Streitsache Gartendurchfahrt (147a)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Streitsache Gartendurchfahrt (147a)

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1757
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wolfenweiler
    Namen um die es sich handeln sollte: Rapp


    Guten morgen,
    heute mal wieder ein langer Text. Aber wenig Lücken.
    Danke
    Gruß Harald

    aber durch den denen Klägern Vermög derer das ber
    …... dienstbarkeits – Sachen gesamleten
    besondere Acten bey dem – unterm 19ten 7br.
    1757. von Einem Hochfürstl Oberamt der Herr-
    schaft Badenweyler selbsteingenomenen Augen-
    schein der Klägern Zu erkant und von ihnen
    auch angetretten -und geführten Beweiß sich
    Zu tage geleget, das wie eines Theils ….
    eines Oberamtlichen Bescheids vom 3.ten May
    1699. Der Besizer des Tränckehofs sothann
    durchfart Zu leyden nicht schuldig. anderntheils
    die Klägern anderst als durch die strittige Einfart
    auf ihre Güter im vorderz theil der Eysengärtten
    hinten am Tränckehof liegende Güther Zu komen
    nicht im stande – selbigen also sothann die nach
    dem Gezeug aus der darüber abgehörten Zeugen
    jeweils dahin gegangene Durchfart um so weniger
    Zu verwehren seye alß über dergleichen Rechte und
    Befugnüse und dergleichen besonders wann
    selbige Zur unschädlichen Zeit ausgeübt wer-
    den, eine frage oder klage sogar nicht ent-
    standener daß viel mehr selbige Zu einer
    von männiglichs erkannt und ver ….
    angenomenen Oberamt und Dorfs-
    gewohnheit worden seyen, ….....
    auch samtliche Beklagte auf die ihnen hier von
    bestehenen Eröfnung nachgegeben und nur der ein-
    Zige Hanns Martin Rapp auf seinem wider-
    spruch beharrt, biß endlich deßen. nahmens
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    Zuletzt geändert von amyros; 20.12.2015, 10:43.
  • malu

    #2
    Hallo,

    aber durch den denen Klägern Vermög derer da????
    sub Rubr. dienstbarkeits – Sachen gesammleten
    besondere Acten bey dem – unterm 19ten 7br.
    1757. von Einem Hochfürstl Oberamt der Herr-
    schaft Badenweyler selbsteingenomenen Augen-
    schein der Klägern Zu erkant und von ihnen
    auch angetretten -und geführten Beweiß sich
    Zu tage geleget, das wie eines Theils ….
    eines Oberamtlichen Bescheids vom 3.ten May
    1699. Der Besizer des Tränckehofs sothann
    durchfart Zu leyden nicht schuldig. anderntheils
    die Klägern anderst als durch die strittige Einfart
    auf ihre Güter im vorderz theil der Eysengärtten
    hinten am Tränckehof liegende Güther Zu komen
    nicht im stande – selbigen also sothann die nach
    dem Gezeug aus der darüber abgehörten Zeugen
    jeweils dahin gegangene Durchfart um so weniger
    Zu verwehren seye alß über dergleichen Rechte und
    Befugnüse und dergleichen besonders wann
    selbige Zur unschädlichen Zeit ausgeübt wer-
    den, eine frage oder klage sogar nicht ent-
    standener daß viel mehr selbige Zu einer
    von männiglichs erkannt und ver ….
    angenomenen Oberamt und Dorfs-
    gewohnheit worden seyen, weßwegen


    Nicht viel, aber von mir.

    GLG
    Malu

    Kommentar

    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5898

      #3
      ...
      auch angetretten -und geführten Beweiß sich
      Zu tage geleget, das wie eines Theils Kraft?
      eines Oberamtlichen Bescheids vom 3.ten May
      1699. Der Besizer des Tränckehofs sothann
      durchfart Zu leyden nicht schuldig. anderntheils
      die Klägern anderst als durch die strittige Einfart
      [* vom BazenbergWeeg herein]
      auf ihre Güter im vorderz theil der Eysengärtten
      hinten am Tränckehof liegende Güther Zu kommen
      nicht im stande – selbigen also sothann die nach
      dem Gezeug aus der darüber abgehörten Zeugen
      jeweils dahin gegangene Durchfart um so weniger
      Zu verwehren seye alß über dergleichen Rechte und
      Befugnüse und dergleichen besonders wann
      selbige Zur unschädlichen Zeit ausgeübt wer-
      den, eine frage oder klage sogar nicht ent-
      standener daß viel mehr selbige Zu einer
      von männiglichs erkannt und ver ….
      angenommenen Observanzt? und Dorfs-
      gewohnheit worden seyen, Weswegen
      auch samtliche Beklagte auf die ihnen hier von
      beschehene Eröfnung nachgegeben und nur der ein-
      Zige Hanns Martin Rapp auf seinem wider-
      spruch beharrt, biß endlich deßen [**]. nahmens
      [** bey dem unterm 20ten December 1757 angestellten Gerichtsstand]

      ein paar Anmerkungen
      die links stehenden Zeilen gehören an den Markierungen eingefügt,
      ein Strich über einem Konsonant führt zu dessen Verdoppelung
      Die gestrichenen Worte sollte man wegen der Verständlichkeit entsprechend markieren
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • amyros
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2009
        • 1409

        #4
        Ich danke euch.
        Auch für die Erklärung der Markierungen.

        Gruß Harald

        Kommentar

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