Noch eine Ergänzung zur Führungsberechtigung des Wappens durch die Ehefrau bzw. des Ehemannes bei Annahme des jeweiligen Familiennamens. Falls jetzt die Frage aufkommt, was denn mit der Führungsberechtigung ist wenn sich das Paar scheiden lässt und einen neuen Partner ehelicht, ist anzumerken, dass das Wappen des Partners nur solange geführt werden darf wie die Ehe existiert. Damit soll ausgeschlossen werden dass das Wappen mit dem Namen in eine neue Ehe kommt und an die Kinder mit dem neuen Partner weitergeben wird. Das soll verhindern dass das Wappen in einer Familie weitergegeben wird die nicht mit der eigentlich wappenführenden Familie verwandt ist.
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