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Ich versuchs mal. Gebe aber keine Garantie auf Richtigkeit. Bitte verbessern.
..... den 30ten ...1759 vor mir
.....ofenbarten zu Greisch Residitual
den Notarium und ... .. .. .....
... persönlich ... der Ehrbahre
George Reinert Müller zu ansembourg
und Stephanius Grevelding von bürg...
.................................................. ..
und caution zu ................................
Sohn Anton Mersch Müller zu Wolkringen
unter .............................................
ab jetzt nur noch einzelne Worte für mich zu lesen.
Heute den 30ten Novembris 1759 vor mir unterschriebenen ofenbaren zu Greisch Residitual
den Notarium und deren zu Ende dieser benannten Zeugen persönlich erschienen der Ehrbahre
George Reinert Müller zu ansembourg
und Stephanius Grevelding von bürglinister die welche fr.. ordentlich erklärt Kraft dieser sich verbürgen
und caution zu stellen für fast competen
Sohn Anton Mersch Müller zu Wolkringen
unter ordinaire Verfaßung aller frer Comparenten
Heuth den 30ten 9bris 1759 Vor mir
unterschriebenen offenbahren zu Greisch Residiren-
den Notarien und deren zu Ende dieses benanten
zeugen persöhnlich erschienen der Ehrsahmes
george Reinert Müller zu Ansembourg
und Stephanus grevelding von burchlinester
diewelche frey offentlich erklärt .... ..... sich für bürgen
und caution zu stellen für Erst compnten
Sohn anton Mersch Müller zu Wolckringen
unter ordinarie Verhafftung aller ihrer
comparenten meubel und unmeubel jetzigen
und ZuKünfftigen güttern .... derselbe
Vielleicht macht an dieser Stelle jemand anders weiter!
Viele Grüße
Friederike
______________________________________________ Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg __________________________________________________ ____
Heute den 30ten Novembris 1759 vor mir unterschriebenen ofenbaren zu Greisch Residiren-
den Notarien und deren zu Ende dieses benannten zeugen persönlich erschienen der Ehrsahmer
George Reinert Müller zu ansembourg
und Stephanus Grevelding von bürchlinister die welche frey ofentlich erklärt Kraft dieser sich verbürgen
und caution zu stellen für fast competen
Sohn Anton Mersch Müller zu Wolkringen
unter ordinaire Verhaftung aller ihrer Comparenten meubel und immeubel jetzigen
und künftigen güttern
gesinnet doe königliche mühlen zu attent
für sechs nacheinander folgende jahr von
dem Ehrsamen Nicolao jungers von Noth...
bestandener derselben zu admodüren
und beständnich und jährlichen Zins
renten und beschwärnisse so er anton
Mensch jährlich von gesagter
mühlen entrichten solle sich comparentes
solidarie verbürgen, mit dem beding
jedannoch, daß fals er anton Mersch nach
dem Erstn jahr unzahlhaft wird seyn sollen,
ihnen bürgen jedannoch das beständnis
eingehändigt werde und desselben
profitiren Vernutz entrichtung
deren darin enthaltenen Diensten und...
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