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Heut untengesetzten Tag und Jahr ist bis auf hochobrigkliche
Genehmigung zwischen dem Johann Barisch als Bräutigam einer
Seits, dann der Theresia Schnürich anderer Seits beyde von
Kleinherrlitz nachstehender Ehevertrag, der jedoch erst nach
priesterlicher Einsegnung der beyden Brautpersonen
in die Rechtskraft erwächst geschlossen worden:
1tens Versflichten sich beyde Brautpersonen gegen einander lebenslänglich
zu aller Lieb und Treu, wie es sich für Christlich Tugend und
eheliebende Ehegatten geziemet
2tens von Seite der Braut werden mit Einwilligung ihres Vaters
zwey hundert Gulden im Gelde, 2 Stück Kühe im Werthe
pr 100 fr, dann Kleidungsstücke und Bettgewand den Bräutigam
als Heurathsgut zugebracht; und es soll in dem Falle, wenn die
Braut ihm Bräutigam ohne leibes-Erben zurückgelassen
verstürbe, derselben Schuldig seyn, von dem zugebrachten
Heurathsguth 100f. an ihren Vater oder dessen Kinder zu-
rückzuzahlen. Wogegen dem
3tens Bräutigam die angehende Braud in die von seinem
Vater pr 600 fr käuflich an sich gebrachte Bauern Wirt-
schaft als vollkommen Wirthin dergestallt einführt, daß ihr
diese, im Fall er vor Verlauf 10 Jahren ohne Kinder zu-
rückzulassen stürbe, sie verbunden seyn solle, außer dem
Betrage von 600fr noch 50 f. zu bezahlen, welches Bräutigams
Geschwister zu erhalten hätten. Blieben aber Kinder zu
rück, so hat die Braut von des Bräutigams Nachlassenschaft
den Kindern gleich zuerben(?) und die Bauern Wirtschaft
bis zur Großjährigkeit des ältesten Kindes zu benützen.
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiger Ehevertrag von bey-
den Theilen und dem hirzu erbethenen Zeugen unterfer-
tigt worden. Kleinherrlitz am 15ten Februar 810
Bräutigams Der Brauts Seite
Johann Barisch Bräutigam...........................Theresia Schnürich Braud
Ignatz Schmid als Zeugen.......................... Joseph Sahliger Erbrichter .................................................. ..........Frierich Waschin als Zeug
Ratifi....tum Großherrlitz am 5ten Juny 810
B.S. Kasar Pregatsch
Oberamtmann
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
Hello,
This is what I can read:
Heut untengesetzten Tag und Jahr ist bis auf hochobrigtliche
Genehmigung zwischen den Johann Bawisch als Bräutigam einer
Seits, dann der Theresia Schnürch anderer Seits beyde von
Kleinherrlitz nachstehender Ehevertrag, der jedoch erst noch
priesterlicher Ein? der beyden Brautpersonen
in die Rechtskraft erwächst geschlossen worden:
1tens Verpflichten sich beyde Brautpersonen gegen einander lebenslänglich
zu aller Lieb und Treu, wie es sich für Christlich Tugend und
eheliebende Ehegatten geziemt.
2tens Von Seite der Braut werden mit Einwilligung ihres Vaters
zwey hundert Gulden in Gelde, 2 Stück Kühe im Werthe
zu 100 fr, dann Kleidungstücke und Bettgewand den Bräutigam
als Heirathsgut zugebracht; und es soll in dem Falle, wenn die
Braut ihm Bräutigam ohne leibes-Erben zurückgelassen
vorstürbe, denselben schuldig seyn, von den zugebrachten
Heurathsguth 100 f an ihren Vater oder dessen Kinder zu-
rückzu zahlen. Wogegen dann
3tens Bräutigam die angehende Braud in die von seinen
Vater zu 600 fr käuflich an sich gebrachte Bauern Wirt-
schaft als vollkommene Wirthin dergestallt einführt, daß ihr
diese, im Fall er von Verlauf 10 Jahren ohne Kinder zu
rückgelassen stürbe, sie verbunden seyn solle, außer dem
Betrage von 600 fr noch 50 f zu bezahlen, welches Bräutigams
Geschwister zu erhalten hätten. Blieben aber Kinder zu-
rück, so hat die Braut von des Bräutigams Nachlassenschaft
den Kindern gleich zuerben, und die Bauern Wirtschaft
bis zur Großjährigkeit des ältesten Kindes zu benützen.
Zu dessen Urkund ist gegenwärtigen Ehevertrag von bey-
den Theilen und den hierzu erbethenen zeugen unter?
? worden. Kleinherrlitz am 15ten Februar [1]810. Bräutigam der Brauth Seite
Today at the day below was made this marriage contract
between Johann Barisch as groom and Theresia Schnürich as bride
both of Kleinherrlitz. It comes into force after the priests blessing.
1st both, bride and groom, promise to love and loyality how it is proper to a couple
2nd the bride brings 200 Gulden, 2 cows, worth of 100 fr(Gulden), clothes and linnen as dowry. If the bride dies without children, the groom has to pay 100 fr to her father or his children
On the other hand
2rd the groom takes his wife as a completely farmer wife (??) to his agricultur/farm, that was bought by his father for 600fr. If he dies within 10 years, she has to pay 600fr and besides 50fr to the grooms brothers and sisters. If there are children, the bride has to leave the legacy of the groom in equal parts to the children and to use the farm till the oldest one is adolescent.
For this reason this contract is made with witnesses and signed.
Kleinherrlitz am 15ten Februar 810
Bräutigams Der Brauts Seite
Johann Barisch Bräutigam...........................Theresia Schnürich Braud
Ignatz Schmid als Zeugen.......................... Joseph Sahliger Erbrichter .................................................. ..........Frierich Waschin als Zeug
Ratifi....tum Großherrlitz am 5ten Juny 810
B.S. Kasar Pregatsch
Oberamtmann
The translations is a little difficult in case of the old mode of expression
Viele Grüße ...................................
Christine .. ............. Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein. (Konfuzius)
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