42 Moisl Sebastianus TB 1711

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  • Zöchmaister1655
    Erfahrener Benutzer
    • 21.02.2015
    • 1500

    [gelöst] 42 Moisl Sebastianus TB 1711

    Quelle bzw. Art des Textes: TB
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1711
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Losenstein
    Namen um die es sich handeln sollte: Moisl

    Bitte helft mir bei diesem TB.
    Mir fehlen nicht nur Teile des Textes sondern auch das Verständnis für die handschriftliche Ergänzung...

    Ich danke euch für eure Hilfe!
    Hans

    hier der Link zur Seite:

    Seite 0079

    20.(1.1711)

    Infans illeg. Sebastianus
    Pater Thomas Moisl
    Mater Maria
    Patrinus Georg ???stainer
    Eodem (P.Maurus)

    Kam dieser Eintrag erst später dazu???:
    legitmatus per matrimonium sub conditione??

    Heißt das, dass der am 20.1.1711 illegitim geborene Sebastian durch Heirat legitimiert wurde…?
    Die Hochzeit war aber am 12.10.1710 – also vor der Taufe - stelle ich separat ein...!
    Angehängte Dateien
  • DiWiKaBiLiSch
    Erfahrener Benutzer
    • 10.10.2015
    • 423

    #2
    Hallo

    ich lese:

    Infans illeg. Sebastianus
    Pater Thomas Moisl
    Mater Maria
    Patrinus Georg Irüslstainer(?)
    Eodem (P.Maurus)

    was das mit der Legitimation angeht, weiß ich leider auch nicht.

    LG
    DiWi
    Zuletzt geändert von DiWiKaBiLiSch; 20.10.2015, 16:16.
    Viele Grüße
    Julius

    Kommentar

    • Zöchmaister1655
      Erfahrener Benutzer
      • 21.02.2015
      • 1500

      #3
      Danke dir!
      Bin neugierig ob jemand für diese Eintragung eine Lösung findet.
      LG
      Hans

      Kommentar

      • Julio
        Erfahrener Benutzer
        • 01.05.2015
        • 688

        #4
        Hallo Hans,
        meiner Meinung nach ist das Kind vor der Heirat der Eltern, also illegitim, geboren, jedoch noch nicht sofort getauft worden. Der Taufeintrag selbst geschah dann nach der Heirat. Ich interpretiere es so:

        Wir haben es hier mit einem Fließtext zu tun, dessen einzelne Worte – bis auf den Passus „sub conditione“ hintereinander niedergeschrieben wurden. Nicht die illegitime Geburt dieses Kindes lässt den Taufeintrag herausragend erscheinen, sondern vielmehr der erwähnte Passus „sub conditione“ (= unter Vorbehalt), der m. E. auf den Eintrag als Ganzes Bezug nimmt und neben diesem untereinander festgehalten wurde. Er ist separat vom eigentlichen Eintrag zu betrachten. Ich denke, dass dieser Eintrag vor der Eheschließung der Eltern in das Kirchenbuch hätte aufgenommen werden müssen. Da dieses aber offenbar nicht geschah – vielleicht ist es der Verschwiegenheit der Eltern oder der Vergesslichkeit des Kirchbuchführers geschuldet – kam der Zusatz mit dem Vorbehalt zu Stande. Der Kirchbuchführer rechtfertigt den verspäteten Eintrag, indem er nicht nur den besagten Passus verwendet, sondern diesen obendrein noch durch eine besondere Art und Weise der Niederschrift herausstellt.

        Wäre die Taufe vor der Heirat ins Kirchenbuch eingetragen worden, hätte der Eintrag wahrscheinlich den gleichen Inhalt gehabt, jedoch ohne den Vorbehaltsvermerk.

        Gruß Julio

        Kommentar

        • Zöchmaister1655
          Erfahrener Benutzer
          • 21.02.2015
          • 1500

          #5
          Servus Julio!
          Ich bin sicher, du bist auf der richtigen Spur.

          Was mich nachdenklich stimmt ist die Tatsache,
          dass die Heirat am 12.10.1710 war, die Eintragung im TB erst am 20.1.1711 vorgenommen wurde.

          Warum wurde der Eintrag erst über drei Monate nach der Hochzeit vorgenommen?

          Falls der Bub erst zu diesem Termin getauft wurde, wäre doch kein zusätzlicher Eintrag erforderlich gewesen. Die Taufe alleine wäre doch genug.
          Oder war der Pfarrer so genau, das er unbedingt die illegale Geburt festhalten wollte.

          Schade, dass wir den Geburtstermin nicht finden können...

          Was meinst du - gibt es eine Möglichkeit hier genaueres zu erfahren, oder lassen wir es dabei bewenden, dass der Bub irgendwann vorher geboren wurde?

          LG Hans

          Kommentar

          • Zöchmaister1655
            Erfahrener Benutzer
            • 21.02.2015
            • 1500

            #6
            Noch ein Hinweis!

            der Pfarrer hat diese Art der zusätzlichen Eintragung offensichtlich öfter gemacht.


            z.B Seite 0071 und 0073 (hier sogar zweimal!)

            Kommentar

            • Julio
              Erfahrener Benutzer
              • 01.05.2015
              • 688

              #7
              Hallo Hans,
              wie ich bereits erklärte, ist die Eintragung entweder von den Eltern verschwiegen oder vom Kirchbuchführer vergessen worden. Die Eltern wollten das Kind wohl unbedingt taufen lassen und entschieden sich für einen frühen Termin nach der Heirat. Das machte den Pfarrer ggf. stutzig, weil ihm so schnell ein Kind präsentiert wurde. Somit erkundigte er sich, was es damit für eine Bewandtnis hatte. So wurde die Unehelichkeit vermutlich festgestellt. Wenn das Kind gut 9 Monate nach der Heirat zur Taufe gebracht worden, wäre der Pfarrer wahrscheinlich ebenfalls stutzig geworden, weil ihm das Kind schon nicht mehr wie ein Neugeborenes vorgekommen wäre.

              Dem Pfarrer war es schon wichtig zu unterscheiden, wer ehelich und wer unehelich geboren wurde. Sonst hätte ja jeder machen können, was er wollte. Der Pfarrer musste sich schließlich auch vor seinen kirchlichen Oberen verantworten.

              Der wahre Geburtstag wird sich wohl nicht feststellen lassen, es sei denn, es gibt irgendwelche Einwohnerverzeichnisse, wo annähernde Geburtsdaten eingetragen sind, aber aus dieser Zeit?

              Gruß Julio

              Kommentar

              • Zita
                Moderator
                • 08.12.2013
                • 6805

                #8
                Hallo Hans,

                in dieser Zeit und der Gegend wurde ein Kind sicherlich am Tag der Geburt oder spätestens am nächsten Tag getauft.

                Vielleicht war einfach der Pfarrer ein ganz strenger, der nachgerechnt hat, ob ein Kind ehelich erzeugt worden ist oder nicht.

                Liebe Grüße
                Zita

                Kommentar

                • Zöchmaister1655
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.02.2015
                  • 1500

                  #9
                  Das war es!
                  Die vielen anderen derartigen Eintragungen deuten darauf hin, dass der Pfarrer gerechnet hat ob die Zeugung vor der Heirat stattgefunden hat. Das wäre dann das
                  Indiz für illegitim. Oder er hat sich einfach den dicken Bauch der Braut vermerkt... Auf jeden Fall sind das Sachen, die Spass machen.
                  Liebe Grüsse
                  Hans

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