Streitsache Gartendurchfahrt (121)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Streitsache Gartendurchfahrt (121)

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1756
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wolfenweiler
    Namen um die es sich handeln sollte: Kayser, Sultzberger


    Hallo, nun sind es leider mehr Worte.

    Extractus N: 1.
    Die bey dem zu Wolfenweyler unterm 5ten
    Octobl. 1756 gehaltenen Gerichts vorgekom-
    nen …. und …. Klage
    Martin Kayser und Johannes
    Sulzberger wegen ihnen nicht ge-
    stattet werden wollenden Weegs
    von Hanns Martin Rapp
    der Vogt von Schallstatt und
    Michel Hanser seyen Theilhaber?

    Gleich wie Euch …. Vorgesezten sowohl als …. Untergebenen
    schon ...mahlen die Weisung gegeben werden, daß alle wegen
    schädlicher B... und Weege …. Klagen nicht vor Ober
    Amt gehörig seyen sondern von Euch … Vorgesezten ums..
    entschieden werden sollen, als die bey dergleichen Sachen …
    …. Umstände Euch jederzeit beßer als dem Ober Amt ohne
    hin bekannt seyen müßen also werden auch samtl. ….
    …... Beschwerden …. mit dem Bedenken zurückge-
    wiesen daß ihr selbige binnen 4. Wochen untersuchen?
    und unter der, denen Partheyen zu gebenden Anleitung
    entscheiden sollet, daß der über … ertheilende Anß-
    sprüche mit recht sich beschwehren zu können glaube, der
    selbe sich vom Tag des Anspruchs an innerhalb
    10. Tagen bey Ober Amt melden oder aber nach der
    Hand nicht mehr darmit anhört zu werden sich ge-
    ….., sondern die von Euch dießhalb gemacht
    werdende Verfüg= und Verordnung bey en-
    pfindlicher Strafe? in die müntlichste Erfüllung
    gebraucht werden sollen. Welches ihr also euren
    Gemeinden Zu eröffnen und Euch in Zukunft
    Angehängte Dateien
  • Karla Hari
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2014
    • 5898

    #2
    Hallo,
    ich habe jetzt nicht bunt gemacht, was ich geändert habe. Es war aber auch an Stellen, die nicht ... waren.

    Extractus N: 1.
    Die bey dem zu Wolfenweyler unterm 5ten
    Octobl. 1756 gehaltenen Civil(oder so??) Gerichts vorgekom-
    men Baum und Weeg Klage
    Martin Kayser und Johannes
    Sulzberger wegen ihnen nicht ge-
    stattet werden wollenden Weegs
    von Hanns Martin Rapp
    der Vogt von Schallstatt und
    Michel Hanser seyen Theilhaber?

    Gleich wie Euch denen Vorgesezten sowohl als euern Untergebenen
    schon mehrmahlen die Weisung gegeben werden, daß alle wegen
    schädlicher Baume und Weege entstehende Klagen nicht vor Ober
    Amt gehörig seyen sondern von Euch denen Vorgesezten umfang
    entschieden werden sollen, als die Bey dergleichen Sachen obwal-
    tende Umstände Euch jederzeit beßer als dem Ober Amt ohne
    hin bekannt seyn müßen also werden auch samtl. vorste-
    hende Beschwerden an Euch mit dem Bedenken zurückge-
    wiesen daß ihr selbige binnen 4. Wochen untersuchen
    und unter der, denen Partheyen zu gebenden Anleitung
    entscheiden sollet, daß der über euerr ertheilende Auß-
    sprüche mit recht sich beschwehren zu können glaube, der
    selbe sich vom Tag des Außspruchs an innerhalb
    10. Tagen bey Ober Amt melden oder aber nach der
    Hand nicht mehr darmit gehört zu werden sich ge-
    wärtigen, sondern die von Euch dießhalb gemacht
    werdende Verfüg= und Verordnungen bey em-
    pfindlicher Strafe in die pünklichste(?) Erfüllung
    gebracht werden sollen. Welches ihr also euren
    Gemeinden Zu eröffnen und Euch in Zukunft
    Zuletzt geändert von Karla Hari; 19.11.2015, 15:32.
    Lebe lang und in Frieden
    KarlaHari

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    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Ich danke Dir.
      Gruß Harald

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