Bitte um Lesehilfe für Grundbucheintrag

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  • zula246
    • 10.08.2009
    • 2468

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe für Grundbucheintrag

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1809
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:




    Hallo
    Ich bitte um Lesehilfe eines Grundbucheintrags für ein Forumsmitglied eines polnischen Genealogieforums
    Gruß Robert
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von zula246; 23.01.2016, 14:51.
  • hhw
    Erfahrener Benutzer
    • 25.10.2015
    • 655

    #2
    Hallo Robert,
    ich glaube folgendes lesen zu können, vielleicht kann jemand noch darüber schauen und die letzten Wörter entziffern:

    Florian Bauish Haus Nr. 50
    Vom Ober und Grundamte der Herr-
    schaft Groß-Herrlitz wird hiemit dem
    Florian Bauisch in Folge oder mütter-
    lichen Verlassenschaftsabhandlung ?
    24te Februar [1]819. Das nach seiner ver-
    storbenen Vater Anton Bauisch hin-
    terbliebene, und in der Gemeinde Klein-
    Herrlitz 506 ? conde: 50. liegende
    Dominical freye Auenhäusel, mit
    dem dazu gehörigen ?
    ?, in dem aus gemittelten

    Seite 2

    Kaufsumme zu 100 fr. (=rheinischer Gulden?) ? ? unter folgenden
    Bedungnissen zum grundbücherlichen Eigen-
    thum zugeschrieben.
    Ist an ? neben seinen Bruder Anton
    Bauisch Nomine eines väterlichen und
    mütterlichen Erbtheils von obiger Kauf-
    summe 50 fr. ? ? baar hiraus zuzahlen,
    und zwar, wenn es Derselbe braucht und
    verlangen wird. Die übrigen 50 fr. aber
    fallen ihm selbst zu. Nebst bey hat
    er diesen seinen Bruder, wenn es einstens
    nothwendig werden sollte, in diesen Häu-
    sel unentgeldlich freye Herberge zu
    gestatten.
    Ist am folgendes oder Herrschaft zu lei-
    sten schuldig:
    a) An Grundzins in 4. Terminen, nämlich
    Neujahr, ?, ? und Mar-
    tiny insammen 2. fr. ? 24 te.
    b) ?beitrag in die herrschaftlichen
    Renten monatlich 2 ½ fr..
    c) Natural? mit einer Persohn jähr-
    lich 13 Tage zu was er immer für ei-
    nen Arbeit angesichten wird.
    3tens Liegt im ob, von obiger Kaufsumme

    Seite 3
    das 10 = Laudemium oder Herr-
    schaft zu entrichten. Als dann
    steht ihm frey diesen Grund auf ?
    ? möglichst zu ?, zu ver-
    kaufen, jedoch nur mit herrschaft-
    licher Billigung zu verpfänden
    und zu vermiethen.
    Anhand dessen nachstehende amtli-
    che Unterschrift.
    Groß Herrlitz am 20ten October 1809

    Oberamtmann


    Viele Grüße
    Hans

    Kommentar

    • zula246
      • 10.08.2009
      • 2468

      #3
      Hallo Hans
      Allerbesten Dank für Deine Hilfe
      der Name ist Barisch und der Eintrag geht noch auf der nächsten Seite weiter aber wurde nicht in jenes Forum eingestellt
      1819 das Laudemium von 100 f
      iodem den Grundbesitzer selbst
      …….. 50 f
      1837 in Hinterlassenschaft ist Bruder
      Anton am ß 25.9.de 1836 50 f

      Summe 100 f

      J 19.März 1856 …
      ….
      Auf Grund der mit Florian Barisch
      geschlossenen Kaufvertrages
      vom 12.März1856 wird das
      Eigenthum recht auf diesen



      Viele Grüße Robert

      Kommentar

      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 2763

        #4
        Hallo in die Runde,

        habe mal kleine Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen:

        Florian Barish Haus Nr. 50
        Vom Ober und Grundamte der Herr-
        schaft Groß-Herrlitz wird hiemit dem
        Florian Barisch in Folge oder mütter-
        lichen Verlassenschaftsabhandlung
        24te Februar [1]819. Das nach seiner ver-
        storbenen Vater Anton Barisch hin-
        terbliebene, und in der Gemeinde Klein-
        Herrlitz 506 ? conde: 50. liegende
        Dominical freye Auenhäusel, mit
        dem dazu gehörigen __eren? 96 II?
        Klaftern, in der
        aus gemittelten

        Seite 2

        Kaufsumme zu 100 fr. (=rheinischer Gulden?) ? ? unter folgenden
        Bedingnissen zum grundbücherlichen Eigen-
        thume zugeschrieben.
        Ist er verbunden seinen Bruder Anton
        Barisch Nomine eines väterlichen und
        mütterlichen Erbtheils von obiger Kauf-
        summe 50 fr. ? ? baar hiraus zuzahlen,
        und zwar, wenn es Derselbe braucht und
        verlangen wird. Die übrigen 50 fr. aber
        fallen ihm selbst zu. Nebst bey hat
        er diesen seinen Bruder, wenn es einstens
        nothwendig werden sollte, in diesen Häu-
        sel unentgeldlich freye Herberge zu
        gestatten.
        Ist er folgendes der Herrschaft zu lei-
        sten schuldig:
        a) An Grundzins in 4. Terminen, nähmlich
        Neujahr, Georgy, Michanty? und Mar-
        tiny insammen 2. fr. ? 24 te.
        b) Steuer?beitrag in die herrschaftlichen
        Renten monatlich 2 ½ fr..
        c) Naturalroboth mit einer Persohn jähr-
        lich 13 Tage zu was er immer für ei-
        nen Arbeit angesichten wird.
        3tens Liegt im ob, von obiger Kaufsumme

        Seite 3
        das 10 p_tige Laudemium oder Herr-
        schaft zu entrichten. Als dann
        steht ihm frey diesen Grund auf das
        bestmöglichste zu benutzen, zu ver-
        kaufen, jedoch nur mit herrschaft-
        licher Billigung zu verpfänden
        und zu vermiethen.
        Anhand dessen nachstehende amtli-
        che Unterschrift.
        Groß Herrlitz am 20ten October 1809

        Oberamtmann


        Gruß Balthasar70
        Gruß Balthasar70

        Kommentar

        • zula246
          • 10.08.2009
          • 2468

          #5
          Hallo
          Auch Dir besten Dank Balthasar
          Die Zeitangabe Neujahr Georgi Michaelis und Martini ist gemeint
          Besten Dank auch aus dem polnischen Porum
          Gruß Robert

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