Testament des Heinrich Stichling 1589. Teil 5 von 6

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  • Rolf Stichling
    Erfahrener Benutzer
    • 21.06.2011
    • 869

    [gelöst] Testament des Heinrich Stichling 1589. Teil 5 von 6

    Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Und noch ein Abschnitt.

    Mein Versuch:

    Zu ?????? un Durch unserer Mundelein
    abgünstgem persuadirt Und überredet
    Anordnung seine mag??? / aufgericht wund?
    verschlossen im sitzenden Rathe über-
    antwortet, Solchs In die Neue Cantzley biß-
    zur publication verwarlichen Zu Hinderleg-
    gebeten, das dan I auch in quantum de jure I als wollenn

    Zugenommen,
    wie Craft tragender unserer Vormundtsache
    wieder Solchs zugezogenem Testament hi(e?)rmit
    öffentlichen wegen unser Mündeleyen
    Expresse et solenniter Junbetundigster form
    den Rechte protestirt haben, das wir
    darrinn nicht Consentirt noch unseren Mundelin
    zum ihrer gerechtigkeit tatite et expresse nichts
    begeben habendwollen Sonnderum auf den fall
    ????? zur Zeit der publication alle Rechtliche
    Natur ??? darwieder zugebrauchen
    eregen?? Unser Mundeleyn Expresse be-
    dingt und Vorbehalten habenn, E. E.
    und ? hochw: ??terthenniglichenn
    bietende, dieselben wollen diese unsere
    protestation in derenn Canzley bey des Stiche-
    linges Testament gleichengestalt verwarlich




    Hinderlegen lassen De Tomissis expresse
    ? solenniter iterum at ? iterum protestando.


    Signat den 12 Marty Anno 89
    Angehängte Dateien
    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.
    :vorfahren:
    Rolf Stichling

    PS. Ich suche die Herkunft von

    Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
    In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
    1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.
  • Rolf Stichling
    Erfahrener Benutzer
    • 21.06.2011
    • 869

    #2
    Am 12. März 1589 unterzeichnet

    Hallo liebe Mitforscher und Mitdenker!

    Dieses Dokument (Teil 4 und 5) ist offenbar am 12. März 1589 unterzeichnet worden.
    Und wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es hier Einwendungen (zu Gunsten der Kinder aus erster Ehe) gegen das neue Testament des Heinrich Stichling.

    Das neue Testament ist aber auch erst im März 1589 geschrieben worden.
    Könnt Ihr aus dem Text erkennen, ob hier Vormünder der Kinder erster Ehe gegen das neue Testament schon zu Lebzeiten des Heinrich Stichling Einwände erheben? Oder ist Heinrich in den wenigen Tagen schon verstorben?

    Ich bin etwas ratlos und an der Interpretation von Euch interessiert.
    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.
    :vorfahren:
    Rolf Stichling

    PS. Ich suche die Herkunft von

    Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
    In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
    1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

    Kommentar

    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo, ein paar Kleinigkeiten

      Zu erachtenner Durch unserer Mundeleinn
      abgunst
      igenn persuadirt Unnd uberredet
      wordenn seinn magk / aufgericht unndt
      verschlossenn inn sitzendenn Rathe uber-
      antwortet, Solchs In
      dessenn Cantzleii biß-
      zur publication verwarlichen
      n Zu Hinderlegen-
      gebeten
      n, das dan auch in quantum de jure
      Angenommenn. Als wollenn
      wi
      r Craft tragender unserer Vormundtsache
      wieder Solchs zugezogene
      nn Testament hiermit
      offentlichen wegen
      n unser Mündeleynn
      Expresse et sole
      mniter inn bestendigster form
      de
      r Rechte protestirt habenn, das wir
      darrinn nicht Consentirt noch unser
      nn Mundelein
      ann ihrer gerechtigkeit tatite et expresse nichts
      begeben habenwollen Sonnder
      nn auf den fall
      unnd zur Zeit der publication alle Rechtliche
      Notturfft darwieder zugebrauchenn
      w
      egenn Unser Mundeleiin Expresse be-
      ding
      et unnd Vorbehaltenn habenn, E. E.
      un
      nd a. hochw: unterthenniglichenn
      bi
      ttende, dieselbenn wollen diese unsere
      protestation in derenn Canzley bey des Stiche-
      linges Testament gleiche
      r gestalt verwarlichen

      Hin
      nderlegen lassen De permissis expresse
      et solenniter iterum atque iterum protestando.

      Signat
      s den 12 Martii Anno etc 89 ten

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5377

        #4
        Hallo, die letzte Zeile würde ich folgendermaßen auflösen:

        "Signat[um] den 12 Martii Anno [15]89"

        Gruß Wolfgang

        Kommentar

        • Wanderer40
          Erfahrener Benutzer
          • 06.04.2014
          • 961

          #5
          Hallo,

          noch ein paar Kleinigkeiten

          Zu erachtenn erDurch vnserer Mundeleinn
          abgunstigenn persuadirt vnnd vberredet
          wordenn seinn magk / aufgericht vnndt
          verschlossenn Inn Sitzendenn Rathe vber-
          antwortet, Solchs In dessenn Cantzley biß
          Zur publication verwarlichenn Zu Hinderlegen
          gebetenn, das dan auch in quantum de jure
          Angenommenn, p. Als wollenn
          wir Craft tragender vnserer Vormundschaft
          wieder solchs Angezogenn Testament hiermit
          offentlichen wegenn vnser Mundeleynn
          Expresse et solenniter Inn bestendigster form
          der Rechte protestirt habenn, Das wir
          dareinn nicht Consentirt noch Vnsernn Mundelein
          ann ihrer gerechtigkeit tatite et expresse nichts
          begeben haben wollen, Sonndernn auf den fall
          vnnd Zur Zeit der publication alle Rechtliche
          Notturfft darwieder Zu gebrauchenn
          wegenn Vnser Mundeleyn Expresse be-
          dinnget vnnd Vorbehaltenn habenn, E. E.
          vnnd a. hochw. Vnterthenniglichenn
          bietende, dieselbenn wollen diese vnsere
          protestation In derenn Canzley bey des Stiche-
          linges Testament gleicher gestalt verwarlichen

          Hinnderlegen lassen De permissis expresse
          et solenniter iterum atque iterum protestando.

          Signat[um] den 12 Martii Anno p. 89ten




          LG
          Wanderer40

          Kommentar

          • Rolf Stichling
            Erfahrener Benutzer
            • 21.06.2011
            • 869

            #6
            Danke!

            Hallo Wanderer40, Wolfgang und Klimlek,

            herzlichen Dank für Eure Hilfe.
            Es ist immer wieder toll, wie hier geholfen wird.

            Zuletzt geändert von Rolf Stichling; 27.01.2016, 00:32. Grund: Wechstaben verbuchselt
            Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.
            :vorfahren:
            Rolf Stichling

            PS. Ich suche die Herkunft von

            Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
            In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
            1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

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