Moin zusammen,
ich habe eine Frage zu Ortsgründungsdaten (siehe Überschrift). Es geht konkret um folgendes: Der Landesherr erlaubt einem Antragssteller die Ansiedlung an einem bisher unbebauten Ort. Wenn nun der Siedler aber erst im Jahr darauf begann, sein Haus zu bauen, welches Datum gilt dann als Ortsgründung?
Meiner Meinung nach müßte es trotzdem die Siedlungserlaubnis sein, denn das ist da die "urkundliche" Gründung (und nach der geht man ja in der Regel sonst auch).
Was meint Ihr?
Für Meinungen dankt
Friedrich
ich habe eine Frage zu Ortsgründungsdaten (siehe Überschrift). Es geht konkret um folgendes: Der Landesherr erlaubt einem Antragssteller die Ansiedlung an einem bisher unbebauten Ort. Wenn nun der Siedler aber erst im Jahr darauf begann, sein Haus zu bauen, welches Datum gilt dann als Ortsgründung?
Meiner Meinung nach müßte es trotzdem die Siedlungserlaubnis sein, denn das ist da die "urkundliche" Gründung (und nach der geht man ja in der Regel sonst auch).
Was meint Ihr?
Für Meinungen dankt
Friedrich
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