Was definiert eine Ortsgründung? Siedlungserlaubnis oder Baubeginn?

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11344

    Was definiert eine Ortsgründung? Siedlungserlaubnis oder Baubeginn?

    Moin zusammen,

    ich habe eine Frage zu Ortsgründungsdaten (siehe Überschrift). Es geht konkret um folgendes: Der Landesherr erlaubt einem Antragssteller die Ansiedlung an einem bisher unbebauten Ort. Wenn nun der Siedler aber erst im Jahr darauf begann, sein Haus zu bauen, welches Datum gilt dann als Ortsgründung?

    Meiner Meinung nach müßte es trotzdem die Siedlungserlaubnis sein, denn das ist da die "urkundliche" Gründung (und nach der geht man ja in der Regel sonst auch).

    Was meint Ihr?

    Für Meinungen dankt

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • Christian Benz
    Administrator
    • 30.03.2003
    • 2919

    #2
    Hallo Friedrich,

    Meiner Meinung nach müßte es trotzdem die Siedlungserlaubnis sein
    Gegenfrage: Wann ist dann nach dieser Definition ein Ort "gegründet", der zwar aufm Papier erlaubt wurde, aber tatsächlich nie errichtet wurde? Gilt so ein Ort dann trotzdem als gegründet? Eine "gegründete Wüstung" sozusagen.

    Bei einzelnen Gebäuden gibt's eine "Grundsteinlegung". Wenn es etwas vergleichbares auch bei einer Siedlung gibt, wäre das zugehörige Datum meiner Meinung nach passender für die Definition.

    Schöne Grüße
    Chris

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11344

      #3
      Moin Chris,

      es geht auf jeden Fall um einen Ort, der im Zusammenhang mit der Siedlungserlaubnis gegründet wurde. Derjenige, dem die Erlaubnis erteilt wurde, ist als erster Siedler dort bekannt. Also keine Wüstung.

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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      • FamForEi
        Erfahrener Benutzer
        • 29.12.2014
        • 101

        #4
        Gründungsdatum

        Servus Friedrich!

        Wenn die Ansiedlung bestanden hat, dann ist auf jeden Fall die Siedlungserlaubnis als Gründungsdatum anzusehen.
        Nachdem wir es bei Ortsjubiläen ja meist mit Namenstagen (erste urkundliche Erwähnungen) zu tun haben, ist so ein Gründungsdatum als ''Geburtstag'' ein besonderer Glücksfall.

        Mit besten Grüßen - Joachim

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        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11344

          #5
          Moin Joachim,

          genauso würde ich das auch sehen. Bei den meisten Orten weiß man ja nichts über den Bau, da gilt die Gründungsurkunde/Siedlungserlaubnis sowieso.

          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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          • Ralf-I-vonderMark
            Super-Moderator
            • 02.01.2015
            • 2884

            #6
            Hallo Friedrich,

            eine kluge Lösung für die Frage, welches Datum bzw. welcher Hoheitsakt für die Ortsgründung maßgeblich ist, habe ich zwar nicht.

            Aber die Frage, ob eine Urkunde oder erst die nachgewiesene erste Bebauung maßgeblich ist, hat auch schon andere Orte (bei Ortschroniken oder für Jubiläumsfeiern) beschäftigt.

            Hierzu verweise ich auf einen m.E. sehr interessanten Artikel zur Datierung des Gründungsjahres (1832 oder 1833) des Ortes Friedrichshofen (bei Ingolstadt), welcher vielleicht zur Lösung beiträgt oder neue Unklarheiten schafft.



            Ich hoffe, der Artikel bringt mehr Licht als Nebel.

            Viele Grüße
            Ralf

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            • FamForEi
              Erfahrener Benutzer
              • 29.12.2014
              • 101

              #7
              Datierung

              Servus Friedrich!

              Ich glaube nicht unwesentlich in dieser Frage wäre die Datierung der betreffenden Urkunde. Auch der Ortsname könnte Aufschlüsse geben. Ich bin einmal von einer mittelalterlichen Siedlungsgründung ausgegangen, die vom Grundherrn gestattet wurde. Vielleicht kannst Du ein Regest oder ein Foto der Urkunde hier einstellen?

              Mit bestem Gruß - Joachim

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              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11344

                #8
                Der Ort ist Hoheleye (früher Wittgenstein, heute zur Stadt Winterberg gehörig). Der damalige Graf Casimir von Sayn-Wittgenstein-Berleburg hat 1727 schriftlich die Genehmigung erteilt, daß ein gewisser Friedrich Neumeyer dort als erster siedeln darf. Aber das Ganze spielte sich zum Jahresende ab, und daher ist das Haus wohl erst 1728 gebaut worden.

                Friedrich
                Zuletzt geändert von Friedrich; 07.04.2015, 21:53. Grund: 1729 zu 1728 korrigiert
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                • Hibbeln
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.04.2008
                  • 469

                  #9
                  Hallo Friedrich,

                  hier in Lippe gibt es verschiedene Orte, die auch realtiv spät begründet worden sind. Das sind Leopoldshöhe, Leopoldstal und Augustdorf.
                  Schau Dir mal auf der Seite



                  unter dem Stichwort "Geschichte" den Text an. Dort wird eine mit der von Dir beschriebenen vergleichbare Situation geschildert.

                  "Am 11. Dezember 1775 unterzeichnete Graf Simon August zur Lippe einen Meierbrief für den vormaligen Retlager Müller und damaligen Barntruper Bürger August Simon Struß. Der Meierbrief ist die erste Augustdorfer Urkunde. Er verlieh dem Antragsteller das Recht, am Dören ein Kolonat und einen Krug anzulegen. Im darauffolgenden Frühjahr entstand dann die erste Hütte, die Struß selbst angelegt hat."



                  Dieter

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11344

                    #10
                    Moin Dieter,

                    die haben es genauso gehandhabt, wie ich es interpretieren würde. Eine klare Definition in dieser Frage scheint es demnach nicht zu geben. Zugegeben, es ist eine Art "Luxusproblem". Ich werde mich, wie oben gesagt, wohl an das offizielle amtliche Dokument halten und nicht an den Baubeginn.

                    Allen, die hier mitgedacht, diskutiert und Infos gegeben haben, vielen Dank!

                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                    • FamForEi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.12.2014
                      • 101

                      #11
                      Grimme

                      Servus Friedrich!

                      Die Datierungsfrage wäre dann wohl geklärt. Beim Elternhaus meiner Frau hier in Kärnten verhält es sich auch so. Wir sehen das Datum der Grundstückszuteilung durch den Grundherrn im Jahre 1755 als Gründungsdatum.

                      Aber jetzt habe ich auch noch einie Frage: Ich habe gestern noch meinen Grimme befragt, konnte aber den Spruch nicht finden und komm beim besten Willen nicht drauf, was er wirklich heißt! Ich habe einige Jahre bei meinen Großeltern in Meschede gelebt (ist aber schon länger her). Eigentlich habe ich gedacht noch ein wenig Sauerländer Platt zu verstehen - bitte hilf mir!

                      Danke und besten Gruß - Joachim

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                      • Friedrich
                        Moderator
                        • 02.12.2007
                        • 11344

                        #12
                        Moin Joachim,

                        ich habe den Spruch aus einer Sekundärquelle, einem 1958 erschienenen Werk über die Stadtsparkasse Winterberg. Übersetzt: Bergab geht leicht, bergauf geht schwer (recht), auch im übertragenen Sinne von Mißerfolgen, die sich schnell einstellen, und Erfolgen, die sich meist nur mühsam einstellen.

                        Friedrich
                        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                        • FamForEi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 29.12.2014
                          • 101

                          #13
                          Danke

                          Servus Friedrich!

                          Danke für die Übersetzung - ich habs mir wohl so ähnlich vorgestellt.

                          Besten Gruß - Joachim

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