Marriage Contract

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  • BartlomiejBarisch
    Benutzer
    • 24.01.2016
    • 32

    [gelöst] Marriage Contract

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Hello.

    Can you help me in translating the text which is contained in the link below? It is another marriage contract.

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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29783

    #2
    Hello Bartlomiej,

    I read.

    Heut untengesetzten Tag und Jahr ist bis auf hochobrigkliche
    Genehmigung zwischen dem Johann Barisch als Bräutigam einer
    Seits, dann der Theresia Schnürich anderer Seits beyde von
    Kleinherrlitz nachstehender Ehevertrag, der jedoch erst nach
    priesterlicher Einsegnung der beyden Brautpersonen
    in die Rechtskraft erwächst geschlossen worden:
    1tens Versflichten sich beyde Brautpersonen gegen einander lebenslänglich
    zu aller Lieb und Treu, wie es sich für Christlich Tugend und
    eheliebende Ehegatten geziemet
    2tens von Seite der Braut werden mit Einwilligung ihres Vaters
    zwey hundert Gulden im Gelde, 2 Stück Kühe im Werthe
    pr 100 fr, dann Kleidungsstücke und Bettgewand den Bräutigam
    als Heurathsgut zugebracht; und es soll in dem Falle, wenn die
    Braut ihm Bräutigam ohne leibes-Erben zurückgelassen
    verstürbe, derselben Schuldig seyn, von dem zugebrachten
    Heurathsguth 100f. an ihren Vater oder dessen Kinder zu-
    rückzuzahlen. Wogegen dem
    3tens Bräutigam die angehende Braud in die von seinem
    Vater pr 600 fr käuflich an sich gebrachte Bauern Wirt-
    schaft als vollkommen Wirthin dergestallt einführt, daß ihr
    diese, im Fall er vor Verlauf 10 Jahren ohne Kinder zu-
    rückzulassen stürbe, sie verbunden seyn solle, außer dem
    Betrage von 600fr noch 50 f. zu bezahlen, welches Bräutigams
    Geschwister zu erhalten hätten. Blieben aber Kinder zu
    rück, so hat die Braut von des Bräutigams Nachlassenschaft
    den Kindern gleich zuerben(?) und die Bauern Wirtschaft
    bis zur Großjährigkeit des ältesten Kindes zu benützen.
    Zu dessen Urkund ist gegenwärtiger Ehevertrag von bey-
    den Theilen und dem hirzu erbethenen Zeugen unterfer-
    tigt worden. Kleinherrlitz am 15ten Februar 810

    Bräutigams Der Brauts Seite
    Johann Barisch Bräutigam...........................Theresia Schnürich Braud
    Ignatz Schmid als Zeugen.......................... Joseph Sahliger Erbrichter
    .................................................. ..........Frierich Waschin als Zeug

    Ratifi....tum Großherrlitz am 5ten Juny 810
    B.S. Kasar Pregatsch
    Oberamtmann
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • hhw
      Erfahrener Benutzer
      • 25.10.2015
      • 713

      #3
      Hello,
      This is what I can read:
      Heut untengesetzten Tag und Jahr ist bis auf hochobrigtliche
      Genehmigung zwischen den Johann Bawisch als Bräutigam einer
      Seits, dann der Theresia Schnürch anderer Seits beyde von
      Kleinherrlitz nachstehender Ehevertrag, der jedoch erst noch
      priesterlicher Ein? der beyden Brautpersonen
      in die Rechtskraft erwächst geschlossen worden:
      1tens Verpflichten sich beyde Brautpersonen gegen einander lebenslänglich
      zu aller Lieb und Treu, wie es sich für Christlich Tugend und
      eheliebende Ehegatten geziemt.
      2tens Von Seite der Braut werden mit Einwilligung ihres Vaters
      zwey hundert Gulden in Gelde, 2 Stück Kühe im Werthe
      zu 100 fr, dann Kleidungstücke und Bettgewand den Bräutigam
      als Heirathsgut zugebracht; und es soll in dem Falle, wenn die
      Braut ihm Bräutigam ohne leibes-Erben zurückgelassen
      vorstürbe, denselben schuldig seyn, von den zugebrachten
      Heurathsguth 100 f an ihren Vater oder dessen Kinder zu-
      rückzu zahlen. Wogegen dann
      3tens Bräutigam die angehende Braud in die von seinen
      Vater zu 600 fr käuflich an sich gebrachte Bauern Wirt-
      schaft als vollkommene Wirthin dergestallt einführt, daß ihr
      diese, im Fall er von Verlauf 10 Jahren ohne Kinder zu
      rückgelassen stürbe, sie verbunden seyn solle, außer dem
      Betrage von 600 fr noch 50 f zu bezahlen, welches Bräutigams
      Geschwister zu erhalten hätten. Blieben aber Kinder zu-
      rück, so hat die Braut von des Bräutigams Nachlassenschaft
      den Kindern gleich zuerben, und die Bauern Wirtschaft
      bis zur Großjährigkeit des ältesten Kindes zu benützen.
      Zu dessen Urkund ist gegenwärtigen Ehevertrag von bey-
      den Theilen und den hierzu erbethenen zeugen unter?
      ? worden. Kleinherrlitz am 15ten Februar [1]810.
      Bräutigam der Brauth Seite


      KR, Hans

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29783

        #4
        Translation

        Today at the day below was made this marriage contract
        between Johann Barisch as groom and Theresia Schnürich as bride
        both of Kleinherrlitz. It comes into force after the priests blessing.
        1st both, bride and groom, promise to love and loyality how it is proper to a couple
        2nd the bride brings 200 Gulden, 2 cows, worth of 100 fr(Gulden), clothes and linnen as dowry. If the bride dies without children, the groom has to pay 100 fr to her father or his children
        On the other hand
        2rd the groom takes his wife as a completely farmer wife (??) to his agricultur/farm, that was bought by his father for 600fr. If he dies within 10 years, she has to pay 600fr and besides 50fr to the grooms brothers and sisters. If there are children, the bride has to leave the legacy of the groom in equal parts to the children and to use the farm till the oldest one is adolescent.

        For this reason this contract is made with witnesses and signed.
        Kleinherrlitz am 15ten Februar 810

        Bräutigams Der Brauts Seite
        Johann Barisch Bräutigam...........................Theresia Schnürich Braud
        Ignatz Schmid als Zeugen.......................... Joseph Sahliger Erbrichter
        .................................................. ..........Frierich Waschin als Zeug

        Ratifi....tum Großherrlitz am 5ten Juny 810
        B.S. Kasar Pregatsch
        Oberamtmann


        The translations is a little difficult in case of the old mode of expression
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • BartlomiejBarisch
          Benutzer
          • 24.01.2016
          • 32

          #5
          Thank you Christine and Hans for read and translation

          Kommentar

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