Quelle bzw. Art des Textes: Personalakte
Jahr, aus dem der Text stammt: 1863
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Regensburg
Namen um die es sich handeln sollte: Carl Panzer
Jahr, aus dem der Text stammt: 1863
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Regensburg
Namen um die es sich handeln sollte: Carl Panzer
Hallo an alle Helfer,
Dank Eurer Hilfe bin ich nun mit der Personalakte fast durch. Ich bitte nun nochmals um Hilfe zum letzten Teil.
Was mir unklar war oder wo ich was nicht lesen konnte, habe ich mit blauen Fragezeichen markiert. Ist wieder nicht allzuviel.
Herzlichen Dank!!
ich lese:
Dem in höchsten Signata vom 28 vergangenen Monats No. 10.554 ertheilten Auftrage entsprechend
erstatten wir in nachstehendem unter Wieder-
vorlage der Belege den über rubricirtes Ge-
suchens gnädigst abverlangten Bericht.
In vorgängigen unterthänigsten Vorträgen
über gleiche Gesuche haben wir zu bemerken
uns erlaubt, dass wir im Anhalten an die
höchsten Bestimmungen von 4. März 1850 No 3846,
auf welche in der späteren Verfügung gleichen
Betreffs vom 29. November 1857 aus-
drücklich bezug genommen ist, sowie in gleicher
Beurteilung der Stellung eines Forstge-
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hilfen und in Anbetracht den wenigen Gehilfe-
Posten in hiesigem Regierungs-Bezirke, auf
welche Gehilfen mit Familien Unterkommen
finden können, unterm 25. Oktober 1854
Collegial-Beschluß gefaßt haben, daß den
Forstgehilfen in der Regel keine dienstliche
Bewilligung ertheilt werden soll.
Was nun das vorliegende Gesuch des Forst-
Gehilfen Carl Panzer zu Scheinshardt um eine
solche Bewilligung insbesondere anbelangt
haben uns zur abweislichen Bescheidung
neben den vorangegangenen allgemeinen
Rücksichten die Erwägungen bestimmt, daß
der Bittsteller seit 1 Januar 1854 im Dienste
und noch nicht auf der treffenden Beförderungs-
liste die gesichertere Stellung eines Forst-
warts jedenfalls erst nach mehreren Jahren
erreichen wird, daß vorerst nur ???
und auch in den angegebenen Ziffer nicht be-
deutende Vermögen der Braut, auch mit der
Dienstes-Einnahmen in jetziger Zeit zum Unter-
halte einer Familie nicht ausreicht, in dem
Klosterorte Scheinshardt keine Unterkunfts-
Gelegenheit für eine Familie besteht und
Panzer nicht so unbedingt für jeden Gehilfen-
Posten geeigenschaftet ist.
Unter solchen Verhältnissen dürfte eine Rück-(?)
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nahme nicht begründet sein, vielmehr unsere
abweisende Entschliessung vom 7. vorigem
Monats um deren gnädigste Bestätigung
wir ehrfurchtsvollst, bitten gerechtfertigt
erscheinen.
Euerer
Königlichen Majestät
allerunterthänigst, treugehorsamste
Regierung
der Oberpfalz und von Regensburg
Kammer der Finanzen
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