Randbemerkungen im Kirchenbuch Heidelberg

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  • Michael
    Moderator
    • 02.06.2007
    • 5159

    [gelöst] Randbemerkungen im Kirchenbuch Heidelberg

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 19. Jahrhundert
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Heidelberg
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Hallo,
    welche Bedeutung haben die Randbemerkungen im Kirchenbuch von Heidelberg? Es handelt sich jeweils um die gleiche Abkürzung mit Datum.
    Die Randbemerkung vom 6. Februar 1812 betrifft eine Person, die 1774 geboren wurde, 1790 geheiratet hat und 1836 gestorben ist.
    Bei der Randbemerkung vom 30. August 1827 ist die Person 1797 geboren, hat 1828 geheiratet und ist 1839 gestorben.
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße
    Michael
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    Sieht doch eindeutig nach "extr." aus.

    Heißt vermutlich "extrakt". Die Bedeutung muss sich doch rauskriegen lassen.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 13.12.2015, 22:38.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • malu

      #3
      Moin,

      an diesen Tagen wurden Taufscheine ausgestellt.

      VLG
      Malu

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11784

        #4
        Na klar.
        Ein "Auszug" wurde erstellt.
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Michael
          Moderator
          • 02.06.2007
          • 5159

          #5

          Viele Grüße
          Michael

          Kommentar

          • Michael
            Moderator
            • 02.06.2007
            • 5159

            #6
            Zitat von malu Beitrag anzeigen
            an diesen Tagen wurden Taufscheine ausgestellt.
            Hallo Malu,
            Problem dabei ist, daß die Einträge im Ehebuch stehen.
            Viele Grüße
            Michael

            Kommentar

            • malu

              #7
              Hallo,
              vielleicht wegen der Wiederverheiratung oder einer Erbsache auch mal ein Trauscheinchen. Extr. = Extrakt = Exzerpt.

              Allerdings:
              "Bei der Randbemerkung vom 30. August 1827 ist die Person 1797 geboren, hat 1828 geheiratet und ist 1839 gestorben."
              Das kann so nicht stimmen. Der Auszug kann n i c h t am 30.08.1827 für einen erst 1828 eingetragenen Akt erstellt worden sein.


              VLG
              Malu

              Kommentar

              • Michael
                Moderator
                • 02.06.2007
                • 5159

                #8
                Hallo Malu,
                eine Wiederverheiratung gab es in beiden Fällen nicht. Vielleicht ist es der Umzug in eine andere Kirchengemeinde, d.h. Dimission.
                Viele Grüße
                Michael

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