Bemerkung eines Pfarrers 1654

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  • Alexlissberg
    Erfahrener Benutzer
    • 17.06.2013
    • 286

    [gelöst] Bemerkung eines Pfarrers 1654

    Quelle bzw. Art des Textes: Bemerkung im Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1654
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Lißberg Wetterau


    Guten Abend, könnt ihr mir bitte bei diesem Text helfen?

    Das 1. und principal Sück in ????? meinem Predigtampt
    befunden istt diesses der daß Kirchen ohne Kirchen Senio
    res ist gewessen, derweil aber das übermachte fluchen Schwöhren,
    Gotteslästern, unfleißiges Kirchgehen, und dergleichen bei jungen
    und alten sehr überhand genommen ohnahngesehen das unser
    fünfte: Kirchenordinunus daselbe be ??? poen Verbant
    ?? habe in beysein Herr Johann Tugends derzeit Scabini und
    Castenvorstehers beide Herrn zur Kirchen Seniorn ahngenommen
    alß mit nahmen Herr Joes Seipels, gleichfalß rathsverwan


    ter alhier und Herr Curt Sellheim bürgern der ge
    meind alhier d? sie ?? solche gedachte laster
    hafften persohnen fleissig sehen sollen keiner
    persohn achten, sondern ihr gewissen darbei
    gleisig bedencken, und ??? straff???? die
    ahngestelte Kirchen Convents tag, ????
    ahngehörendes ??? bringen sollen woruff sie
    mir auch alle beyde treu zur sein mit ge
    gebener Hand versprochen haben, Actum
    am 12 tag 9bris 1654
    Joes Jacobus Schwenck
    Pastor


  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 961

    #2
    Hallo,

    ich lese:

    Das 1. vnnd principal Stück, so in hieischen Meinem Predigtampt
    befunden, ist diesses, das daß Kirchen ohne Kirchen Senio=
    res ist gewessen, derweil aber das übermaechte fluchen, Schwehren,
    Gottslästern, vnfleisiges Kirchgehen, vnd derogleichen, bei Jungen
    vnd alten sehr überhand genommen, ohn ahngesehen, das Vnser
    furst.Kirchenordnung, daselbe bei harten poen Verlaut
    verlesen habe, in beisein Herrn Johann Tugends, derZeit Scabini vnd
    Casten vorstehers, beide Herrn Zue Kirchen Seniorn ahngenommen,
    alß mit nahmen Herrn Joes Seipeln, gleichfalß rathsverwan=


    ten alhier, vnd Herr Curt Selheim burgern der ge=
    meind alhier, das sie vf solche gedachte laster=
    hafften persohnen fleissig sehen, keiner
    persohn achten, sondern ihr gewissen darbei
    fleisig bedencken, vnd itzen strafffeltig, vfdie
    ahngestelte Kirchen Convents tag, vnfehlbar
    ahngehörendes ohrt bringen sollen, woruff sie
    mir auch alle beyde trew Zue sein mit ge=
    gebener Hand versprochen haben, Actum
    am 12 tag 9bris 1654
    Joes Jacobus Schwenck
    Pastor




    LG
    Wanderer40

    Kommentar

    • Alexlissberg
      Erfahrener Benutzer
      • 17.06.2013
      • 286

      #3
      Vielen Dank Wanderer
      Grüße aus Hessen
      Alex

      Kommentar

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