Ahnenforschung übers Grundbuchamt

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  • Diana3
    Benutzer
    • 11.04.2009
    • 47

    Ahnenforschung übers Grundbuchamt

    Hallo liebe Forscher,
    einen Teil meiner Ergebnisse auf mütterlicher Seite verdanke ich dem zuständigen Grundbuchamt. Dort bekommt man Einsicht in die Grundbuchakte z.B. eines Hofes und kann sich relativ günstig Kopien schicken lassen. Dazu benötigt man aber den Ort des Grundstückes, Flur, Flurstücksnummer, Grundbuch-Blatt-Nr. und den Namen des Eigentümers. Falls man das nicht selbst ist, sollte man eine Vollmacht mitbringen, daß man berechtigt ist, Einsicht zu nehmen. Jedenfalls findet sich da allerlei interessantes. Notarverträge, Erbverträge und bezüglich Erben: Sterbeurkunden. So günstig bekommt man Kopien von Sterbeurkunden sonst wohl eher nicht. Ich glaube, ich habe pro A4-Seite 0,10 EUR bezahlt. Müßte ich mal nachsehen, waren über 100 Seiten bei mir. In so manchem Notarvertrag ist verzeichnet, daß (meist der älteste Sohn) einer den Hof bekommt und Kind x (bei mir mit Namen und Geburtsdatum) dieses oder jenes als Abfindung erhält. Da habe ich auch noch Geschwister meiner Vorfahren entdecken können. Ich war übrigens in einem Grundbuchamt in Brandenburg und die Mitarbeiter dort waren alle sehr nett. Ich bekam die Akte und konnte es mir in einem angrenzenden Raum gemütlich machen, so lange ich wollte. Die Seiten waren durchnummeriert und ich schrieb auf, von welchen ich gerne Kopien hätte. Dauerte ca. 1 Woche, dann hatte ich sie und konnte in Ruhe lesen.
    Schöne Ostergrüße von
    Diana
  • Ursula
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 1416

    #2
    Hallo Diana,

    wie alt waren denn die Akten, die Du so bekommen hast?

    Gibt es eine zeitliche Begrenzung, ab der man keine Vollmacht mehr braucht?

    Viele Grüße
    Uschi

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    • Aida
      Erfahrener Benutzer
      • 19.12.2008
      • 415

      #3
      Hallo, Diana,

      das ist ja ein Glücksfall! Leider ist das alles gar nicht so einfach, wenn man kein Besitzer ist. Ich hatte leider kein Glück bei dem Versuch, beim Kölner Grundbuchamt etwas über die Geschichte des Hauses meines Ururgroßvaters heraus zu bekommen, und das, obwohl es sogar unter Denkmalschutz fällt. Vielleicht probiere ich es aber noch einmal über das Denkmalamt....
      Gruß,
      Christel

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      • Diana3
        Benutzer
        • 11.04.2009
        • 47

        #4
        Forschen übers Grundbuchamt

        Hallo Uschi,
        das älteste Dokument war bei mir von 1849. Das war der Notarvertrag, in dem meine Vorfahren den Hof gekauft haben. Ich nehme mal an, daß es noch weiter zurück geht, wenn der Hof/das Grundstück noch länger in Familienbesitz ist. Meinem Besuch beim Grundbuchamt ging ein Besuch beim Katasteramt in der selben Stadt voraus. Dort wollte man von mir gar keine Vollmacht. Ich nannte nur meinen Namen. Ich fragte nach einem Katasterauszug, nannte Gemeinde, Flur, Flurstücksnummer - und bekam meine Kopien. Mit 5 EUR vergleichsweise teuer, waren aber auch nur 3 Seiten. Die nette Mitarbeiterin fragte ich, ob ich denn im Grundbuchamt mit meiner Suche Erfolg haben könnte und sie meinte, wenn ich denn noch Zeit hätte, solle ich es ruhig versuchen, dort liegen auch noch alte Akten. Dafür bräuchte ich aber die Grundbuch-Blatt-Nr., die ich nicht hatte, von ihr aber gleich bekam. Eine halbe Stunde später auf dem Grundbuchamt fragte man mich, ob ich der Eigentümer des Grundstückes sei. Nein, das ist meine Mutter. Aha. Ob ich denn eine Vollmacht hätte. Nein, leider nicht,aber wir könnten sie gerne anrufen, sie hätte nichts dagegen. War auch dumm von mir,zugegeben, ich hatte mit meiner Mutter darüber gesprochen und sie wollte mir eine schreiben. Ich selbst hatte dann aber gesagt, daß das noch Zeit hat, weil ich in nächster Zeit sowiso nicht dazu komme. Naja, jedenfalls ergab es sich anders und ich fuhr also ohne Vollmacht los, hatte aber meinen Stammbaum im Gepäck. Den zeigte ich der Sachbearbeiteterin und sie hatte ein Einsehen. Allerdings wollte sie die Grundbuchblatt-Nr. wissen, ob ich die denn hätte. Klar, gerade im Katasteramt bekommen, aber das ließ ich mal lieber unerwähnt. Jedenfalls klappte es bei mir ohne Vollmacht. Empfehle ich aber lieber nicht zur Nachahmung. In meinem Fall war das Grundbuchamt ca. 60 km von zu Hause weg und meine Cousine wohnt dort ganz in der Nähe, mit der ich auch verabredet war. Die Fahrt wäre also nicht umsonst gewesen. Als ich mich verabschiedete, sagte mir die Sachbearbeiterin, daß ich gerne jederzeit wiederkommen könne, falls mir noch was einfalle. Das werde ich auch machen, denn ich brauche noch eine Kopie von einigen Seiten, die ich mir beim ersten Mal nicht habe abziehen lassen. Dieses Mal nehme ich aber eine Vollmacht mit.
        Dann mal viel Erfolg beim Forschen, bei mir war es ein voller Erfolg.
        LG Diana

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        • Ursula
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2007
          • 1416

          #5
          Danke, Diana und Christel für Eure Antworten.

          Da werde ich dann wohl nicht zum Zuge kommen. Das Haus gehört Nachfahren eines Bruders meiner Großmutter.

          Allerdings handelt sich um das Jahr 1750. Ob da überhaupt noch was zu finden wäre?

          Viele Grüße
          Uschi

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          • Diana3
            Benutzer
            • 11.04.2009
            • 47

            #6
            Ahnenforschung übers Grundbuchamt

            Hallo Uschi,
            die Besitzer sind doch mit Dir verwandt. Frage sie doch einfach mal nach einer Vollmacht. Evtl. können sie ja reinschreiben, daß Du, wenn schon nicht in aktuelle Akten, dann doch zumindest in Akten ab 1900 oder so und rückwärtig reinschauen kannst. Obwohl ja auch in neueren keine großartigen Geheimnisse stehen werden. Davon mal ganz abgesehen.
            Auf alle Fälle hätte ich mal beim zuständigen Grundbuchamt angerufen und nachgefragt, ob man für so alte Akten, die Du für Forschungszwecke sehen möchtest, überhaupt noch eine Vollmacht braucht. Vielleicht gerätst Du ja auch an einen forschenden Mitarbeiter, der Dich versteht.
            Allerdings müßtest Du ja die Flurstücksnr. ect. nennen können. Falls Deine Verwandten sie nicht rausgeben wollen, versuche es doch mal mit einer Flurkarte. Für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen (Wald) gibt es das. Für Orte aber auch. Von unserem Ort haben wir sowas auch, weil wir mal was umgebaut haben und für die Baugenehmigung mußten wir so eine Kartenkopie einreichen. Weiß gar nicht mehr, wo wir die her hatten. Möglicherweise vom Katasteramt. Dann hättest Du Ort, Flur, Flurstücksnummer und Grundbuch-Blatt-Nr.. Naja und dann kannst Du nur hoffen, auf nette Mitarbeiter beim Grundbuchamt zu treffen. Aber wie gesagt, Deine Verwandten haben echt keine Nachteile, wenn sie Dir so eine Vollmacht geben, können sie ja auch zeitlich beschränken oder nur für einmaligen Besuch beim Grundbuchamt laufen lassen oder so. Die Formulierung kannst Du ihnen ja überlassen. Vielleicht interessiert sie ja auch, was dabei herauskommt. Wäre doch gemein, Dir diese Möglichkeit nicht zu gewähren. Viel Glück wünscht Diana

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            • Ursula
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2007
              • 1416

              #7
              Hallo Diana,

              habe grad nach "Kataster" gegoogelt. Da steht folgendes unter "Geschichte" bei Wikipedia

              Zitat:
              1808 Napoléon ordnet Vermessungen und die Anlegung eines Parzellenkatasters an. – zur Besteuerung von Grund und Boden –
              Zitat Ende.


              Und was gab es Entsprechendes vorher? Weißt Du das vielleicht zufällig?



              Viele Grüße
              Uschi

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              • Diana3
                Benutzer
                • 11.04.2009
                • 47

                #8
                Hallo Uschi,
                was es vor dem Katasteramt gab, weiß ich auch nicht, aber ich werde mich mal umhören.
                Schöne Grüße von Diana

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                • Friedrich
                  Moderator

                  • 02.12.2007
                  • 11575

                  #9
                  Moin zusammen,

                  für die abhängigen Höfe gab es vor der Bauernbefreiung auch Aufzeichnungen, die Angaben über Leistungsfähigkeit und Besitzer enthielten.

                  Ein schönes Beispiel dafür ist Wittgenstein. Da wurden für jeden Hof die sog. Salbücher angelegt, die dann neben den Besitzern oder Besitzerfolgen auch die einzelnen Grundstücke, ob dem Grundherrn (Herrengut) oder dem Bauern persönlich (Erbgut) gehörten. Angegeben wurde ferner die Nutzung (Dungäcker z.B. waren intensiv genutzte, Ausfelder extensiv oder nur zeitweilig genutzte Äcker) und die Aussaat- bzw. Erntemenge (auch bei Grünland) sowie die Lagebezeichnung und manchmal auch die Nachbarn.

                  Vor allem, wenn es keine KB gibt, waren diese Salbücher eine wichtige Quelle, um zumindest ansatzweise mehr über die Hof- und Familiengeschichte zu erfahren.

                  Friedrich
                  "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                  (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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