Streitsache Gartendurchfahrt (140a)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Streitsache Gartendurchfahrt (140a)

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1757
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wolfenweiler
    Namen um die es sich handeln sollte: Rapp


    Und wieder ein schwerer Text.
    Danke für eure Mühe.
    Gruß Harald

    Di Klägere sich dieses eben so pfallen lasen ohn das
    bey Versprechen, daß …. ….. … Zur schads Zeit
    auf …. Güter durch den Rappischen Gärtten Zu
    fahren nöthig hätten, …. selbiges und …. … da-
    von bitten und das allenfalls versuchenden
    Schaden …. wollten So ist das
    ergangen, daß nach Bescheid der von dem alten Rapp er-
    folgten ….. des von seinem
    Sohn besch...ung ….. diesen Streit auf
    sich berufen, und hierauf d... …. strittig
    gewesene Durchfart jedoch af d... Ein-
    schränckung, selbige aufs anders als Zur
    ….. unschädlichen Zeit Zu gebrauchen, Zur
    schädlichen Zeit aber Dung, Pflug, und Frucht
    darauf und darfon Zu tragen denen
    Klägern gestattet, die Unkösten ... aber von dem
    Zu Anfang des Streits daran theil genomene
    Persohnen miteinander bestritten werde sollen
    Actum ut supra
    Wellnagel
    actarius

    … hingegen Zwar gegeneinander compentirt,
    jedoch aber auf seiten der Beklagten

    Pro Nota! Beede Theile haben sich ver-
    sich... ….. darüber aus....
    so ihnen auch... werden
    Angehängte Dateien
  • Karla Hari
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2014
    • 5898

    #2
    na gut, ich versuch mich mal dran

    Die Klägere sich dieses eben so gefallen laßen ohn das
    bey Versprechen, daß wenn sie ... Zur schads Zeit
    auf …. Güter durch den Rappischen Gärtten Zu
    fahren nöthig hätten, sie selbiges und sein…. da-
    rum bitten und den allenfalls versuchen den
    Schaden …. wollten So ist das
    ergangen, daß nach Bescheid der von dem alten Rapp er-
    folgten ….. des von seinem
    Sohn beschehenen Vertrags? diesen Streit auf
    sich beruhen, und hierauf die bisher strittig
    gewesene Durchfart jedoch mit der Ein-
    schränckung, selbige nicht anders als Zur
    (schädlich durchgestrichen?) unschädlichen Zeit Zu gebrauchen, Zur
    schädlichen Zeit aber Dung, Pflug, und Frucht
    darauf und darfon Zu tragen denen
    Klägern gestattet, die Unkösten * aber von dem
    Zu Anfang des Streits daran theil genommene
    Persohnen miteinander bestritten werde sollen
    Actum ut supra
    Wellnagel
    actarius

    * hingegen Zwar gegeneinander compensirt,
    jedoch aber auf seiten der Beklagten

    Pro Nota! Beede Theile haben sich ver-
    sicherungs Briefe darüber aus....
    so ihnen auch... werden

    fehlen aber noch Sachen, wo ich bisher auch nicht weiß, was dort passt.
    Lebe lang und in Frieden
    KarlaHari

    Kommentar

    • Tinkerbell
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 10822

      #3
      Hallo.

      Die Klägere sich dieses eben so gefallen laßen ohn das
      bey Versprechen, daß wenn sie eben Zur schads Zeit
      auf solchen Güter durch den Rappischen Gärtten Zu
      fahren nöthig hätten, sie selbiges und semtliche ? da-
      rum bitten und den allenfalls verursachenden
      Schaden verbessern ? wollten So ist das
      ergangen, daß nach Bescheid der von dem alten Rapp er-
      folgten Ratification ? des von seinem
      Sohn beschehenen Vertrags diesen Streit auf
      sich beruhen, und hierauf die bisher strittig
      gewesene Durchfart jedoch mit der Ein-
      schränckung, selbige nicht anders als Zur
      (schädlich durchgestrichen?) unschädlichen Zeit Zu gebrauchen, Zur
      schädlichen Zeit aber Dung, Pflug, und Frucht
      darauf und darfon Zu tragen denen
      Klägern gestattet, die Unkösten * aber von dem
      Zu Anfang des Streits daran theil genommene
      Persohnen miteinander bestritten werde sollen
      Actum ut supra
      Wellnagel
      actarius

      LG Marina

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 4049

        #4
        Hallo,
        nur Kleinigkeiten:

        Die Klägere sich dieses eben so gefallen laßen ohn das
        bey Versprechen, daß wenn sie eben Zur schads Zeit
        auf sothanen Güter durch die Rappischen Gärtten Zu
        fahren nöthig hätten, sie selbiges und semtliche ? da-
        rum bitten und den allenfalls verursachenden
        Schaden verbessern ? wollten So ist der
        Bescheid
        ergangen, daß nach der von dem alten Rapp er-
        folgten Ratification ? des von seinem
        Sohn beschehenen Vertrags diesen Streit auf
        sich beruhen, und hierauf die bisher strittig
        gewesene Durchfart jedoch mit der Ein-
        schränckung, selbige nicht anders als Zur
        (schädlich durchgestrichen?) unschädlichen Zeit Zu gebrauchen, Zur
        schädlichen Zeit aber Dung, Pflug, und Frucht
        darauf und darvon Zu tragen denen
        Klägern gestattet, die Unkösten * aber von denen
        Zu Anfang des Streits daran theil genommene
        Persohnen miteinander bestritten werde sollen
        Actum ut supra
        Wellnagel
        actarius


        Pro Nota! Beede Theile haben sich ver-
        sicherungs Briefe darüber ausgebeten,
        so ihnen auch verwilligt werden

        VG
        mawoi

        Kommentar

        • amyros
          Erfahrener Benutzer
          • 03.11.2009
          • 1409

          #5
          Ich danke euch!!!!!

          Gruß Harald

          Kommentar

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