Auswanderung der nachträglichen Staatsbewilligung bedarf, so nehmen wir uns als dessen gesetzliche Vormünder und eventuell als bevollmächtigte desselben die Freiheit [an wohldesselben die ehrerbietige Bitte zu stellen: ]

    Gruß Balthasar70
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 27.01.2016, 20:24.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • hhw
      Erfahrener Benutzer
      • 25.10.2015
      • 713

      #3
      Hallo Tosch,
      das lese ich:
      Unser Tochtermann hat nur das Verzeichnis dieser Kosten überschickt, und deren Rückersatz verlangt, allein wir haben ihm solchen nicht geleistet, weil dessen Vorempfänge (lese ich auch) jetzt schon bereits
      so viel betragen, als i[h]m einstens auf unser Ableben erblich zufallen wird. Unser Sohn hat nur seine Ankunft in Amerika gemeldet, allein seit seiner Ankunft in Amerika befinden wir uns ohne alle weiteren Nachrichten von ihm. Dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort ist uns deshalb unbekannt. Unser Sohn wird im Laufe dieses Jahres konscriptionspflichtig und es ist uns von Wohl demselben aufgegeben worden, dass sich derselbe nun seiner Konscriptionspflicht zu genügen bis September d. J. in seiner Heimat einfinde. Um unserem Sohne diese voreheliche Verfügung eröffnen zu können haben wir [ihn durch amerikanische Blätter aufgefordert, seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort unserer in Matison in Staate Indiana wohnenden Michael Geier verheirateten Tochter Josephine mitzuteilen.]

      Da jedoch unser Sohn zu dieser Auswanderung der nachträglichen Staatsbewilligung bedarf, so nehmen wir uns als dessen gesetzliche Vormünder und Eventuell als bevollmächtigte desselben die Freiheit [an wohldesselben die ehrerbietige Bitte zu stellen: ]

      Viele Grüße
      Hans

      Kommentar

      • tosch
        Erfahrener Benutzer
        • 16.12.2011
        • 303

        #4
        Hallo Balthasar und Hans,
        für die schnelle Lösung!
        Viele Grüße
        tosch

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