Mit der von dir erwirkten Entscheidung ist erstmals obergerichtlich geklärt, dass ein Anspruch auf die vollständige Sammelakte vorliegt. D.h.das Standesamt muss die gesamte Akte vorlegen und kann nicht Teile vorenthalten.
Der Forist maxnbg hat einen obergerichtlichen Beschluss erwirkt. Während die frühere Entscheidung des Kammergerichtes Berlin 1 W 508/13 sich hauptsächlich mit der Art der Akteneinsicht befasst (Kopien, ja oder nein) wird hier erstmals der Umfang des Einsichtsrechts für Abkömmlinge als unbeschränkt festgestellt.
Zum Beschluss
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